Unterauftragsverarbeitung. 6.1 Verbundene Unternehmen von Mapp und andere Unterauftragsverarbeiter, die von Mapp zur Erbringung seiner vertraglichen Dienstleistungen verwendet werden, einschließlich ihrer Rolle und ihres Umfangs bei der Unterauftragsverarbeitung und des geografischen Bereichs der Unterauftragsverarbeitung, werden in der Liste der Unterauftragsverarbeiter von Mapp veröffentlicht, die auf Anfrage erhältlich und/oder zugänglich ist unter xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxx. Diese Unterauftragsverarbeiter müssen vom Kunden angenommen und genehmigt werden. Mit der Unterzeichnung dieses Datenverarbeitungsvertrags stimmt der Kunde der Liste der Unterauftragsverarbeiter zu, die als Anhang 3 beigefügt sind, und ermächtigt Mapp hiermit, personenbezogene Daten an aufgelistete verbundene Unternehmen von Mapp und/oder andere Unterauftragsverarbeiter an Orte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übertragen, sofern dies angemessen erforderlich ist, um Unterstützung zu leisten, technische Projekte durchzuführen oder andere Arten von Dienstleistungen im Rahmen des MSA zu erbringen, sofern der Kunde in der EU ansässig ist, entweder: (i) die Standorte werden von der Europäischen Kommission als angemessenen Datenschutz bietend anerkannt oder (ii) Mapp hat die EU- Standardvertragsklauseln mit solchen verbundenen Unternehmen und/oder anderen Unterauftragsverarbeitern unterzeichnet.
6.2 Mapp hat mit jedem Unterauftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die Datenschutzverpflichtungen enthält, die keinen geringeren Schutzumfang bieten als die in diesem Datenverarbeitungsvertrag festgelegten Datenschutzverpflichtungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, soweit dies auf die Art der von diesem Unterauftragsverarbeiter bereitgestellten Dienste anwendbar ist.
6.3 Mapp haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter in demselben Umfang, in dem Mapp haftet, wenn die Dienstleistungen eines jeden Unterauftragsverarbeiters direkt gemäß den
6.4 Erwartet Mapp die Notwendigkeit einer Änderung oder Hinzufügung eines Unterauftragsverarbeiters, so benachrichtigt Mapp den Kunden über jede Änderung in Bezug auf den Unterauftragsverarbeiter und der Kunde ist berechtigt, Änderungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu widersprechen. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so wird davon ausgegangen, dass er dieser Änderung zugestimmt hat. Wenn ein wesentlicher Grund für einen solchen Widerspruch vorliegt und die Parteien ...
Unterauftragsverarbeitung. 4.1 Cloudflare wird die personenbezogenen Daten nur für die spezifischen Zwecke der Bereitstellung der Dienste an Unterauftragsverarbeiter weitergeben.
4.2 Cloudflare wird sicherstellen, dass jeder Unterauftragsverarbeiter, der mit der Bereitstellung eines Teils des Dienstes in Verbindung mit diesem Nachtrag beauftragt wird, dies nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags tut, der dem Unterauftragsverarbeiter Bedingungen (d. h. Datenschutzpflichten) auferlegt, die einen gleichwertigen Schutz personenbezogener Daten gewährleisten im Vergleich mit den als Cloudflare in diesem Nachtrag auferlegten Bedingungen (die „Relevanten Bedingungen“). Cloudflare wird dafür Sorge tragen, dass der Unterauftragsverarbeiter die Relevanten Bedingungen erfüllt und haftet gegenüber dem Kunden für jeden Verstoß des Unterauftragsverarbeiters gegen die Relevanten Bedingungen.
4.3 Der Kunde erteilt eine allgemeine schriftliche Genehmigung: (a) an Cloudflare zur Einbeziehung anderer Unternehmen der Cloudflare-Unternehmensgruppe als Unterauftragsverarbeiter und (b) an Cloudflare und andere Unternehmen der Cloudflare-Unternehmensgruppe zur Einbeziehung dritter Rechenzentrumsbetreiber und Anbietern von Geschäfts-, Technik- und Kunden-Support als Unterauftragsverarbeiter zur Unterstützung der Bereitstellung des Dienstes .
