Urheber- und Schutzrechte. 22.1 Für den Fall, dass die Leistungen des AN ganz oder in Teilen dem Urheberrechtschutz unterfallen, bleiben dessen Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt. Der AN überträgt dem AG in diesen Fällen jedoch unentgeltlich das räumlich unbegrenzte, ausschließliche Recht, alle Ergebnisse des geistigen Schaffens des AN, insbesondere technische Zeichnungen, Planungen, Unterlagen und Dateien, die der AN im Rahmen dieses Vertrages erstellt, für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben auf Dauer zu verwerten bzw. verwerten zu lassen, zu nutzen bzw. nutzen zu lassen sowie – auch das ausgeführte Werk – zu ändern bzw. ändern zu lassen. Die Änderungsbefugnis des AG besteht mit der Einschränkung, dass der AN vor wesentlichen Änderungen – soweit zumutbar – anzuhören ist. Ein Zustimmungsvorbehalt besteht nicht. § 14 Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. Der AG hat ferner das Recht, alle Ergebnisse des geistigen Schaffens des AN zu veröffentlichen. Auch der AN hat das Recht, die Ergebnisse seines geistigen Schaffens nach entsprechender Zustimmung des AG zu veröffentlichen. Geheimhaltungs- und Sicherheitsrelevante Informationen sind von Veröffentlichungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Urheber- und Schutzrechte. (1) Der Kunde erkennt die Urheberrechte von it.x und damit die ausschließlichen Nutzungs- und Ver- wertungsrechte an der Software an. Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte beste- hen auch an Software-Erweiterungen oder -Änderungen, die it.x für den Kunden auftragsgemäß erstellt hat.
Urheber- und Schutzrechte. Dem Lizenznehmer stehen nur die im Rahmen dieser Bestimmungen ausdrücklich eingeräumten Rechte am Lizenzmaterial zu. Der Lizenznehmer anerkennt, dass alle übrigen Rechte, insbesondere das Eigentum und das Urheberrecht beim Lizenzgeber und/oder Hersteller des Lizenzmaterials verbleiben.
Urheber- und Schutzrechte. 1. An allen von airkom dem Käufer ausgehändigten und überlassenen Unterla- gen, Materialien und sonstigen Gegenständen (z.B. Angebote, Kataloge, Preis- listen, Kostenvoranschläge, Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen und -spezifikationen, Handbücher, Muster, Modelle und sonstige physische und/oder elektronische Unterlagen, Informationen und Gegenstände) behält sich airkom sämtliche Urheber- und Schutzrechte vor.
Urheber- und Schutzrechte. Der Bezieher wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte der Badischen Zeitung und der Digital-Abonnements regelmäßig durch Urheberrechte oder sonstige Schutz- rechte des Verlags oder dritter Personen geschützt sind. Eine Nutzung über den Bezug des Abonnements hinaus ist daher nur im Rahmen gesetzlicher Regelungen oder mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig. Der Bezieher ist nicht berechtigt, Inhalte oder Seiten des Portals zu ändern, vorhan- dene Urheberrechtshinweise zu löschen oder Markenbezeichnungen zu beseitigen.
Urheber- und Schutzrechte. 11.1 Soweit nichts anderes vereinbart, behält sich GigaSysTec sämtliche Urheber- und Schutzrechte an ihren schutzfähigen Entwicklungs-, Programmierungs- und Produktionsergebnissen und Erfindungen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor, die der Entwicklung und Fertigung der Hard- und/oder Softwareprodukte zugrunde liegen.
Urheber- und Schutzrechte. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuell bestehende Urheber- oder sonstige Rechte Dritter überprüft sind und stellt ANIMA bei Rechtsverletzungen von der Inanspruchnahme Dritter frei. Alle Leistungen von ANIMA bleiben deren geistiges Eigentum. Die Rechte an Ideen und Konzepten erwirbt der Auftraggeber, falls nicht anders vereinbart, lediglich zur einmaligen Verwendung für den jeweiligen Vertragsgegenstand. Für den Fall, dass der Kunde den Auftrag nicht erteilt beziehungsweise vorzeitig kündigt, darf er die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Unterlagen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von ANIMA verwenden. ANIMA behält sich vor, für die weitergehende Nutzung eine angemessene Vergütung zu verlangen. ANIMA wird erlaubt, Aufzeichnungen vom Vertragsgegenstand zu machen und diese für Eigenwerbung zu nutzen. Rechte zur Nutzung von Fotos werden jeweils unter den Vertragspartnern vereinbart.
Urheber- und Schutzrechte. 1. Soweit wir selbst Unterlagen (einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Originale, Filme, Druck- und Datenträger, Programme, Arbeitsblätter und Kostenvoranschläge etc.) ferti- gen, behalten wir uns uneingeschränkt Urheberrechte vor, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Urheber- und Schutzrechte. Alle Rechte an den Unterlagen wie Zeichnungen, Layouts, Stücklisten, Schaltpläne etc. sowie Software verbleiben bei uns, auch wenn diese im Kundenauftrag erstellt wurden und keine anderslautende Vereinbarung vorliegt. Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Auftraggeber übergeben werden, zu liefern haben, übernimmt der Auftraggeber uns gegenüber die Gefahr dafür, daß durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.