Korruptionsbekämpfung Musterklauseln

Korruptionsbekämpfung. 9.1 Der Käufer muss: i. alle geltenden Gesetze, Statuten und Vorschriften in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, insbesondere das Foreign Corrupt Practices Act (britisches Gesetz zur Bekämpfung von Korruptionspraktiken im Ausland), das UK Xxxxxxx Xxx 0000 (britisches Antibestechungsgesetz 2010) sowie alle lokalen Gesetzgebungen in dieser Hinsicht („relevante Anforderungen“); ii. seine eigenen Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Erfüllung und Durchsetzung der relevanten Anforderungen einsetzen und aufrechterhalten, sofern dies angemessen ist; iii. dem Verkäufer unverzüglich etwaige bei ihm eingegangene Anfragen oder Aufforderungen zur Gewährung eines unrechtmäßigen finanziellen oder sonstigen Vorteils jedweder Art in Verbindung mit der Vertragserfüllung melden; und iv. unverzüglich den Verkäufer (schriftlich) benachrichtigen, falls ein öffentlicher Beamter ein Amtsträger oder Mitarbeiter des Käufers wird oder direkt oder indirekt einen Anteil am Geschäft des Käufers erwirbt; zum Datum des Vertragsabschlusses zwischen den Parteien dürfen beim Käufer keine öffentlichen Beamten direkte oder indirekte Eigentümer, Amtsträger oder Mitarbeiter seines Geschäfts sein.
Korruptionsbekämpfung. Der Kunde führt keine Handlungen aus, die dazu führen, dass der Kunde oder Honeywell gegen Antikorruptionsgesetze und - bestimmungen verstoßen, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, des U.S. Foreign Corrupt Practices Act.
Korruptionsbekämpfung. 27.1Der Auftragnehmer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt in Bezug auf eine Person: eine Zahlung oder einen Vorteil zu gewähren oder anzunehmen, anzubieten oder zu verlangen, die/der einen unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteil darstellt. 27.2Der Auftragnehmer hält alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption ein und stellt sicher, dass weder der Auftragnehmer noch seine Mitarbeiter sich an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligen, die einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze darstellen. 27.3Der Auftragnehmer wird RWE und die RWE- Gruppe für alle Verluste entschädigen, die RWE und/oder der RWE-Gruppe infolge eines Verstoßes durch den Auftragnehmer oder seiner Mitarbeiter gegen diese AGB-Klausel entstehen.
Korruptionsbekämpfung. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts darf der Auftrag- nehmer keine Zahlungen oder Vergünstigungen, die ei- nen rechtswidrigen Vorteil darstellen, unmittelbar oder mittelbar an jemanden geben oder von jemandem emp- fangen, jemandem anbieten oder von jemandem verlan- gen. Der Auftragnehmer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass seine Ge- schäftsleiter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter keine Bestechungsdelikte begehen, sondern in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsvor- schriften handeln.
Korruptionsbekämpfung. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um einschlägige internationale Normen und Instrumente wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption umzusetzen und zu fördern. (2) Die Vertragsparteien arbeiten insbesondere zusammen: a) bei der Verbesserung der organisatorischen Effizienz und der Gewährleistung einer transparenten Verwaltung der öffentlichen Mittel und der Rechenschaftspflicht, unter Beteiligung der jeweiligen zur Korruptionsbekämpfung eingerichteten Institutionen; b) beim Austausch bewährter Verfahren zur Stärkung der einschlägigen Institutionen wie Strafverfolgungs- und Justizbehörden; c) bei der Verhinderung von Korruption und Bestechung bei internationalen Transaktionen; d) bei der Bewertung der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene im Rahmen des Mechanismus zur Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption; e) bei der Unterstützung von Maßnahmen, mit denen eine Kultur der Transparenz und der Legalität sowie ein Wandel in der Einstellung der Menschen gegenüber korrupten Praktiken gefördert werden; f) bei der Erleichterung von Maßnahmen zur Ermittlung und Rückführung von Vermögenswerten, der Förderung bewährter Verfahren und des Kapazitätsaufbaus.
Korruptionsbekämpfung. (a) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags anwendbaren Regelungen zur Bekämpfung von Korruption einzuhalten. (b) Der Kunde wird die Zahlung von Geld, Gebühren, Provisionen, Vergütungen oder anderen wertvollen Gegenständen an oder zugunsten eines Amtsträgers weder leisten, anbieten, versprechen oder genehmigen, um diesen bei seiner Handlung oder Entscheidung unter Verletzung seiner gesetzlichen Pflicht und des geltenden Gesetzes zum Zwecke des Erhalts oder der Sicherung eines unlauteren Vorteils oder eines Interessenkonflikts zu beeinflussen. Bei Kenntnis eines oder den Verdacht auf einen Korruptionsfall im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird der Kunde den Service-Provider unverzüglich informieren.
