Korruptionsbekämpfung Musterklauseln

Korruptionsbekämpfung. Der Kunde führt keine Handlungen aus, die dazu führen, dass der Kunde oder Honeywell gegen Antikorruptionsgesetze und - bestimmungen verstoßen, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, des U.S. Foreign Corrupt Practices Act.
Korruptionsbekämpfung. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts darf der Auftrag- nehmer keine Zahlungen oder Vergünstigungen, die ei- nen rechtswidrigen Vorteil darstellen, unmittelbar oder mittelbar an jemanden geben oder von jemandem emp- fangen, jemandem anbieten oder von jemandem verlan- gen. Der Auftragnehmer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass seine Ge- schäftsleiter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter keine Bestechungsdelikte begehen, sondern in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsvor- schriften handeln.
Korruptionsbekämpfung. 27.1Der Auftragnehmer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt in Bezug auf eine Person: eine Zahlung oder einen Vorteil zu gewähren oder anzunehmen, anzubieten oder zu verlangen, die/der einen unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteil darstellt. 27.2Der Auftragnehmer hält alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption ein und stellt sicher, dass weder der Auftragnehmer noch seine Mitarbeiter sich an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligen, die einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze darstellen. 27.3Der Auftragnehmer wird RWE und die RWE- Gruppe für alle Verluste entschädigen, die RWE und/oder der RWE-Gruppe infolge eines Verstoßes durch den Auftragnehmer oder seiner Mitarbeiter gegen diese AGB-Klausel entstehen.
Korruptionsbekämpfung. Das Prinzip der Korruptionsbekämpfung des UN Global Compact basiert auf dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Die Erklärungen zu diesem Prinzip sind auch in der Vattenfall Group Instruction „Allgemeine rechtliche und geschäftsethische Prinzipien“ enthalten. Lieferanten sollen einen hohen ethischen Standard einhalten, insbesondere in Einklang mit dem Code of Conduct für Lieferanten und mit guten Geschäftspraktiken. Aktuellen Gesetzen sowie anderen rechtlichen Bestimmungen und Verträgen soll entsprochen werden. Das Befolgen der Gesetze allein reicht jedoch nicht aus, um einen hohen ethischen Standard zu halten. Die Lieferanten sollen Interessenskonflikte vermeiden, die ihre Glaubwürdigkeit innerhalb der Vattenfall-Gruppe oder das Vertrauen externer Parteien in die Vattenfall-Gruppe verletzen könnten. Ein solcher Interessenskonflikt wäre beispielsweise, wenn der Lieferant Mitglied einer Organisation wäre, deren Grundwerte in Kontrast zu denen des Vattenfall-Konzerns stünden. Die Lieferanten sollen ungebührliche Leistungen oder Leistungen, die als ungebührli- che Belohnung angesehen werden könnten, um Aufträge zu erlangen, zu behalten oder weiterzuleiten oder um sich einen ungebührli- chen Vorteil im Lieferantengeschäft mit Vattenfall zu verschaffen, weder vergeben noch erhalten. Derartige ungebührliche Leistungen (Bestechungsgelder, usw.) können aus Bargeld, Sachleistungen, Vergnügungsreisen oder Leistungen anderer Natur bestehen.
Korruptionsbekämpfung. Doctolib verpflichtet sich zur Einführung und Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Prävention von Betrug und Korruption. Die Parteien verpflichten sich, (i) die deutschen und europäischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die international anerkannten Grundsätze für die Korruptionsbekämpfung einzuhalten; (ii) Organisations- und Überwachungspflichten gegenüber Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zu übernehmen;
Korruptionsbekämpfung. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um einschlägige internationale Normen und Instrumente wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption umzusetzen und zu fördern.
Korruptionsbekämpfung. 24.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Gesetzesbestimmungen, Vorschriften und Kodizes in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit, insbesondere des britischen Xxxxxxx Xxx 0000 und des US- amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act aus dem Jahr 1977 („Antikorruptionsgesetze“) und dazu, dass er keine Handlungen vornehmen oder unterlassen wird, die dazu führen, dass das Unternehmen gegen die Antikorruptionsgesetze verstößt. Der Kunde:
Korruptionsbekämpfung. (a) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags anwendbaren Regelungen zur Bekämpfung von Korruption einzuhalten.
Korruptionsbekämpfung. Der Kunde befolgt die anwendbaren Gesetze und Vorschrif- ten zur Korruptionsbekämpfung, einschließlich derer, die korrupte Praktiken im Ausland betreffen. Der Kunde darf sich nicht an Korruption, Bestechung, Dieb- stahl, Unterschlagung, Erpressung oder dem Einsatz illegaler Zahlungen beteiligen oder sie in irgendeiner Form tolerieren, dies umfasst auch Zahlungen an oder andere Vergünstigun- gen für eine Privatperson, einen Unternehmens- oder Regie- rungsvertreter mit dem Zweck, den Entscheidungsprozess zu beeinflussen, unabhängig davon, ob dies einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze darstellt. Der Kunde darf zu kei- nem Zeitpunkt im Gegenzug für geschäftliche Verbindungen mit Continental oder für Geschäftschancen, die in irgendeiner Weise mit der Geschäftstätigkeit von Continental zusammen- hängen, Bestechungsgelder, illegale Zahlungen, Schmiergel- der, Anreize, Geschenke, Unterhaltung, Vorteile oder andere Werte anbieten, gewähren, verlangen oder annehmen.