Common use of Umzug Clause in Contracts

Umzug. 23.1 Wechselt ein Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. Sitz, ist FairNetz berechtigt und verpflichtet die vertraglich ge- schuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Ände- rung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leis- tungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen bleiben ungeachtet. 23.2 Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse der FairNetz rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Durchführung des Umzuges in Textform mitzuteilen. 23.3 FairNetz kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FairNetz. 23.4 Wird die Leistung von FairNetz am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwertig im Sinne der Ziffer 21.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 23.5 Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.

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Samples: Telecommunications

Umzug. 23.1 Wechselt ein Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. Sitz22.1 Ist der Kunde Verbraucher, ist FairNetz berechtigt und verpflichtet R-KOM verpflichtet, wenn der Verbraucher sei- nen Wohnsitz wechselt, die vertraglich ge- schuldete geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Ände- rung Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leis- tungen Leistungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen BedingungenBedin- gungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen Produktbezeich- nungen bleiben ungeachtet. 23.2 22.2 Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse Ad- resse der FairNetz R-KOM rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Durchführung des Umzuges schriftlich oder in Textform elektronischer Weise mitzuteilen. 23.3 FairNetz 22.3 R-KOM kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen entstande- nen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung Schal- tung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FairNetzR-KOM. 23.4 22.4 Wird die Leistung von FairNetz R-KOM am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwertig gleich- wertig im Sinne der Ziffer 21.1 22.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht Verbraucherkunde zur Kündigung Kün- digung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt unter Einhaltung der Kün- digungsfrist ist jedoch der Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 23.5 Umzuges. Zur Überprüfung der Wirksamkeit Wirk- samkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen be- hördlichen Abmeldungs-/Ummeldungsbescheinigungen zu belegen. 22.5 Entschädigung für entgangene Kundendiensttermine bei Umzug gemäß § 58(3) TKG und § 59(4) TKG: Sofern R-KOM einen vereinbarten Kundendiensttermin beim Kunden ver- säumt und dies zu vertreten hat, kann der Verbraucher gemäß § 59(4) TKG einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 10 Euro (brutto) bzw. 20% des gleichbleibenden monatlichen Entgelts (höherer Betrag) gegenüber R-KOM geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umzug. 23.1 Wechselt ein Verbraucher 9.6 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 10.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich vorab unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Zählernummer oder Marktlokations-Identifikationsnummer in Textform mitzutei- len. Im Regelfall muss diese Mitteilung bis spätestens 10 Werktage vor dem Um- zugsdatum erfolgen, um den Lieferanten eine rechtzeitige Ab- bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzwUmmeldung beim Netzbetreiber zu ermöglichen. 10.2 Für gewerbliche Verbraucher gilt: Der Lieferant wird den Kunden an der neuen Entnahmestelle, auf Grundlage dieses Vertrags weiterbeliefern. SitzDie Belie- ferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, ist FairNetz berechtigt und verpflichtet die vertraglich ge- schuldete Leistung an dass der Kunde dem neuen Wohnsitz Lieferanten das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. Für private Verbraucher gilt: Ein Umzug des Kunden ohne Ände- rung beendet diesen Vertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mit- geteilten Umzugsdatums, wenn der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte zu erbringen, soweit Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netz- betreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unter- breitet dem Kunden für die Leistung dort identisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leis- tungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen bleiben ungeachtetneue Entnahmestelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 23.2 Der Kunde hat 10.3 Bei Umzug innerhalb des Gebiets des bisherigen Netzbetreibers kann der Haushaltskunde i. S. v. § 3 Nr. 22 EnWG den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse der FairNetz rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Durchführung des Umzuges Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen in Textform mitzuteilen. 23.3 FairNetz kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach und unter Mittteilung seiner zukünftigen Anschrift oder der jeweils gültigen Preisliste der FairNetz. 23.4 Wird die Leistung von FairNetz am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwertig im Sinne der Ziffer 21.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigtBezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendeten Marktlokati- ons-Identifikationsnummer kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Auszuges Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 23.5 Zur Überprüfung . Die Kündigung beendet diesen Vertrag nicht und der Wirksamkeit Lieferant wird den Kunden zu den bisherigen Vertragsbedingungen an seinem neuen Wohnsitz weiterbelie- fern, wenn der Lieferant dem Kunden dies binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung hat anbietet und die Belieferung an dessen neuem Wohnsitz möglich ist. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen zu belegendem Lieferanten das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat.

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Samples: Gas Supply Agreement

Umzug. 23.1 24.1 Wechselt ein Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. SitzBe- triebsstätte, ist FairNetz ZEAG berechtigt und verpflichtet die vertraglich ge- schuldete geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Ände- rung Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen Leis- tungen in diesem Sinne sind Leis- tungen Leistungen mit gleichen technischen Leistungsdaten Leistungs- daten (z.B. entsprechende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen sons- tigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. 23.2 Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse der FairNetz rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Durchführung des Umzuges in Textform mitzuteilen. 23.3 FairNetz 24.2 ZEAG kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das welches jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FairNetz.die 23.4 24.3 Wird die Leistung von FairNetz ZEAG am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwertig gleich- wertig im Sinne der Ziffer 21.1 24.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges Auszugs oder mit Wirkung Wir- kung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 23.5 . Zur Überprüfung der Wirksamkeit Wirk- samkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen be- hördlichen Abmeldungs-/Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Nutzungsbedingungen (Agb) Für Internet Und Telefonie

