Umzug. 14.1 Der Kunde ist verpflichtet, der EWP jeden Umzug spätestens sechs Wochen vor dem Umzugstermin - unter Angabe der Kundennummer, des voraussichtlichen Auszugsdatums und der neuen Anschrift oder einer sonstigen zur Bezeichnung der zukünftigen Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer - in Textform anzuzeigen.
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