4.4 Cloudflare führt unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxxxxxxxx/ eine Liste der Unterauftragsverarbeiter und fügt die Namen neuer und ersatzweise hinzukommender Unterauftragsverarbeiter mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum, an dem diese Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beginnen, zur Liste hinzu. Falls der Kunde einem neuen oder ersatzweise hinzukommenden Unterauftragsverarbeiter aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widerspricht, teilt er Cloudflare diesen Widerspruch innerhalb von zehn
Unterauftragsverarbeitung. 4.1 Der Kunde ermächtigt HP, personenbezogene Daten des Kunden an Mitglieder der HP Group und an Dritte als Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln oder diesen Zugang zu den personenbezogenen Daten des Kunden zu gewähren (und den Unterauftragsverarbeitern zu gestatten, dies in Übereinstimmung mit Xxxxxxx
4.1 zu tun), um die Dienste zu erbringen oder andere Zwecke zu verfolgen, die im Abschnitt „Verarbeitungstätigkeiten“ in Anhang 1 dieses DPA aufgeführt sind. HP stellt sicher, dass alle Unterauftragsverarbeiter, an die HP personenbezogene Daten des Kunden übermittelt, schriftliche Vereinbarungen mit HP abschließen, in denen die Unterauftragsverarbeiter zur Einhaltung von Bedingungen verpflichtet werden, die nicht weniger schützend sind als die in dieser DPA festgelegten. HP stellt dem Kunden die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter für die vom Servicevertrag abgedeckten Dienste zur Verfügung.
4.2 HP kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen neuen Unterauftragsverarbeiter ernennen, vorausgesetzt, dass der Kunde zehn (10) Tage im Voraus darüber informiert wird und er innerhalb dieser Frist keine berechtigten Einwände gegen solche Änderungen erhebt. Berechtigte Einwände müssen angemessene und dokumentierte Gründe enthalten, die sich auf die Nichteinhaltung der geltenden Datenschutzgesetze durch einen Unterauftragsverarbeiter beziehen. Wenn nach vernünftigem Ermessen von HP solche Einwände berechtigt sind, wird HP davon absehen, einen solchen Unterauftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten einzusetzen. In einem solchen Fall wird sich HP in angemessener Weise bemühen, (i) dem Kunden eine Änderung der Dienste von HP zur Verfügung zu stellen oder (ii) eine Änderung der Konfiguration oder der Nutzung der Dienste durch den Kunden zu empfehlen, um die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch den beanstandeten Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden. Ist HP nicht in der Lage, eine solche Änderung innerhalb einer angemessenen Frist, die neunzig (90) Tage nicht überschreiten darf, zur Verfügung zu stellen, kann der Kunde durch schriftliche Mitteilung an HP den Dienst, der von HP nicht ohne den Einsatz des beanstandeten Unterauftragsverarbeiters erbracht werden kann, kündigen. In Fällen, in denen die PIPL Anwendung findet, muss HP die vorherige Zustimmung des Kunden zur Ernennung eines neuen Unterauftragsverarbeiters einholen. Der Kunde muss auf die Anfrage von HP innerhalb von zehn (10) Tagen antw...
Unterauftragsverarbeitung. 4.1 Der Kunde bevollmächtigt LW hiermit, Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten („Unterauftragsverarbeiter“) zu beauftragen, soweit dies erforderlich ist, um seine vertraglichen Verpflichtungen gemäß den AGB zu erfüllen, so lange LW für alle Handlungen und Unterlassungen der Unterauftragsverarbeiter die gleiche Verantwortung trägt wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen.
4.2 LW gewährleistet, dass seine Unterauftragsverarbeiter im Wege eines schriftlichen Vertrags zur Einhaltung der Anforderungen der für Auftragsverarbeiter und Datenübermittlungen geltenden Datenschutzgesetzgebung und der Anweisungen der Kunden und allen LW gemäß den AGB und diesem Anhang auferlegten Verpflichtungen verpflichtet sind.
4.3 LW kann nach eigenem Ermessen Unterauftragsverarbeitern einen Auftrag entziehen oder andere geeignete und zuverlässige Unterauftragsverarbeiter ernennen. LW verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden eine Liste der Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen und den Kunden rechtzeitig über einen neuen oder abweichenden Unterauftragsverarbeiter zu informieren, um dem Kunden Gelegenheit zu geben, dieser Änderung zu widersprechen oder die AGB zu kündigen, bevor personenbezogene Daten an den neuen Unterauftragsverarbeiter übermittelt werden, es sei denn, die Dienstleistungen gemäß den AGB können ohne einen bestimmten Unterauftragsverarbeiter nicht erbracht werden.
