Common use of Umzug Clause in Contracts

Umzug. Der Anspruch auf arbeitsfreie Tage für Umzug setzt voraus, dass die Umzugsarbeiten auf Ar- beitstage fallen und dass der Mitarbeiter einen zu zügelnden Haushalt mit eigenen Möbeln führt. Bezieht ein neu eingestellter Mitarbeiter lediglich ein möbliertes Zimmer, schuldet der Arbeitge- ber keine bezahlte arbeitsfreie Zeit. Erfolgt der Umzug während eines Arbeitstages innerhalb des bisherigen Wohnortes oder dessen Agglomeration, hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen bezahlten freien Arbeitstag. Bei weiterer Entfernung bemisst sich der Anspruch auf 1,5 bis 2 Tage, wobei der konkrete Anspruch anhand der Transportzeiten zu bemessen ist. Anspruchsberechtigt ist jeder während des Arbeitsverhältnisses stattfindende Umzug, der auf einen Arbeitstag fällt. Beispiele • Eine Mitarbeiterin, die jeweils am Montag und Dienstag ihre wöchentlichen Ruhetage bezieht, wech- selt die Wohnung und zieht mit ihrem Haushalt am Montag um. Da der Zügeltag auf einen Ruhetag fällt, besteht kein Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag. • Ein Servicefachmitarbeiter, dessen Wohnung sich in Bern befindet und der beim Arbeitgeber in Zürich vorübergehend ein möbliertes Zimmer bezogen hat, findet in Kloten eine günstige Wohnung. Er zügelt seinen Haushalt inmitten seiner Arbeitswoche und verlangt dafür arbeitsfreie Tage. Der Anspruch be- läuft sich gestützt auf die Distanzen auf 2 Tage, die vom Arbeitgeber zu bezahlen sind. • Eine Servicefachmitarbeiterin, die in Bern bei ihren Eltern wohnt, hat in einem Vorort Berns eine kleine Studiowohnung gemietet. Der Einzugstag fällt auf einen Arbeitstag. Der Mitarbeiterin steht mit Blick auf die kurze Distanz ein Anspruch von einem bezahlten arbeitsfreien Tag zu.

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Samples: l-gav.ch, l-gav.ch, l-gav.ch

Umzug. Der Anspruch auf arbeitsfreie Tage für Umzug setzt voraus, dass die Umzugsarbeiten auf Ar- beitstage fallen und dass der Mitarbeiter einen zu zügelnden Haushalt mit eigenen Möbeln führt. Bezieht ein neu eingestellter Mitarbeiter lediglich ein möbliertes Zimmer, schuldet der Arbeitge- ber keine bezahlte arbeitsfreie Zeit. Erfolgt der Umzug während eines Arbeitstages innerhalb des bisherigen Wohnortes oder dessen Agglomeration, hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen bezahlten freien Arbeitstag. Bei weiterer Entfernung bemisst sich der Anspruch auf 1,5 bis 2 Tage, wobei der konkrete Anspruch anhand der Transportzeiten zu bemessen ist. Arbeitszeit und Freizeit Anspruchsberechtigt ist jeder während des Arbeitsverhältnisses stattfindende Umzug, der auf einen Arbeitstag fällt. Beispiele • Eine Mitarbeiterin, die jeweils am Montag und Dienstag ihre wöchentlichen Ruhetage bezieht, wech- selt die Wohnung und zieht mit ihrem Haushalt am Montag um. Da der Zügeltag auf einen Ruhetag fällt, besteht kein Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag. • Ein Servicefachmitarbeiter, dessen Wohnung sich in Bern befindet und der beim Arbeitgeber in Zürich vorübergehend ein möbliertes Zimmer bezogen hat, findet in Kloten eine günstige Wohnung. Er zügelt seinen Haushalt inmitten seiner Arbeitswoche und verlangt dafür arbeitsfreie Tage. Der Anspruch be- läuft sich gestützt auf die Distanzen auf 2 Tage, die vom Arbeitgeber zu bezahlen sind. • Eine Servicefachmitarbeiterin, die in Bern bei ihren Eltern wohnt, hat in einem Vorort Berns eine kleine Studiowohnung gemietet. Der Einzugstag fällt auf einen Arbeitstag. Der Mitarbeiterin steht mit Blick auf die kurze Distanz ein Anspruch von einem bezahlten arbeitsfreien Tag zu.

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