Umfang und Gültigkeit Musterklauseln

Umfang und Gültigkeit. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gekennzeichnet werden, und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Umfang und Gültigkeit. Diese Liefer- und Versandvorschrift ist gültig für alle Kaufverträge der L&T Xxxxxxxxxx & Trieschmann GmbH & Co. KG. Ebenso ist diese Liefer- und Versandvorschrift als Anlage Bestandteil des L&T Grundvertrages. Abweichende Bedingungen des Lieferanten, die L&T nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn L&T ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Umfang und Gültigkeit. Die Internet Geschäftsbedingungen der KT-NET Communications GmbH (in weiterer Folge KT-NET genannt) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die KT-NET dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte im Bereich Internet, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Zusätzlich zu den Internet Geschäftsbedingungen von KT-NET gelten die allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen in der Daten- und Informationsverarbeitung, herausgegeben vom Fachverband der Unterneh- mensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich.
Umfang und Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen (AGB) der Kabel-TV Kötschach-Mauthen KG (nachfolgend auch koemau-tv genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die koemau-tv gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) erbringt. Vom AG vorgelegte abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wird. Die aktuelle Version der Koemau-tv-AGB hebt alle vorangegangen Geschäftsbedingungen (AGB) auf. Zusätzlich zu den Geschäfts- u. Lieferbedingungen der Koemau-tv gelten auch die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich und die Softwarebedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs in der jeweils geltenden Fassung. – Der AG nimmt diese AGB mit seiner Anmeldung als Vertragsbestandteile an.
Umfang und Gültigkeit. Die Ausführung unserer Aufträge, respektive die Lieferung der bestellten Ware/Leistung gelten ausdrücklich als Annahme unserer Bestellbedingungen, entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. - Der Auftragnehmer bestätigt mit der Auftragsannahme die Konformität aller in gegenständlicher Bestellung genannten Teile und Leistungen zu den CE-EG-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Sofern diese Teile und Leistungen diesen Richtlinien unterliegen. Auf Wunsch des Auftraggebers sind die zutreffenden harmonisierten Normen oder Baumusterprüfungen und der Ort, wo die entsprechenden Dokumente eingesehen werden können, diesem bekannt zu geben. - Gegenständliche „Allgemeine Einkaufsbedingungen“ gelten ab sofort auch für alle zukünftigen Verträge mit dem jeweiligen Auftragnehmer und dessen Sublieferanten und müssen bei zukünftigen Verträgen und Bestellungen nicht mehr explizit angeführt werden. - Sollte ein Teil gegenständlicher „Allgemeiner Einkaufsbedingungen“ rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam.
Umfang und Gültigkeit. 1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, die CEBA Facility GmbH eingeht. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages. Bei Kollision mit Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gehen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit die Schriftform. Diese ist gegeben, wenn die Vertragsparteien mit Fax oder anderen elektronischen Medien (E-Mail) kommunizieren Mündliche Abreden lösen keine Rechtsfolgen aus. 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt gegenüber Unternehmern iSd KSchG. Zwingende Schutznormen zugunsten von Verbrauchern (KSchG) bleiben unberührt und ist diesfalls die jeweilige Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Verbraucher gesetzeskonform auszulegen. 1.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprünglich beabsichtigte Zweck dieser Bestimmung nur so weit abgeändert wird, dass eine gesetzeskonforme Vereinbarung vorliegt. 2. Ausführungen der Leistungen 2.1. CEBA Facility ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu betrauen. 2.2. Angebote der CEBA Facility sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen sowie sämtliche mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 2.3. Vor Abschluss eines Vertrages ist CEBA Facility nicht verpflichtet, die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern CEBA Facility setzt für Zwecke der Angebotslegung übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand voraus. 2.4. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des Angebots inklusive der jeweiligen Leistungsbeschreibung(en) sowie der Auftragsbestätigung maßgebend. 2.5. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt als Leistungszeitraum „Werktags zwischen 6.00 und 21.00 Uhr“ vereinbart. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für die vertragsgegenständlichen Leistungen so einzuhalten, dass weder der Betrieb des Vertragspartners behindert noch die Arbeiten der CEBA Facility erschwert werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für die vertragsgegenständlichen Leistungen so einzuhalten, dass weder der Betrieb des Vertragspartners behindert noch die Arbeiten der CEBA Facility erschwert werden. 2.6. Es wird vorausgesetzt, da...
Umfang und Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eMotions media solutions gmbh (nachstehend «eMotions») gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch die eMotions entgegengenommen wird. Aufträge und Vereinbarungen verpflichten die eMotions nur zu den im Entwicklungsvertrag definierten Leistungen. Wird kein separater Entwicklungsvertrag (Pflichenheft) abgeschlossen, sind die Spezifikationen in der Offerte massgebend. Nachträglich hinzutretende Leistungen warden zusätzlich verrechnet. Offerten sind während 30 Tagen verbindlich.
Umfang und Gültigkeit. Alle Aufträge und Vereinbarungen bezüglich der Entwicklung, Programmierung und Anpassung von Softwarelösungen (Individualsoftware) sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestäti- gung angegebenem Umfang.
Umfang und Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen (AGB) der CS4WEB OG (nachfolgend auch CS4WEB genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die CS4WEB gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) erbringt.
Umfang und Gültigkeit. Die Lieferungen und Leistungen der Firma Xxxxxxx XXXXX BÜROMASCHINEN GmbH (im Folgenden kurz XXXXX genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind für XXXXX nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Es steht XXXXX frei, die von ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden sind für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung nicht bindend, auch wenn XXXXX nicht ausdrücklich widersprochen hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltslos ausführen. Angebote/Lieferung Angebote sind grundsätzlich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Bestellungen sind für den Besteller verbindlich. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren u.dgl. entbinden XXXXX vom Vertrag. XXXXX ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, dass der Auftraggeber einen gesondert verrechneten Transport- und Versicherungskostenbeitrag zur Lieferung frei Haus bezahlt. Teillieferungen sind möglich. Der Versand erfolgt durch XXXXX nach bestem Ermessen. Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug es ist ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. Serviceleistung an den Kunden. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer vorzubringen. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden, die beim Kunden liegen, gehen zu Lasten des Kunden und gelten als Ablieferung. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.