Unterauftragsverarbeitung. Der Datenimporteur darf keine Verarbeitungsvorgänge im Auftrag des Datenexporteurs gemäß den Klauseln ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Datenexporteurs durch Unterauftragsverarbeiter durchführen lassen. Überträgt der Datenimporteur seine Pflichten gemäß den Klauseln mit Genehmigung des Datenexporteurs auf einen Unterauftragsverarbeiter, so hat er hierfür eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unterauftragsverarbeiter zu schließen, die dem Unterauftragsverarbeiter die identischen Pflichten wie dem Datenimporteur gemäß den Klauseln auferlegt. Kommt der Unterauftragsverarbeiter der Einhaltung seiner Datenschutzverpflichtungen gemäß dieser schriftlichen Vereinbarung nicht nach, so ist der Datenimporteur für die Einhaltung der Verpflichtungen des Unterauftragsverarbeiters gemäß dieser Vereinbarung gegenüber dem Datenexporteur vollständig haftbar.
Unterauftragsverarbeitung. Unterauftragsverarbeiter sind für die Bereitstellung der Dienste von Xxxxx von zentraler Bedeutung. Alida muss mit allen Unterauftragsverarbeitern angemessene rechtliche Vereinbarungen treffen, um die Einhaltung der in diesem DSN festgelegten Verpflichtungen sicherzustellen, und ist dafür verantwortlich, dass die Unterauftragsverarbeiter die anwendbaren Bestimmungen dieses DSN einhalten. Alida verpflichtet sich, unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxx/xxxxx eine aktuelle Liste der Lieferanten und Unterauftragsverarbeiter zu führen („Unterauftragsverarbeiter-Seite“). Alida muss die Unterauftragsverarbeiter- Seite mindestens dreißig (30) Tage vor der Verwendung eines neuen Unterauftragsverarbeiters zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Abonnenten aktualisieren („vorgeschlagener Unterauftragsverarbeiter“). Sollte der Abonnent einen wesentlichen Einwand gegen die Verwendung eines vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiters haben, kann der Abonnent Xxxxx gegenüber innerhalb von fünfzehn
Unterauftragsverarbeitung. Der Auftragsverarbeiter beauftragt Unterauftragsverarbeiter mit der Erbringung bestimmter Leistungen in seinem Namen. Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern durch den Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem Vertrag zu. DerAuftragsverarbeiter ist für Handlungen, Fehler oder Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter verantwortlich, die eine Verletzung der Pflichten des Auftragsverarbeiters aus diesem DVA durch den Auftragsverarbeiter verursachen. Derzeit hat der Auftragsverarbeiter Vertragsvereinbarungen mit den folgenden Unterauftragsverarbeitern geschlossen, die den Schutz personenbezogener Daten in einer Weise vereinbart haben, der den in diesem DVA festgelegten Standards im Wesentlichen ähnelt: TomTom Xxxxxxxxxxxxx X.X. Xx Xxxxxxxxxxx 000 0000 XX Xxxxxxxxx Xxx Xxxxxxxxxxx Für WEBFLEET-Kunden, die Live-Dienste abonniert haben, werden diese von TomTom International als strategischer Partner bereitgestellt. Zu den Dienstleistungen gehören Verkehr, Sicherheitskameras, lokale Suche, Straßenzustandsdienste, Wetterinformationen und Kraftstoffpreise. Webfleet Solutions Development Germany GmbH Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Sichere Datenverarbeitung auf Basis der Vorgaben der ISO/IEC- Normen 27001:2013, Softwareentwicklung, IT und Rechenzentren in Verbindung mit der WEBFLEET Telematics Service Platform, welche die Webfleet Solutions Development Germany GmbH an Webfleet Solutions B.V. und seine Kunden zur Verfügung stellt Kontaktdaten Hr. Xxxxxxxxx Xxxxxxx Projekt 29 GmbH & Co. KG xxxx://xxx.xxxxxxx00.xxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 000-0000000, Fax +00 (0) 000-00000000, xxxxxxx@xxxxxxxx.xxx DAKO Systemtechnik und Service GmbH & Co. KG Xxxxxxxxx Xxx. 0-00, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx WEBFLEET Tachograph Manager Google Dublin, Google Ireland Ltd. Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx 0, Xxxxxx Google Analytics Premium (unter Berücksichtigung der Webfleet Solutions Datenschutzrichtlinie xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xx_xx/xxxxxxxx/xxxxx/xxxxxxx/ Google Maps API: xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxx_xxxx.xxxx Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über seine Absicht der Beauftragung eines Unterauftragsverarbeiters benachrichtigen, und der Verantwortliche hat das Recht, der Ernennung eines neuen Unterauftragsverarbeiters zu widersprechen, wenn der Verantwortliche gewichtige und legitime Gründe für den Widersprich gegen den speziellen Unterauftragsverarbeiter...
