Common use of Unfall Clause in Contracts

Unfall. Der Unfall ist ein plötzliches und unvorhersehbares Schadenereignis, das unmittelbar durch äußere Gewalteinwirkung eintritt, die dem Willen des Versicherten nicht unterliegt und eine körperliche Verletzung nach objektiven Symptomen nach sich zieht. Dem Unfall gleichgestellt sind: • Ertrinken • Verletzungen bei einer Rettung von in Gefahr geratenen Menschen oder Sachen • Vergiftungen, Ersticken und Verbrennungen entweder wegen der unabsichtlichen Einnahme von toxischen oder korrosiven Substanzen oder wegen der unvorhersehbaren Freisetzung von Gasen oder Dämpfen • Komplikationen bei den ursprünglichen Verletzungen, die durch einen versicherten Unfall verursacht worden sind • Tollwut, Milzbrand und Tetanus Selbsttötung wird nicht als Unfall angesehen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Unfall. Der Unfall ist ein plötzliches und unvorhersehbares Schadenereignis, das unmittelbar durch äußere Gewalteinwirkung eintritt, die dem Willen des Versicherten nicht unterliegt und eine körperliche Verletzung nach objektiven Symptomen nach sich zieht. Dem Unfall gleichgestellt sind: • Ertrinken • Verletzungen bei einer Rettung von in Gefahr geratenen Menschen oder Sachen Sachen; • Vergiftungen, Ersticken und Verbrennungen entweder wegen der unabsichtlichen Einnahme von toxischen oder korrosiven Substanzen oder wegen der unvorhersehbaren Freisetzung von Gasen oder Dämpfen Dämpfen; • Komplikationen bei den ursprünglichen Verletzungen, die durch einen versicherten Unfall verursacht worden sind sind; • Tollwut, Milzbrand und Tetanus Tetanus. • Selbsttötung wird nicht als Unfall angesehen.

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Unfall. Der Unfall ist ein plötzliches und unvorhersehbares Schadenereignis, das unmittelbar durch äußere Gewalteinwirkung eintritt, die dem Willen des Versicherten nicht unterliegt und eine körperliche Verletzung nach objektiven Symptomen nach sich zieht. Dem Unfall gleichgestellt sind: • Ertrinken • Verletzungen bei einer Rettung von in Gefahr geratenen Menschen oder Sachen • Vergiftungen, Ersticken und oder Verbrennungen entweder wegen der unabsichtlichen Einnahme von toxischen oder korrosiven Substanzen oder wegen der unvorhersehbaren Freisetzung von Gasen oder Dämpfen • Komplikationen bei den ursprünglichen Verletzungen, die durch einen versicherten Unfall verursacht worden sind • Tollwut, Milzbrand und Tetanus Tetanus. • Selbsttötung wird nicht als Unfall angesehen.

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