Unser Beschwerdemanagement. Unabhängig hiervon können Sie sich auch jederzeit an uns wenden. Falls Sie sich über das Produkt, den Vermitt- ler oder das Versicherungsunternehmen beschweren möchten, können Sie unsere Hotline unter 089/0000-0000 anrufen. Sie können die Beschwerde auch über unsere In- ternetseite xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx, Rubrik Beschwerde- management oder per Brief (die Bayerische, Beschwerde- management, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxx- xxxx) bei uns einreichen. Ihr Vertrag erhält eine Überschussbeteiligung. Sie wird zum einen in Prozent des vereinbarten laufenden Beitrags bemessen und ab Beginn des 2. Versicherungsjahres mit fälligen Verwaltungskostenanteilen verrechnet und zum anderen in Prozent des Geld- wertes der in Ihrem Vertrag zum Monatsende enthaltenen Anteileinheiten der einzelnen Fonds bemessen und am Monatsende dem fondsgebundenen Deckungskapital gutgebracht. Da das fondsgebundene Deckungskapital vor dem Rentenzahlungsbeginn nicht in unserem konventionellen Sicherungs- vermögen angelegt ist, sondern im Anlagestock (siehe § 1 Absatz 1), entstehen vor dem Rentenzahlungsbeginn keine Bewer- tungsreserven, an denen wir Sie beteiligen könnten.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Unser Beschwerdemanagement. Unabhängig hiervon können Sie sich auch jederzeit an uns wenden. Falls Sie sich über das Produkt, den Vermitt- ler oder das Versicherungsunternehmen beschweren möchten, können Sie unsere Hotline unter 089/0000-0000 anrufen. Sie können die Beschwerde auch über unsere In- ternetseite xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx, Rubrik Beschwerde- management oder per Brief (die Bayerische, Beschwerde- management, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxx- xxxx81737 Mün- chen) bei uns einreichen. Ihr Vertrag erhält eine Überschussbeteiligung. Sie wird zum einen in Prozent des vereinbarten laufenden Beitrags bemessen und ab Beginn des 2. Versicherungsjahres mit fälligen Verwaltungskostenanteilen verrechnet und zum anderen in Prozent des Geld- wertes der in Ihrem Vertrag zum Monatsende enthaltenen Anteileinheiten der einzelnen Fonds bemessen und am Monatsende dem fondsgebundenen Deckungskapital gutgebracht. Da das fondsgebundene Deckungskapital vor dem Rentenzahlungsbeginn nicht in unserem konventionellen Sicherungs- vermögen angelegt ist, sondern im Anlagestock (siehe § 1 Absatz 1), entstehen vor dem Rentenzahlungsbeginn keine Bewer- tungsreserven, an denen wir Sie beteiligen könnten.
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