Common use of Umzug Clause in Contracts

Umzug. (1) Der Kunde ist verpflichtet, der 24/7 jeden Umzug innerhalb einer Frist von einem Monat nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen. (2) Die 24/7 wird den Kunden sofern kein Fall nach Abs. 3 vorliegt an der neuen Entnahmestelle, wenn innerhalb des bisherigen Netzgebiets, auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der 24/7 das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. Ungeachtet dessen ist der Kunde bei einem Umzug berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen. (3) Ein Umzug beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. (4) Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Abs. 1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der 24/7 die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Ent- nahmestelle, für die die 24/7 gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung erlangt, nach den Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der 24/7 zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle bleibt unberührt. (5) Die 24/7 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der Mitteilung in Textform über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde von der 24/7 in der Mitteilung gesondert hingewiesen. (6) Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit es sich um eine Über- tragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung der 24/7 nach § 7 EnWG handelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umzug. (1) Der Kunde ist verpflichtet, der 24/7 jeden Umzug innerhalb einer Frist von einem Monat nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen. (2) Die 24/7 wird den Kunden sofern kein Fall nach Abs. 3 vorliegt an der neuen Entnahmestelle, wenn innerhalb des bisherigen Netzgebiets, auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der 24/7 das Umzugsdatum rechtzeitig recht- zeitig mitgeteilt hat. Ungeachtet dessen ist der Kunde bei einem Umzug berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen. (3) Ein Umzug beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. (4) Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Abs. 1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der 24/7 die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Ent- nahmestelleEntnahmestelle, für die die 24/7 gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber Netz- betreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung erlangt, nach den Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der 24/7 zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle bleibt unberührt. (5) Die 24/7 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksamwirk- sam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der Mitteilung in Textform über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde von der 24/7 in der Mitteilung gesondert hingewiesen. (6) Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit es sich um eine Über- tragung Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung der 24/7 nach § 7 EnWG handelt.

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Samples: Stromliefervertrag

Umzug. (1) Der Kunde ist verpflichtet, der 24/7 jeden Umzug innerhalb einer Frist von einem voneinem Monat nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen. (2) Die 24/7 wird den Kunden sofern kein Fall nach Abs. 3 vorliegt an der neuen neu- en Entnahmestelle, wenn innerhalb innerha b des bisherigen Netzgebiets, auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der 24/7 das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. Ungeachtet dessen ist der Kunde bei einem Umzug berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen. (3) Ein Umzug beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. (4) Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Abs. 1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der 24/7 die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Ent- nahmestelle, für die die 24/7 gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung erlangt, nach den Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der 24/7 zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle bleibt unberührt. (5) Die 24/7 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der Mitteilung in Textform über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde von der 24/7 in der Mitteilung gesondert hingewiesen. (6) Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit es sich um eine Über- tragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung der 24/7 nach § 7 EnWG handelt.

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Samples: Gasliefervertrag

Umzug. (1) Der Kunde ist verpflichtet, der 24/7 jeden Umzug innerhalb innerha b einer Frist von einem Monat nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen. (2) Die 24/7 wird den Kunden sofern kein Fall nach Abs. 3 vorliegt an der neuen Entnahmestelle, wenn innerhalb innerha b des bisherigen Netzgebiets, auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der 24/7 das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. Ungeachtet dessen ist der Kunde bei einem Umzug berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform Text- form zu kündigen. (3) Ein Umzug beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen bisheri- gen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. (4) Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Abs. 1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der 24/7 die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Ent- nahmestelle, für die die 24/7 gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung erlangt, nach den Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der 24/7 zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle bleibt unberührt. (5) Die 24/7 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit Gesamt- heit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der Mitteilung in Textform über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde von der 24/7 in der Mitteilung gesondert hingewiesen. (6) Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit es sich um eine Über- tragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen Entflechtung der 24/7 nach § 7 EnWG handelt.

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Samples: Stromliefervertrag