Unterauftragsverarbeitung. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, einen Unterauftragsverarbeiter (im Folgenden der "Unterauftragsverarbeiter") mit der Ausführung spezieller Verarbeitungstätigkeiten zu beauftragen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zur Abschließung eines Untervertrags mit dem Unterauftragsverarbeiter (i) vor Beginn einer Unterauftragsvergabe, die einen Einfluss auf die Verarbeitungstätigkeiten hat, (ii) indem er dem Unterauftragsverarbeiter Pflichten auferlegt, die mit denen identisch oder gleichwertig sind, denen er in Anwendung dieser Bedingungen unterliegt. Der Unterauftragsverarbeiter muss ausreichende Garantien vorweisen, die in jedem Fall mit denen identisch oder gleichwertig sein müssen, denen der Auftragsverarbeiter unterliegt, und kann seinerseits weitere Unterauftragsverarbeiter auch nur unter Einhaltung dieser Bedingungen rekrutieren. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens vierzehn (14) Tage, bevor er einen Unterauftragsverarbeiter hinzufügt/ersetzt. Falls sich der Verantwortliche diesem Hinzufügen/Ersetzen innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen ab der Informierung widersetzt, verfügt der Verantwortliche über das Recht, abgesehen von den noch geschuldeten ausstehenden Beträgen für bereits erbrachte Leistungen ohne Gebühren oder Strafen von den ANB zurückzutreten. Der Verantwortliche wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Auftragsverarbeiter am Datum der Annahme dieser Bedingungen auf Unterauftragsverarbeiter zurückgreift, die auf folgende Bereiche spezialisiert sind: - Lagerverwaltung; - Transport.
Unterauftragsverarbeitung. 5.1. Die Beauftragung von Unterauftragsverarbeiter durch den Auftragsverarbeiter ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen zulässig. Ausgenommen davon sind die in Anhang 2 angeführten Empfänger, zu deren Einsatz und Beauftragung der Auftragsverarbeiter mit Unterfertigung dieses Nachtrags vom Verantwortlichen jedenfalls ermächtigt ist.
5.2. Der Auftragsverarbeiter hat den Unterauftragsverarbeiter sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter getroffenen Vereinbarungen sowie die Anforderungen der DSGVO und der anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten kann, insbesondere durch uneingeschränkte ausreichende Garantien, dass während der Verarbeitung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Die Einzelheiten über die Verarbeitung, die der Unterauftragsverarbeiter durchführen soll, sind dem Verantwortlichen vor Beauftragung mitzuteilen.
5.3. Dem Unterauftragsverarbeiter müssen im Wege eines Vertrages dieselben Datenschutzpflichten auferlegt werden, wie sie zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter festgelegt sind. Zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzes von personenbezogenen Daten, die in ein Drittland übermittelt werden, müssen in diesen Vertrag auch die Standardvertragsklauseln oder ähnliche Mechanismen, die vom Verantwortlichen verlangt werden, aufgenommen werden.
5.4. Dem Verantwortlichen ist der Vertrag zwischen Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
5.5. Die Beauftragung und Übermittlung von personenbezogenen Daten des Verantwortlichen an den Unterauftragsverarbeiter sowie dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für die Unterbeauftragung zulässig.
5.6. Weitere Unterauftragsverarbeiter dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen und unter den oben genannten Voraussetzungen beauftragt werden.
5.7. Der Auftragsverarbeiter haftet für die von ihm ausgewählten und beauftragten Unterauftragsverarbeiter.
Unterauftragsverarbeitung