Unterkunft und Verpflegung. 1 Liegt über Unterkunft und Verpflegung keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die Mindestansätze der eidgenössischen Steuerverwaltung für tatsäch- lich bezogene Leistungen.
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Unterkunft und Verpflegung. 1 Liegt über Unterkunft und Verpflegung keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die Mindestansätze der eidgenössischen Steuerverwaltung für tatsäch- lich tatsächlich bezogene Leistungen.
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Samples: l-gav.ch, cafetier.ch, zfv.ch
Unterkunft und Verpflegung. 1 Liegt über Unterkunft und Verpflegung keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die Mindestansätze der eidgenössischen Steuerverwaltung für tatsäch- lich bezogene tatsächlich bezo- gene Leistungen.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch