Umzug. 24.1 Wechselt ein Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. Sitz, ist COM-IN verpflichtet die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwer- tig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende Bandbreite des In- ternetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. 24.2 COM-IN kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, welches jedoch nicht höher sein darf als das für die Schal- tung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der COM-IN. 24.3 Wird die Leistung von COM-IN am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwer- tig im Sinne der Ziffer 24.1 angeboten, ist der Kunde nach Ziff. 24.1 zur Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmel- dungs-/Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umzug. 24.1 Wechselt ein Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. Sitz, ist COM-IN SWK verpflichtet die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwer- tig gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Gleich- wertige Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.z. B. entsprechende Bandbreite des In- ternetzugangsInternetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen ver- traglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten Realisie- rungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet.
24.2 COM-IN SWK kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, welches jedoch nicht höher sein darf darf, als das für die Schal- tung Schaltung eines Neuanschlusses Neuan- schlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der COM-INSWK.
24.3 Wird die Leistung von COM-IN SWK am neuen Wohnsitz nicht identisch iden- tisch oder gleichwer- tig gleichwertig im Sinne der Ziffer 24.1 angeboten, ist der Kunde nach Ziff. 24.1 zur Kündigung des Vertrags Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt Zeit- punkt erklärt werden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmel- dungs-/Ummeldungsbescheinigungen Abmeldungs-/Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.
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Samples: Telecommunications Services Agreement, Telecommunications
Umzug. 24.1 23.1 Wechselt ein Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht seinen Wohnsitz bzw. Sitz, ist COM-IN AVAC verpflichtet die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort identisch oder gleichwer- tig gleichwertig angeboten wird. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen mit gleichen technischen Leistungsdaten (z.B. entsprechende Bandbreite des In- ternetzugangsInternetzugangs), Preisen und sonstigen vertraglichen Bedingungen. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet.
24.2 COM-IN 23.2 AVAC kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, welches jedoch nicht höher sein darf als das für die Schal- tung Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisliste der COM-INAVAC.
24.3 23.3 Wird die Leistung von COM-IN AVAC am neuen Wohnsitz nicht identisch oder gleichwer- tig gleichwertig im Sinne der Ziffer 24.1 23.1 angeboten, ist der Kunde nach Ziff. 24.1 23.1 zur Kündigung des Vertrags Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Kunde den Umzug durch entsprechende behördlichen Abmel- dungs-/Ummeldungsbescheinigungen Abmeldungs-/Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.
23.4 Ziffern 12.2 und 22.2 finden entsprechend auf Verbraucher und KKU ohne Verzicht Anwendung, wenn die Aktivierung des Telefonanschlusses bei einem Umzug nicht am ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgt.
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Samples: Telecommunications