Transaktionsgebühr Musterklauseln

Transaktionsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Investition der Invest- mentgesellschaft in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffer 2 und 3 der Anlage- bedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i. H. v. bis zu 1 % des Investitionsbetrages. Der Investitionsbetrag entspricht grundsätz- lich dem gegenüber der Investmentgesellschaft durch den betref- fenden AIF verbindlich bestätigten Zeichnungsbetrag. Im Falle des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht der Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und dem Teil des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF eingezahlt wurde. Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft eben- falls zu, wenn die Investition in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffer 2 und 3 der Anlagebedingungen über eine Zweckgesellschaft erfolgt, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen gilt der vorstehende Absatz entsprechend; die Transaktionsgebühr wird jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbe- trages berechnet, welcher der Beteiligung der Investmentgesell- schaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht. Der Anspruch der Verwaltungsgesellschaft auf Zahlung der Trans- aktionsgebühr entsteht zum Zeitpunkt der Bestätigung des betreffenden AIFs bzw. seiner Managementgesellschaft, dass die Beteiligung an dem AIF wirksam begründet bzw. erworben wur- de. Der Anspruch wird 21 Kalendertage nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geltenden Umsatzsteuersatz. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Prozentsatz entsprechend angepasst.
Transaktionsgebühr. Sie akzeptieren, dass die RB Group den Käufern („Käufern“) eine Transaktionsgebühr auf der Grundlage des Verkaufspreises für jeden Posten in Rechnung stellen kann.
Transaktionsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Investition der Invest- mentgesellschaft in einen AIF im Sinne des § 1 Ziffer 2 und 3 der Anlagebedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i. H. v. bis zu 2 % des Investitionsbetrages. Der Investitionsbetrag entspricht grundsätzlich dem gegenüber der Investmentgesellschaft durch den betreffenden AIF verbindlich bestätigten Zeichnungsbetrag. Im Fall des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung ent- spricht der Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und dem Teil des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF ein- gezahlt wurde. Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft eben- falls zu, wenn die Investition in einen AIF im Sinne des § 1 Ziffer 2 und 3 der Anlagebedingungen über eine Zweckgesellschaft erfolgt, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen gilt der vorstehende Absatz entsprechend, die Trans- aktionsgebühr wird jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbetrages berechnet, welcher der Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht. Der Anspruch der Verwaltungsgesellschaft auf Zahlung der Trans- aktionsgebühr entsteht zum Zeitpunkt der Bestätigung des betreffenden AIF bzw. seiner Managementgesellschaft, dass die Beteiligung an dem AIF wirksam begründet bzw. erworben wur- de. Der Anspruch wird 21 Kalendertage nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geltenden Umsatzsteuersatz. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Prozentsatz entsprechend angepasst.
Transaktionsgebühr. Für jede vom Händler oder Kunden initiierte Transaktion wird dem Händler eine Transaktionsgebühr in Rechnung gestellt. Als Transaktion gilt jeder Geschäftsfall, der ein Tätigwerden des Marktplatzes – automationsunterstützt oder manuell – erfordert (z.B. Bestellung durch Kunden, Storno, Retouren). Die Transaktionsgebühr ist ein fixes Entgelt je Transaktion, das nicht vom Produktpreis abhängt. Eine Rückzahlung der Transaktionsgebühr – aus welchen Gründen auch immer (z.B. wegen Stornierung durch den Kunden) − ist ausgeschlossen.
Transaktionsgebühr. Die Transaktionsgebühr dient zum Aufbau des Elbtalers. Die Unternehmen, welche am meisten vom Elbtaler profitieren, unterstützen diesen zugleich auch am meisten. Die Transaktionsgebühr wird nach jeder Überweisung eingezogen. ■ auf eingehende Transaktionen: 0,0 % ■ auf ausgehende Transaktionen: 0,0 % Aktuell wird keine Transaktionsgebühr erhoben. Eine Erhöhung der Transaktionsgebühr ist aktuell nicht geplant. Über eine Anpassung der Gebühren entscheidet die Mitgliederversammlung. Alle Kontogebühren fallen ausschließlich in Elbtaler an und sind auf allen Kontoauszügen zu finden.
Transaktionsgebühr. Die HEP KVG kann für den Erwerb eines Vermögensgegenstandes nach § 1 Buchst. a) oder Buchst. c) jeweils eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 1,5 % des Kaufpreises zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer erhalten. Werden Vermögensgegenstände der vorgenannten Art veräußert, so erhält die HEP KVG eine Transaktionsgebühr in Höhe von 1,5 % des Verkaufspreises zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer. Die Transaktionsgebühr fällt auch an, wenn die HEP KVG den Erwerb oder die Veräußerung für Rechnung einer Objektgesellschaft tätigt, an der die Gesellschaft beteiligt ist. Im Fall des Erwerbs oder der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes durch die HEP KVG für Rechnung einer Objektgesellschaft, an der die Gesellschaft beteiligt ist, ist ein Anteil des Kaufpreises in Höhe des an der Objektgesellschaft gehaltenen Anteils anzusetzen. Im Falle des Erwerbs oder der Veräußerung einer Beteiligung an einer Objektgesellschaft ist ein Anteil des Verkehrswerts der von der Objektgesellschaft gehaltenen Vermögenswerte in Höhe des an der Objektgesellschaft gehaltenen Anteils anzusetzen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.