Common use of Unterbrechung der Anschlussnutzung Clause in Contracts

Unterbrechung der Anschlussnutzung. 2.1 Die Anschlussnutzung kann vom Netzbetreiber unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs erforderlich ist. Der Netzbetreiber wird jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit möglichst unverzüglich beheben.

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Unterbrechung der Anschlussnutzung. 2.1 Die Anschlussnutzung kann vom Netzbetreiber unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs Netz- zusammenbruchs erforderlich ist. Der Netzbetreiber wird jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit Un- regelmäßigkeit möglichst unverzüglich beheben.

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Unterbrechung der Anschlussnutzung. 2.1 Die Anschlussnutzung kann vom Netzbetreiber unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs Netzzu- sammenbruchs erforderlich ist. Der Netzbetreiber wird jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit Unre- gelmäßigkeit möglichst unverzüglich beheben.

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Unterbrechung der Anschlussnutzung. 2.1 7.1 Die Anschlussnutzung kann vom Netzbetreiber unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs erforderlich ist. Der Netzbetreiber wird hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit möglichst unverzüglich zu beheben.

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