Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.neowells.de, aftermarket.hitachiastemo.com, sd5fc2a45806e7793.jimcontent.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.ftigroup.net, s5c521800b293692a.jimcontent.com, www.loblicht.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.clecotools.de, www.hacker-ebert.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch , jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: hybosa.de, laser-mikrotech.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 11.1 Soweit dem Verkäufer die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Verkäufer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch Der Schadenersatzanspruch des Kunden ist beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit vom Kunden nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen vertragsgemäß verwendet werden kann. Diese Beschränkung Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit oder des anfänglichen Unvermögens oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.melzermaschinenbau.de, www.melzermaschinenbau.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: hamacher.gmbh, www.stroebel-elektrik.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des der Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kbr.de, www.kbr.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Anbieter die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 10% des der Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kbr.de, www.kbr.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. (1. ) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer sofern RÖSLER die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: minidat.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. (1. Soweit ) Wird dem Lieferer die ihm obliegende Lieferung unmöglich istaus einem von ihm zu vertretenden Grunde unmöglich, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung Dies gilt dann nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anfänglichen Unvermögens zwingend gehaftet wird; : eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.pm-unger.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die eine vereinbarte Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: cocotec.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadensersatzan- spruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb zweckdienlich genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.friedrich-joerg.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 5 % des Wertes desjenigen Teils Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zu seinem bestimmungsgemäßen Zweck eingebaut werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag des Vertrages bleibt unberührt.
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Samples: www.fts-sternberg.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit Wenn dem Lieferer die ihm obliegende Lieferung aus einem von ihm zu vertretenden Grunde unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anfänglichen Unvermögens zwingend gehaftet wird; eine . Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kw-aufzugstechnik.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Auftragnehmer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Auftraggebers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kbr.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. (1. ) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit so weit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für Körperschäden zwingend gehaftet wirdwird ; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.sggt-wh.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, Lieferung der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kuebler.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.moenninghoff.net
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, berechtigt Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: g-mw.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.ets-werdau.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit 6.1 Ist die Lieferung unmöglich istunmöglich, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.hu-gmbh.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit Wird dem Lieferer die ihm obliegende Lieferung unmöglich istaus einem von ihm zu vertretenden Grunde unmöglich, ist der Besteller berechtigtberech- tigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anfänglichen Unvermögens zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.apos.biz
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen geliefert werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: s63c668a377cdd7cc.jimcontent.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil Nach- teil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kopp.eu
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 15.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer HKR die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit Fährlässigkeit oder wegen der Verletzung Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine . Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit mit vorstehender Re- gelung nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.hkroding.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 111.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Lieferant hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hatvertreten. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für Körperschäden zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.tdl-dosiertechnik.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenser- satz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung Be- schränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend Ge- sundheit gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Be- stellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: library.e.abb.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Lieferant die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kollmorgen.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt beschränk sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.sus-electronic.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadens- ersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen -wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.ewv-kontrollsysteme.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 9.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für Körperschäden zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.workshop.vdo.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 11.1 Soweit die vereinbarte Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 10 zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadensersatzan- spruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen desjeni- gen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit Unmöglich- keit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich genutzt werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, Vorsat- zes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Ge- sundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.irobotics.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 16.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer daß ND SatCom die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.ndsatcom.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist9.1 Wird eine uns obliegende Leistung aus einem von uns zu vertretenden Grunde unmöglich, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des der Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung, sofern diese durch grobe Fahrlässigkeit von unseren nicht leitenden Angestellten oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.mtdproducts.eu
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer EMSO die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: www.emso-gmbh.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.aquaduna.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Dies umfasst, wenn auch nicht abschließend, die in Art. IV.2. genannten Fälle. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers in Fällen des Vertreten- müssens auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: electricalproducts.cellpack.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 110.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit Un- möglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: www.schloesser-dichtungen.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit so- weit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung Ände- rung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: se-tec.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend zwingen gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Bestellers, ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.fmsys.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienstlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.driescher.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Käufer berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Verkäufer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatz- anspruch des Bestellers Käufers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.siemsen.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Käufers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.vcm-plauen.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz Schaden- ersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: web.hauraton.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 10.1 Soweit die Lieferung oder Leistung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass daß der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadensersatzan- spruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der LieferungLieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit Unmöglich- keit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.otto-lehmann-gmbh.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer HIGHVOLT die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.highvolt.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. .) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kreso.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 10.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Atos die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: shop.atos.net
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Verkäufer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch Der Schadensersatzanspruch ist beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes Netto-Warenwertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.legrand.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer ise die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.ise.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum zu Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: kwv-vs.eu
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich istist oder wird, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt be- schränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.vahle.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. (1. ) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit so weit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für Körperschä- den zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: kern-toranlagen.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag des Vertrags bleibt unberührt.
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Samples: www.glas-meyer.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die STERIL- SYSTEMS GmbH die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Käufers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: sterilsystems.at
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer MEISTER die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadensersatzan- spruch des Bestellers auf 10 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des VorsatzesVor- satzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbundenverbun- den. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: meister-flow.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 11.1 Soweit die vereinbarte Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 10 zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich genutzt werden kann. Diese Beschränkung Beschrän- kung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend zwin- gend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbundenverbun- den. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.demagcranes.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine . Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.daniels-medical.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 7.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu zu, vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.dirmeier.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: lipecky-notstrom.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung Beschrän- kung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.bbl-beton.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadens- ersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.kieselmann.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit Wird dem Lieferer die ihm obliegende Lieferung unmöglich istaus einem von ihm zu vertretenden Grunde unmöglich, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anfänglichen Unvermögens zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.bse-kehl.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer Lieferant die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch Je- doch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.anderson-negele.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des VorsatzesVorsat- zes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt Rück- tritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: www.thele.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich möglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des aufgrund Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine . Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Im Übrigen bleibt Art. XIII. Ziff. 2 unberührt.
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Samples: www.lamtec.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für Körperschäden zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Bei vorübergehender Unmöglichkeit kommt Ziffer 3 (Fristen für Lieferungen; Verzug) zur Anwendung.
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Samples: www.tekon-prueftechnik.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadens- ersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: www.hengstler.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Scha- densersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: motron-linear.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzan- spruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des VorsatzesVor- satzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbundenverbun- den. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: www.siteco.com
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührtunbe- rührt.
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Samples: spangler-automation.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweck- dienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil Nach- teil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.dr-grundke.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 113.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: www.schuler-praezision.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass daß der Lieferer Liefe- rer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: www.stoegra.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. 7.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Scha- densersatzanspruch des Bestellers auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: nies-electronic.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller Kunde berechtigt, Schadensersatz Schadenser- satz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hatvertre- ten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers Kunden auf 10 10% des Wertes desjenigen Teils Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung Be- schränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Ge- sundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.schmidt-beton.de
Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch Schadens- ersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit Unmög- lichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Samples: www.jung.de