Unterlagen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer angeforderte Unterlagen oder Informationen – sofern vorhanden – zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung. Können Informationen oder Unterlagen nicht beschafft oder aufgrund von Rechten Dritter nicht offen gelegt werden, stellt dies keine unzurei- chende Mitwirkung dar. Daraus resultierende Mehrkosten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten technischen Betriebsmittel, Unterlagen, Informationen oder Datenträger dürfen nur für die vertraglichen Leistungen benutzt werden. Diese sind vom Auftragnehmer nach Auftragsdurchführung inklusive angefertigter Kopien zurückzugeben oder entspre- chend Ziffer 7.1 dieser AEB-IT zu vernichten; dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ein Zurückbehaltungsrecht an Daten, Informationen oder Unter- lagen und sonstigen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen.
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Unterlagen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer angeforderte Unterlagen oder Informationen – sofern vorhanden – -sofern vorhanden- zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung. Können Informationen Informatio- nen oder Unterlagen nicht beschafft oder aufgrund von Rechten Dritter nicht offen gelegt werden, stellt dies keine unzurei- chende unzureichende Mitwirkung dar. Daraus resultierende Mehrkosten Mehr- kosten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten technischen Betriebsmittel, Unterlagen, Informationen oder Datenträger dürfen nur für die vertraglichen Leistungen benutzt werden. Diese sind vom Auftragnehmer nach Auftragsdurchführung inklusive angefertigter Kopien zurückzugeben oder entspre- chend Ziffer entsprechend Zif- fer 7.1 dieser AEB-IT AEB zu vernichten; dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehal- tungsrecht an Daten, Informationen oder Unter- lagen Unterlagen und sonstigen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Unterlagen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer angeforderte Unterlagen oder Informationen – sofern vorhanden – zu den vereinbarten Terminen Termi- nen zur Verfügung. Können Informationen oder Unterlagen nicht beschafft oder aufgrund von Rechten Dritter nicht offen gelegt werden, stellt dies keine unzurei- chende unzureichende Mitwirkung dar. Daraus resultierende Mehrkosten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten technischen techni- schen Betriebsmittel, Unterlagen, Informationen oder Datenträger dürfen nur für die vertraglichen Leistungen benutzt werden. Diese sind vom Auftragnehmer Auf- tragnehmer nach Auftragsdurchführung inklusive angefertigter Kopien zurückzugeben oder entspre- chend ent- sprechend Ziffer 7.1 dieser AEB-IT zu vernichten; dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich schrift- lich zu bestätigen. Ein Zurückbehaltungsrecht an Daten, Informationen oder Unter- lagen Unterlagen und sonstigen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen.
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Unterlagen. Der Auftraggeber stellt wird dem Auftragnehmer angeforderte zum jeweils vereinbarten Termin die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, sofern solche Unterlagen und Informationen vorhanden oder beschaffbar und offenlegungsfähig sind. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten wie auch immer geartete Unterlagen oder Informationen – sofern vorhanden – zu den vereinbarten Terminen Gegenstände zur Verfügung, so werden diese stets lediglich leihweise überlassen. Können Informationen Diese Unterlagen oder Unterlagen nicht beschafft oder aufgrund von Rechten Dritter nicht offen gelegt werden, stellt dies keine unzurei- chende Mitwirkung dar. Daraus resultierende Mehrkosten gehen nicht zu Lasten Gegenstände dürfen ausschließlich für die Durchführung des Auftragnehmersentsprechenden IT-Consulting-Projekts benutzt werden und sind nach Beendigung des Einzelauftrags unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten technischen Betriebsmittel, Unterlagen, Informationen oder Datenträger dürfen nur für die vertraglichen Leistungen benutzt werden. Diese sind vom Auftragnehmer nach Auftragsdurchführung inklusive inklusiver angefertigter Kopien an den Auftraggeber zurückzugeben oder entspre- chend entsprechend Ziffer 7.1 7 dieser AEB-IT zu vernichten; dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ein Zurückbehaltungsrecht an Daten, Informationen oder Unter- lagen Unterlagen und sonstigen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen.
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Samples: Einkaufsbedingungen