Korruptionsbekämpfung Musterklauseln

Korruptionsbekämpfung. Der Kunde führt keine Handlungen aus, die dazu führen, dass der Kunde oder Honeywell gegen Antikorruptionsgesetze und - bestimmungen verstoßen, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, des U.S. Foreign Corrupt Practices Act.
Korruptionsbekämpfung. 27.1Der Auftragnehmer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt in Bezug auf eine Person: eine Zahlung oder einen Vorteil zu gewähren oder anzunehmen, anzubieten oder zu verlangen, die/der einen unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteil darstellt. 27.2Der Auftragnehmer hält alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption ein und stellt sicher, dass weder der Auftragnehmer noch seine Mitarbeiter sich an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligen, die einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze darstellen. 27.3Der Auftragnehmer wird RWE und die RWE- Gruppe für alle Verluste entschädigen, die RWE und/oder der RWE-Gruppe infolge eines Verstoßes durch den Auftragnehmer oder seiner Mitarbeiter gegen diese AGB-Klausel entstehen.
Korruptionsbekämpfung. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts darf der Auftrag- nehmer keine Zahlungen oder Vergünstigungen, die ei- nen rechtswidrigen Vorteil darstellen, unmittelbar oder mittelbar an jemanden geben oder von jemandem emp- fangen, jemandem anbieten oder von jemandem verlan- gen. Der Auftragnehmer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass seine Ge- schäftsleiter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter keine Bestechungsdelikte begehen, sondern in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsvor- schriften handeln.
Korruptionsbekämpfung. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um einschlägige internationale Normen und Instrumente wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption umzusetzen und zu fördern.
Korruptionsbekämpfung. Das Prinzip der Korruptionsbekämpfung des UN Global Compact basiert auf dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Die Erklärungen zu diesem Prinzip sind auch in der Vattenfall Group Instruction „Allgemeine rechtliche und geschäftsethische Prinzipien“ enthalten. Lieferanten sollen einen hohen ethischen Standard einhalten, insbesondere in Einklang mit dem Code of Conduct für Lieferanten und mit guten Geschäftspraktiken. Aktuellen Gesetzen sowie anderen rechtlichen Bestimmungen und Verträgen soll entsprochen werden. Das Befolgen der Gesetze allein reicht jedoch nicht aus, um einen hohen ethischen Standard zu halten. Die Lieferanten sollen Interessenskonflikte vermeiden, die ihre Glaubwürdigkeit innerhalb der Vattenfall-Gruppe oder das Vertrauen externer Parteien in die Vattenfall-Gruppe verletzen könnten. Ein solcher Interessenskonflikt wäre beispielsweise, wenn der Lieferant Mitglied einer Organisation wäre, deren Grundwerte in Kontrast zu denen des Vattenfall-Konzerns stünden. Die Lieferanten sollen ungebührliche Leistungen oder Leistungen, die als ungebührli- che Belohnung angesehen werden könnten, um Aufträge zu erlangen, zu behalten oder weiterzuleiten oder um sich einen ungebührli- chen Vorteil im Lieferantengeschäft mit Vattenfall zu verschaffen, weder vergeben noch erhalten. Derartige ungebührliche Leistungen (Bestechungsgelder, usw.) können aus Bargeld, Sachleistungen, Vergnügungsreisen oder Leistungen anderer Natur bestehen.
Korruptionsbekämpfung. Doctolib verpflichtet sich zur Einführung und Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Prävention von Betrug und Korruption. Die Parteien verpflichten sich, (i) die deutschen und europäischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die international anerkannten Grundsätze für die Korruptionsbekämpfung einzuhalten; (ii) Organisations- und Überwachungspflichten gegenüber Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zu übernehmen;
Korruptionsbekämpfung. Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Beste- chung. ISS ESG beurteilt das Verhalten von Unternehmen hinsichtlich dieser Prinzipien, und zwar unabhängig davon, ob ein Unter- nehmen sich den Prinzipien offiziell unterworfen hat oder nicht. Werden Missstände im Unternehmen bekannt, bewertet ISS ESG die Schwere der Verfehlung anhand einer vierstufigen Skala: potenzieller, moderater, schwerer oder sehr schwerer Verstoß. Nicht nur die Art des Verstoßes spielt dabei eine Rolle, sondern auch, wie transparent das Unternehmen mit den Vorwürfen umgeht und wie schnell Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Wird von ISS ESG ein schwerer Verstoß gegen die Prinzipien des UN Global Compact festgestellt, so wird dieser Emittent von der Schoellerbank Invest AG aus dem nachhaltigen Anlageuniversum ausgeschlossen. Betreffend Unternehmen als Emittenten gelten darüber hinaus weitere Ausschlusskriterien: Alle direkten oder indirekten Investitionen in das Eigen- und Fremdkapital von Unternehmen, die mehr als einen bestimmten, im Folgenden genannten Anteil ihrer Umsätze mit bestimmten Tätigkeiten erzielen, welche den Zielen des Investmentfonds zuwiderlaufen, sind von Investitionen im Rahmen des Produkts ausgeschlossen. Für die Prüfung relevant sind die Produktion und die Vermarktung bestimmter Güter sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen durch den Emittenten, nicht aber eine Minderheitsbeteili- gung an einem anderen Unternehmen, welches in einem dieser Geschäftszweige tätig ist:  Produktion und Förderung von Kohle und Energieerzeugung aus thermischer Kohle (mehr als 2 % der Umsätze)  Unternehmen, welche an der Produktion von oder der Distribution mit kontroversen Waffen wie z.B. Antiperso- nenminen, Streumunition, chemischen und biologischen Waffen beteiligt sind (absolutes Verbot bei mehr als 0 % der Umsätze)  Energieerzeugung aus nuklearen Brennstoffen sowie Förderung und Aufbereitung von nuklearen Brennstoffen (mehr als 5 % der Umsätze)  Besonders problematische Förderungsmethoden von fossilen Brennstoffen wie Fracking, Ölsande und arktisches Öl (mehr als 5 % der Umsätze)  Produktion und Distribution von Tabakprodukten (mehr als 5 % der Umsätze)  Produktion und Distribution von Spirituosen (mehr als 5 % der Umsätze)  Produktion und Distribution von Pornografie (mehr als 5 % der Umsätze)  Produktion und Distribution von Glücksspiel (mehr als 5 % der Umsätze)  Produktion und Distribution von Waffen und ...
Korruptionsbekämpfung. 24.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Gesetzesbestimmungen, Vorschriften und Kodizes in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit, insbesondere des britischen Xxxxxxx Xxx 0000 und des US- amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act aus dem Jahr 1977 („Antikorruptionsgesetze“) und dazu, dass er keine Handlungen vornehmen oder unterlassen wird, die dazu führen, dass das Unternehmen gegen die Antikorruptionsgesetze verstößt. Der Kunde:
Korruptionsbekämpfung. (a) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags anwendbaren Regelungen zur Bekämpfung von Korruption einzuhalten.