Unbezahlter Urlaub. Um den Ausbildungserfolg nicht zu gefährden, gewährt die Schweizerische Post AG mit Ausnahme des Jugendurlaubs gemäss Art. 329e OR grundsätzlich keinen unbezahlten Urlaub. Ausnahmen können im Ausbildungsvertrag (z. B. für den Spitzensport) individuell vereinbart werden.
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Unbezahlter Urlaub. Um den Ausbildungserfolg nicht zu gefährden, gewährt die Schweizerische Post AG mit Ausnahme des Jugendurlaubs gemäss Art. 329e OR oder Urlaub nach Mutter- schaft/Vaterschaft grundsätzlich keinen unbezahlten Urlaub. Ausnahmen können im Ausbildungsvertrag (z. B. für den Spitzensport) individuell vereinbart werden.
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Samples: Anstellungsbedingungen