Unteraufträge. Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftrag- nehmer (Nachunternehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot an- zugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
Unteraufträge. Bei Unteraufträgen werden die tatsächlich angefallenen Kosten im vertraglich festgelegten Umfang gegen Nach- weis erstattet.
Unteraufträge. Die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ESG; die Unterauftragnehmer sind entsprechend der in Ziffer 4 getroffenen Regelung zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Unteraufträge. 6.1 Der Auftragnehmer kann werk- und dienstvertragliche Leistungen ganz oder teilweise durch von ihm bestimmte Unterauftragnehmer ausführen lassen.
6.2 Die in diesen AGB enthaltenen Bedingungen für das Personal des Auftragnehmers gelten in gleichem Umfang auch für das Personal eines Unterauftragnehmers.
Unteraufträge. Der AN hat alle vertraglichen Pflichten selbst zu erbringen. Er ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des UFZ nicht berechtigt, die geschuldeten Leistungen durch Dritte (z.B. Unterauftragnehmer*innen) erbringen zu lassen. Die Einwilligung wird nur unter der Bedingung erteilt, dass der AN sicherstellt, dass er seinen Pflichten aus dem bestehenden Auftrag auch hinsichtlich der an Dritte übertragenen Aufgaben uneingeschränkt nachkommen kann.
Unteraufträge. DCCS kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen. In diesem Fall bleibt die Verantwortung für die erbrachten Leistungen bei DCCS.
Unteraufträge. Ergänzend zu § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOL/B wird vereinbart: Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mit. Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Auftragnehmer und Unterauftragnehmer haften im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam. Der Auftragnehmer hat mit den jeweiligen Unterauftragnehmern eine dementsprechende Vereinbarung zu schließen. Dieses gilt für alle Leistungen.
Unteraufträge. Die Vergabe von Leistungen an Dritte durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftrag- geberin in Textform, es sei denn, es handelt sich um Leistungen, die gemäß Vertrag vom Auftragnehmer zu beschaffen sind.
Unteraufträge. Für die Vergabe von Unteraufträgen ist die vorherige Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ja nein wenn nein, siehe nächstes Feld (Vereinbarungen ggf. auf besonderem Beiblatt)
Unteraufträge. Die AN ist berechtigt, die ihr nach dem Vertrag obliegenden Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.