Umschulungsmaßnahmen Musterklauseln

Umschulungsmaßnahmen. Hat der Unfall die Berufsunfähigkeit der versicherten Person zur Folge und absolviert sie daher eine staat- lich anerkannte Umschulung, werden die Kosten hierfür bis zu 20.000 EUR erstattet. Berufsunfähig- keit im Sinne dieser Bedingungen heißt, dass die versicherte Person voraussichtlich dauernd außer Stande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraus- setzt.
Umschulungsmaßnahmen a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern – die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und – die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor- derlich sind und – die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus- bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei- ten voraussetzt und – die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden. b) Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt 12.000 Euro begrenzt.
Umschulungsmaßnahmen. Abweichend von Ziffer 2.2.11 der Zusatzbedingungen werden die Kosten für Umschulungsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.
Umschulungsmaßnahmen. 1. Führt die versicherte Person infolge unfallbedingter Berufsunfähigkeit eine staatlich anerkannte Umschu- lung durch, werden die Kosten bis zu der in § 21 IX Ziffer 3 definierten Höhe übernommen. 2. Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen heißt, dass die versicherte Person unfallbedingt voraussicht- lich dauernd außerstande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähig- keiten voraussetzt. 3. Beitragsfrei ist eine Kostenübernahme bis zu einer Höhe von 12.000 EUR mitversichert.
Umschulungsmaßnahmen. Wir übernehmen die Kosten für Umschulungsmaßnahmen bis zu 10.000 Euro, sofern diese vom Job-Berater empfohlen und vermittelt wurden.
Umschulungsmaßnahmen. Führt die versicherte Person infolge unfallbedingter Berufsunfähigkeit eine staatlich anerkannte Umschulung durch, werden die Kosten bis zu der unter Ziffer 1.3.2.4 genannten Summe erstattet. Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingun- gen heißt, dass die versicherte Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt.
Umschulungsmaßnahmen. Umschulungsmaßnahmen sind durch den Xxxxxx dieser Maßnahme in der Regel an eine Verkürzung der Ausbildungsdauer gebunden. Für Umschüler gelten im Bereich der Bayerischen Landestierärztekammer die gleichen Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildungsdauer wie für ein reguläres Berufsausbildungsverhältnis
Umschulungsmaßnahmen. (§ 2 AUB 2008)
Umschulungsmaßnahmen. Führt die versicherte Person infolge unfallbedingter Berufsunfähigkeit eine staatlich anerkannte Umschulung durch, werden die Kosten bis zu 10.000 Euro erstattet. Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen heißt, dass die versicherte Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, können die vereinbarten Leistungen nur aus einem dieser Versicherungsverträge verlangt werden.
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