Common use of Umweltschadenversicherung Clause in Contracts

Umweltschadenversicherung. 4.1. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen gesetzlicher Pflichten öffentlich- rechtlichen Inhalts auf der Grundlage des Umweltschadensgesetzes für die Sanierung von Umweltschäden verantwortlich gemacht werden. Ein Umweltschaden ist eine − Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, − Schädigung der Gewässer, − Schädigung des Bodens.

Appears in 7 contracts

Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung

Umweltschadenversicherung. 4.1. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen gesetzlicher Pflichten öffentlich- rechtlichen Inhalts auf der Grundlage des Umweltschadensgesetzes für die Sanierung von Umweltschäden verantwortlich gemacht werden. Ein Umweltschaden ist eine − eine: ∙ Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, Schädigung der Gewässer, − Schädigung des Bodens.,

Appears in 4 contracts

Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen

Umweltschadenversicherung. 4.1. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen gesetzlicher Pflichten öffentlich- öffentlich-rechtlichen Inhalts auf der Grundlage des Umweltschadensgesetzes für die Sanierung von Umweltschäden verantwortlich gemacht werden. Ein Umweltschaden ist eine − eine: • Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, Schädigung der Gewässer, Schädigung des Bodens.

Appears in 1 contract

Samples: coverager.com

Umweltschadenversicherung. 4.1. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen gesetzlicher Pflichten öffentlich- rechtlichen Inhalts auf der Grundlage des Umweltschadensgesetzes für die Sanierung von Umweltschäden verantwortlich gemacht werden. Ein Umweltschaden ist eine Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, Schädigung der Gewässer, Schädigung des Bodens.

Appears in 1 contract

Samples: www.kuv24-media.de

Umweltschadenversicherung. 4.1. 4.1 Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen gesetzlicher Pflichten öffentlich- rechtlichen Inhalts auf der Grundlage des Umweltschadensgesetzes für die Sanierung von Umweltschäden verantwortlich gemacht werden. Ein Umweltschaden ist eine − Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, − Schädigung der Gewässer, − Schädigung des Bodens.

Appears in 1 contract

Samples: refactoring.vvs-gmbh.de