Umfang und Gültigkeit Musterklauseln

Umfang und Gültigkeit. Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Offerte sind grundsätzlich freibleibend.
Umfang und Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eMotions media solutions gmbh (nachstehend «eMotions») gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch die eMotions entgegengenommen wird. Aufträge und Vereinbarungen verpflichten die eMotions nur zu den im Entwicklungsvertrag definierten Leistungen. Wird kein separater Entwicklungsvertrag (Pflichenheft) abgeschlossen, sind die Spezifikationen in der Offerte massgebend. Nachträglich hinzutretende Leistungen warden zusätzlich verrechnet. Offerten sind während 30 Tagen verbindlich.
Umfang und Gültigkeit. Die Lieferungen und Leistungen der Firma RICHTER BÜROSYSTEME Ges.m.b.H. (im Folgenden kurz RICHTER genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind für RICHTER nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Es steht RICHTER frei, die von ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden sind für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung nicht bindend, auch wenn XXXXXXX nicht ausdrücklich wider- sprochen hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingun- gen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltslos ausführen. Angebote/Lieferung Angebote sind grundsätzlich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Bestellungen sind für den Besteller verbindlich. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren u.dgl. entbinden den Lieferer vom Vertrag. XXXXXXX ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, dass der Auftraggeber einen gesondert verrechneten Transport- und Versicherungskostenbeitrag zur Lieferung frei Haus bezahlt. Teillieferungen sind möglich. Der Versand erfolgt durch den Lieferer nach bestem Ermessen. Das Trans- portrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug es ist ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. Serviceleistung an den Kunden. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer vorzubringen. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Aufbewahrungs- maßnahmen, die aus Gründen notwendig werden, die beim Kunden liegen, gehen zu Lasten des Kunden und gelten als Ablieferung. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehm...
Umfang und Gültigkeit. Diese Liefer- und Versandvorschrift ist gültig für alle Kaufverträge der L&T Xxxxxxxxxx & Trieschmann GmbH & Co. KG. Ebenso ist diese Liefer- und Versandvorschrift als Anlage Bestandteil des L&T Grundvertrages. Abweichende Bedingungen des Lieferanten, die L&T nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn L&T ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Umfang und Gültigkeit. Die Ausführung unserer Aufträge, respektive die Lieferung der bestellten Ware/Leistung gelten ausdrücklich als Annahme unserer Bestellbedingungen, entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. - Der Auftragnehmer bestätigt mit der Auftragsannahme die Konformität aller in gegenständlicher Bestellung genannten Teile und Leistungen zu den CE-EG-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Sofern diese Teile und Leistungen diesen Richtlinien unterliegen. Auf Wunsch des Auftraggebers sind die zutreffenden harmonisierten Normen oder Baumusterprüfungen und der Ort, wo die entsprechenden Dokumente eingesehen werden können, diesem bekannt zu geben. - Gegenständliche „Allgemeine Einkaufsbedingungen“ gelten ab sofort auch für alle zukünftigen Verträge mit dem jeweiligen Auftragnehmer und dessen Sublieferanten und müssen bei zukünftigen Verträgen und Bestellungen nicht mehr explizit angeführt werden. - Sollte ein Teil gegenständlicher „Allgemeiner Einkaufsbedingungen“ rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam.
Umfang und Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen (AGB) der Kabel-TV Kötschach-Mauthen KG (nachfolgend auch koemau-tv genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die koemau-tv gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) erbringt. Vom AG vorgelegte abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wird. Die aktuelle Version der Koemau-tv-AGB hebt alle vorangegangen Geschäftsbedingungen (AGB) auf. Zusätzlich zu den Geschäfts- u. Lieferbedingungen der Koemau-tv gelten auch die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich und die Softwarebedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs in der jeweils geltenden Fassung. – Der AG nimmt diese AGB mit seiner Anmeldung als Vertragsbestandteile an.
Umfang und Gültigkeit. Alle Aufträge und Vereinbarungen bezüglich der Entwicklung, Programmierung und Anpassung von Softwarelösungen (Individualsoftware) sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestäti- gung angegebenem Umfang.
Umfang und Gültigkeit. 1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, die CEBA Facility GmbH eingeht. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages. Bei Kollision mit Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gehen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit die Schriftform. Diese ist gegeben, wenn die Vertragsparteien mit Fax oder anderen elektronischen Medien (E-Mail) kommunizieren Mündliche Abreden lösen keine Rechtsfolgen aus. 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt gegenüber Unternehmern iSd KSchG. Zwingende Schutznormen zugunsten von Verbrauchern (KSchG) bleiben unberührt und ist diesfalls die jeweilige Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Verbraucher gesetzeskonform auszulegen. 1.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprünglich beabsichtigte Zweck dieser Bestimmung nur so weit abgeändert wird, dass eine gesetzeskonforme Vereinbarung vorliegt. 2. Ausführungen der Leistungen 2.1. CEBA Facility ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu betrauen. 2.2. Angebote der CEBA Facility sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen sowie sämtliche mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 2.3. Vor Abschluss eines Vertrages ist CEBA Facility nicht verpflichtet, die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern CEBA Facility setzt für Zwecke der Angebotslegung übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand voraus. 2.4. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des Angebots inklusive der jeweiligen Leistungsbeschreibung(en) sowie der Auftragsbestätigung maßgebend. 2.5. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt als Leistungszeitraum „Werktags zwischen 6.00 und 21.00 Uhr“ vereinbart. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für die vertragsgegenständlichen Leistungen so einzuhalten, dass weder der Betrieb des Vertragspartners behindert noch die Arbeiten der CEBA Facility erschwert werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für die vertragsgegenständlichen Leistungen so einzuhalten, dass weder der Betrieb des Vertragspartners behindert noch die Arbeiten der CEBA Facility erschwert werden. 2.6. Es wird vorausgesetzt, da...
Umfang und Gültigkeit. Diese ergänzenden Bestimmungen Hosting gelten, ergänzend zu den «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», automatisch für jeden Hosting-Auftrag der durch die Xeiro AG entgegengenom- men wird. Als Hosting-Auftrag werden sämtliche Internet-Dienstleistungen der Xeiro AG bezeichnet. Namentlich sind dies unter anderem Web-, DNS- und E-Mail-Hosting, wie auch Cloud-Services, virtuelle und dedicated Server, High-Availability-Cluster, SMTP-Relays, Ba- ckups, etc.
Umfang und Gültigkeit. Diese Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen (AGB) der Net4You Internet GmbH, Xxxxxxx Xxxxxx 00, 0000 Xxxxxxx (nachfolgend auch Net4You genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die Net4You als Diensteanbieter gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) erbringt. Diese AGB gelten ausschließlich. AGB des AG haben keine Gültigkeit. AGB des AG widerspricht die Net4You ausdrücklich. Die Geschäftsbedingungen der Net4You gelten auch für künftige ergänzende Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.