Umzug. 23.1 22.1 Wechselt ein Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht Zustimmungserklärung seinen Wohnsitz bzw. Sitz, ist FairNetz berechtigt und SWU TeleNet verpflichtet die vertraglich ge- schuldete geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Ände- rung Änderung der vereinbarten verein- barten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leis- tungen Leistungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.z. B. entsprechende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen BedingungenBedin- gungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. 23.2 Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse der FairNetz rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Durchführung des Umzuges in Textform mitzuteilen. 23.3 FairNetz 22.2 SWU TeleNet kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das wel- ches jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FairNetzSWU TeleNet. 23.4 22.3 Wird die Leistung von FairNetz SWU TeleNet am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwertig im Sinne der Ziffer 21.1 22.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht Kunde nach Ziff. 22.1 zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigungs- frist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 23.5 . Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen Abmeldungs-/Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umzug. 23.1 Wechselt ein Ist der Kunde Verbraucher bzwi.S.d. KKU ohne Verzicht § 13 BGB , ist NetCom BW verpflichtet, wenn der Kunde seinen Wohnsitz bzw. Sitzwechselt, ist FairNetz berechtigt und verpflichtet die vertraglich ge- schuldete geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Ände- rung Änderung der vereinbarten verein- barten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leis- tungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten Reali- sierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. 23.2 Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse Ad- resse der FairNetz NetCom BW rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Durchführung Durch- führung des Umzuges schriftlich oder in Textform elektronischer Weise mitzuteilen. 23.3 FairNetz NetCom BW kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FairNetzNetCom BW. 23.4 Wird die Leistung von FairNetz NetCom BW am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwertig im Sinne der Ziffer 21.1 23.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht Verbraucherkunde zur Kündigung des Vertrages Ver- trages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist jedoch der Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 23.5 Umzu- ges. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen Abmeldungs-/Ummeldungs- bescheinigungen zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umzug. 23.1 Wechselt ein Ist der Kunde Verbraucher, ist hildenMedia verpflichtet, wenn der Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. Sitzwechselt, ist FairNetz berechtigt und verpflichtet die vertraglich ge- schuldete geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Ände- rung Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leis- tungen Leistungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. 23.2 Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse der FairNetz hildenMedia rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Durchführung des Umzuges schriftlich oder in Textform elektronischer Weise mitzuteilen. 23.3 FairNetz hildenMedia kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FairNetzhildenMedia. 23.4 Wird die Leistung von FairNetz hildenMedia am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwertig im Sinne der Ziffer 21.1 4.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht Verbraucherkunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist jedoch der Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 23.5 Umzuges. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen

Umzug. 23.1 Wechselt ein Verbraucher Gegenüber Verbrauchern bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. SitzVerzicht, ist FairNetz berechtigt und verpflichtet NetCom BW ver- pflichtet, wenn der dieser seinen Wohnsitz/seine Betriebsstätte wechselt, die vertraglich ge- schuldete geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden Verbrau- chers/KKU ohne Ände- rung Verzicht ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leis- tungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen bleiben ungeachtet. 23.2 Der Kunde Verbraucher/das KKU ohne Verzicht hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse der FairNetz NetCom BW rechtzeitig, jedoch mindestens min- destens 1 Monat vor Durchführung des Umzuges in Textform mitzuteilen. 23.3 FairNetz NetCom BW kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FairNetzNetCom BW. 23.4 Wird die Leistung von FairNetz NetCom BW am neuen Wohnsitz Wohnsitz/der neuen Be- triebsstätte nicht identisch oder gleichwertig im Sinne der Ziffer 21.1 23.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist jedoch der Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. 23.5 Umzuges. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde Verbraucher/KKU ohne Verzicht den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen Abmel- dungs-/Ummeldungs-bescheinigungen zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Umzug. 23.1 Wechselt ein Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. Sitz, ist FairNetz berechtigt und AVAC verpflichtet die vertraglich ge- schuldete geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Ände- rung Änderung der vereinbarten verein- barten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsin- halte Vertrags- inhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch iden- tisch oder gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Gleichwer- tige Leistungen in diesem Sinne sind Leis- tungen Leistungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende entspre- chende Bandbreite des Internetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende Abwei- chende technische Realisierungsarten oder Pro- duktbezeichnungen bleiben ungeachtet. 23.2 Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse der FairNetz rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Durchführung des Umzuges in Textform mitzuteilen. 23.3 FairNetz AVAC kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das wel- ches jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene EntgeltEnt- gelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der FairNetzAVAC. 23.4 23.3 Wird die Leistung von FairNetz AVAC am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwertig im Sinne der Ziffer 21.1 23.1 angeboten, ist der Verbrau- cher oder das KKU ohne Verzicht Kunde nach Ziff. 23.1 zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt Zeit- punkt erklärt werden. 23.5 . Zur Überprüfung der Wirksamkeit Wirk- samkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmeldungs- /Ummeldungsbescheinigungen zu belegen. 23.4 Ziffern 12.2 und 22.2 finden entsprechend auf Ver- braucher und KKU ohne Verzicht Anwendung, wenn die Aktivierung des Telefonanschlusses bei einem Umzug nicht am ausdrücklich vereinbarten Tag er- folgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen