Transportrisiko Musterklauseln

Transportrisiko. 5.1 Bei Versand durch Fahrzeug oder Vertragsspediteur von K+N geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. 5.2 Das Transportrisiko, d.h. die Gefahr eines Verlustes bzw. einer Beschädigung der Ware während der Beförderung, die weder K+N noch der Empfänger verschuldet hat, trägt K+N, unter der beson- deren Voraussetzung, dass der Empfänger K+N eine Bescheinigung des Spediteurs (auf Liefer- schein, Frachtpapieren oder Ähnlichem) über Art und Umfang des festgestellten Transport- schadens, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung, unter anerkennender Gegen- zeichnung durch den Frachtführer unverzüglich zur Verfügung stellt. 5.3 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer oder dessen Beauftragte geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an diese über.
Transportrisiko. Der Mieter trägt grundsätzlich das Transportrisiko. Dieses geht auf den Mieter über, sobald der Mietgegenstand an die den Transport bzw. die Abholung oder Anlieferung ausführende Person übergeben worden ist. Der Übergang des Transportrisikos gilt auch dann, wenn der Vermieter oder ein von diesem beauftragter Dritter oder eigenes Personal des Ver- mieters auf Kosten des Mieters den Mietgegenstand zum Transport über- nimmt. Der Mieter verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Transportschäden sind spätestens am ersten Werktag nach dem Erhalt der Ablieferung dem Vermieter anzuzeigen, da ansonsten ein Verlust eines etwaigen Versicherungsschutzes droht.
Transportrisiko. Das Transportrisiko (Beschädigungen, Bruch) tragen wir, vorausgesetzt Sie melden uns den Schaden unverzüglich bei Übernahme vom Zusteller und lassen sich diesen von ihm bestätigen.
Transportrisiko. Die Gefahr geht mit Übernahme der Ware, spätestens jedoch mit Über- gabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder T+S zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
Transportrisiko. Das Transportrisiko, d. h. die Gefahr eines Verlustes bzw. einer Beschädigung der Ware während der Beförderung, die weder der Absender noch der Empfänger zu vertreten hat, trägt der Lieferer unter der Voraussetzung, daß der Empfänger dem Lieferer folgende Unterlagen unverzüglich zur Verfügung stellt: a) bei Bahnversand: bahnamtlich bescheinigter Frachtbrief, Tatbestandsaufnahme und Abtretungserklärung, notfalls eidesstattliche Erklärung über den festgestellten Transportschaden. b) bei LKW-Versand: Bescheinigung des Empfängers (bzw. Kunden) auf dem Lieferschein oder Frachtbrief über Art und Umfang des festgestellten Transportschadens, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung unter anerkennender Gegenzeichnung durch den Frachtführer.
Transportrisiko. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit deren Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung der Ware bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Transportrisiko. Versand- und Transportrisiko jeglicher Gegenstände und Tonträger gehen zu Lasten des Bestellers.
Transportrisiko. 5.1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Wir tragen dieses Transportrisiko aber nur unter der Voraussetzung, dass uns der Empfänger unverzüglich eine vom Frachtführer anerkannte und gegengezeichnete Bescheinigung auf dem Empfangsschein oder Frachtbrief über Art und Umfang eines festgestellten Transportschadens zur Verfügung stellt, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung. 5.2. Soweit wir die Ware nicht selbst ausliefern, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung der Ware bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

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  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Risiko Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadenfalles.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Gentechnik Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf (1) gentechnische Arbeiten, (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), (3) Erzeugnisse, die - Bestandteile aus GVO enthalten, - aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.