Umzug. Der Stromlieferungsvertrag bleibt auch nach einem Umzug des Kunden – soweit die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind – bestehen und wird auf die neue Lieferanschrift übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umzug mit Angabe der neuen Anschrift mindestens zwei Wochen vor dem Umzug mitzuteilen.
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