Common use of Umweltschadenversicherung Clause in Contracts

Umweltschadenversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden bei einer Schädigung von geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, eines Gewässers oder des Bodens. Der Versicherer ersetzt, auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nach einer Störung des Betriebes oder aufgrund behördlicher Anordnung Aufwendungen der Versicherten für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens. Die Feststellung der Störung des Betriebes oder die behördliche Anordnung müssen in den Zeitraum der Vorwärtsversicherung fallen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag

Umweltschadenversicherung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den Versicherten mitversicherten Personen Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden bei einer Schädigung von geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, eines Gewässers oder des Bodens. Der Versicherer ersetzt, auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nach einer Störung des Betriebes oder aufgrund behördlicher Anordnung Aufwendungen der Versicherten des Versicherungsnehmers für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens. Die Feststellung der Störung des Betriebes oder die behördliche Anordnung müssen in den Zeitraum der Vorwärtsversicherung fallen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung Für Unternehmen Der Immobilienwirtschaft, Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung

Umweltschadenversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz Umwelt- schadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden bei einer Schädigung von geschützten Arten, natürlichen LebensräumenLe- bensräumen, eines Gewässers oder des Bodens. Der Versicherer ersetzt, auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nach einer Störung des Betriebes oder aufgrund behördlicher Anordnung Aufwendungen der Versicherten für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens. Die Feststellung der Störung des Betriebes oder die behördliche Anordnung müssen in den Zeitraum der Vorwärtsversicherung fallen.

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Samples: www.infinco.com

Umweltschadenversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz gemäss Umweltschutzgesetz zur Sanierung von Umweltschäden bei einer Schädigung von geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, eines Gewässers oder des Bodens. Der Versicherer ersetzt, auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nach einer Störung des Betriebes oder aufgrund behördlicher Anordnung Aufwendungen der Versicherten für Maßnahmen Massnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens. Die Feststellung der Störung des Betriebes oder die behördliche Anordnung müssen in den Zeitraum der Vorwärtsversicherung fallen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag