Unterrichtungspflicht. Kann die vertraglich vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, so ist das Auswärtige Amt sofort – wenn möglich vorab fernmündlich – schriftlich zu unterrichten.
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Unterrichtungspflicht. Kann die vertraglich vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, so ist das Bundesamt für Auswärtige Amt Angelegenheiten sofort – wenn möglich vorab fernmündlich – schriftlich zu unterrichten.
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