Korruptionsbekämpfung. Das Prinzip der Korruptionsbekämpfung des UN Global Compact basiert auf dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Die Erklärungen zu diesem Prinzip sind auch in der Vattenfall Group Instruction „Allgemeine rechtliche und geschäftsethische Prinzipien“ enthalten. Lieferanten sollen einen hohen ethischen Standard einhalten, insbesondere in Einklang mit dem Code of Conduct für Lieferanten und mit guten Geschäftspraktiken. Aktuellen Gesetzen sowie anderen rechtlichen Bestimmungen und Verträgen soll entsprochen werden. Das Befolgen der Gesetze allein reicht jedoch nicht aus, um einen hohen ethischen Standard zu halten. Die Lieferanten sollen Interessenskonflikte vermeiden, die ihre Glaubwürdigkeit innerhalb der Vattenfall-Gruppe oder das Vertrauen externer Parteien in die Vattenfall-Gruppe verletzen könnten. Ein solcher Interessenskonflikt wäre beispielsweise, wenn der Lieferant Mitglied einer Organisation wäre, deren Grundwerte in Kontrast zu denen des Vattenfall-Konzerns stünden. Die Lieferanten sollen ungebührliche Leistungen oder Leistungen, die als ungebührli- che Belohnung angesehen werden könnten, um Aufträge zu erlangen, zu behalten oder weiterzuleiten oder um sich einen ungebührli- chen Vorteil im Lieferantengeschäft mit Vattenfall zu verschaffen, weder vergeben noch erhalten. Derartige ungebührliche Leistungen (Bestechungsgelder, usw.) können aus Bargeld, Sachleistungen, Vergnügungsreisen oder Leistungen anderer Natur bestehen.
Korruptionsbekämpfung. Doctolib verpflichtet sich zur Einführung und Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Prävention von Betrug und Korruption. Die Parteien verpflichten sich, (i) die deutschen und europäischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die international anerkannten Grundsätze für die Korruptionsbekämpfung einzuhalten; (ii) Organisations- und Überwachungspflichten gegenüber Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zu übernehmen;
Korruptionsbekämpfung. 24.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Gesetzesbestimmungen, Vorschriften und Kodizes in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit, insbesondere des britischen Xxxxxxx Xxx 0000 und des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act aus dem Jahr 1977 („Antikorruptionsgesetze“) und dazu, dass er keine Handlungen vornehmen oder unterlassen wird, die dazu führen, dass das Unternehmen gegen die Antikorruptionsgesetze verstößt. Der Kunde: 24.1.1 befolgt die Antikorruptionsrichtlinien des Unternehmens, die dem Kunden vom Unternehmen mitgeteilt und zuweilen aktualisiert werden können („relevante Richtlinien“); 24.1.2 meldet dem Unternehmen unverzüglich jegliche Bitte um oder Forderung von unsachgemäßen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags zugehen; 24.1.3 setzt das Unternehmen unverzüglich (schriftlich) in Kenntnis, wenn ein ausländischer Amtsträger Führungskraft oder Mitarbeiter des Kunden wird oder eine direkte oder indirekte Beteiligung am Kunden erwirbt (und der Kunde gewährleistet, dass es am Datum des vorliegenden Vertrags keine ausländischen Amtsträger als direkte oder indirekte Inhaber, Führungskräfte oder Mitarbeiter hat).
Korruptionsbekämpfung. Als Grundsatz gilt, dass YFI keine Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände jeglicher Art an oder von irgendjemandem als Gegenleistung für einen unzulässigen, illegalen oder unfairen Geschäftsvorteil zulässt. YFI hält sich uneingeschränkt an das Anti-Unfair-Competition-Gesetz der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx, den U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), den UK Bribery Act, das deutsche Gesetz zur Bekämpfung der Korruption und alle Antikorruptionsgesetze in den Ländern, in denen YFI tätig ist, die es verbieten, einem Amtsträger Bestechungsgelder oder irgendetwas von Wert anzubieten oder zu zahlen. Die Partner werden auch die anwendbaren Kartellgesetze und sonstigen Antikorruptionsgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die oben genannten Gesetze und Vorschriften, genau beachten. Ein Partner, Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Interessenvertreter des Partners darf auch keine Zahlungen an Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Interessenvertreter von YFI oder eines anderen Unternehmens in Verbindung mit dem Geschäft anbieten, versprechen, geben oder genehmigen. YFI Partner sollten jede Aufforderung oder Annahme eines Bestechungsgeldes von oder an einen Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Interessenvertreter von YFI unverzüglich über die in Abschnitt 9.5 des Kodex festgelegten Berichtswege melden. Jeder Partner, der während seiner Tätigkeit für oder im Namen von YFI in Verstöße gegen Antikorruptionsgesetze oder Vorschriften zur Bestechung im Geschäftsverkehr verwickelt ist, unterliegt vertraglichen Abhilfemaßnahmen und gegebenenfalls der Beendigung der Geschäftsbeziehung. YFI behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit einem Partner zu beenden, wenn YFI Grund zu der Annahme hat, dass der Partner sich an Korruptions- oder Bestechungsdelikten beteiligt hat, auch wenn YFI nicht direkt betroffen ist. Meldepflicht: Jeder Partner, der der Ansicht ist, dass ein Verstoß gegen Korruptionsgesetze oder Vorschriften zur Bestechung im Geschäftsverkehr begangen wurde, begangen wird oder geplant ist, muss die Angelegenheit unverzüglich über die in Abschnitt 9.5 dieses Kodex festgelegten Berichtswege melden.