Common use of Urlaub Clause in Contracts

Urlaub. In der Vertragsniederschrift ist der dem Auszubildenden zustehende Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchG, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten werden. Wird der Auszubildende im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigt, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des gesetzlichen, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für das

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Urlaub. In Für den Urlaub gilt gem § 17 Angestelltengesetz das Bundesgesetz BGBl Nr 390/76, betreffend die Verein- heitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung ei- ner Pflegefreistellung.1) Vordienstzeiten, die im selben Betrieb zugebracht wurden, werden bei Wiedereintritt in den Betrieb bei der Vertragsniederschrift ist Urlaubsberechnung, wenn die Unterbrechung nicht länger als 180 Tage gedauert hat und die Lö- sung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt ist, sofort angerechnet.2) Kriegsbeschädigten und Personen, deren Erwerbs- minderung auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufs- krankheit beruht, mit einer mindestens 50 %igen Min- derung der Erwerbsfähigkeit, gebührt außer dem Auszubildenden zustehende ge- setzlichen Urlaub fü r jedes Kalenderjahr ein Zusatzurlaub von 3 Tagen. von weniger als 25 Jahren 30 Werktage, nach Vollendung der 25 Dienstjahre 36 Werktage. Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Mona- ten des ersten Dienstjahres im Verhältnis zu der im Dienstjahr zurückgelegten Dienstzeit (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von 2,5 Werktage pro Monat), nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchG, 3 Abszur Gänze. 2, 5 BUrlG Ab dem zweiten Dienstjahr entsteht der gesetzliche Mindesturlaub fü r gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Dienstjahres. Nur durch Betriebsvereinba- rung kann eine Umstellung auf das ganze Jahr nicht unterschritten Kalenderjahr verein- bart werden. Wird Erfolgt die Umstellung ohne Betriebsver- einbarung, hat der Auszubildende Angestellte vollen Urlaubsanspruch für das „Rumpfjahr” (Judikat 53 neu). Grund. Dies gilt aber nur für das laufende Urlaubsjahr. ”Alte“ Urlaubsansprüche sind immer als Urlaubsent- schädigung abzugelten. UE = Urlaubsentschädigung UA = Urlaubsabfindung UB = Urlaubsbeihilfe WR = Weihnachtsremuneration W = Wochenanzahl im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigtDienstjahr, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel für welche UA gebührt, vom Beginn des gesetzlichen, tariflichen oder Dienstjahres bis zum Ende des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasDienst- verhältnisses.

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Urlaub. In Für das Ausmaß und die Gewährung des Urlaubes gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1976, BGBl Nr 390, betreffend die Vereinheitli- chung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, in der Vertragsniederschrift Fassung des Art II des Bun- desgesetzes vom 3. Feber 1983, BGBl Nr 81, mit der Maßgabe, dass zusätzlich zwei Werktage nach Maß- gabe des Abschnitt IX.a lit b) gewährt werden und die Erhöhung des Urlaubsausmaßes nach § 2 Abs 1 zweiter Satz bereits nach der Vollendung des 20. Dienstjahres eintritt. Diese zusätzlichen Werktage werden nicht gewährt, wenn über betriebliche Gleit- zeitregelungen zwölf Ganztagsfreistellungen erreich- bar sind und gleichzeitig in der Betriebsvereinbarung vorgesehen ist, dass nach Ablauf des Karenzurlaubes der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres eine Teilzeit- beschäftigung von mindestens der halben Normalar- beitszeit in Anspruch nehmen kann. Dieser Anspruch ist drei Monate vor der beabsichtigten Teilzeitbe- schäftigung geltend zu machen. (IdF ab 1. April 2008; die Regelung ist jedoch auf jene Urlaubs- jahre anzuwenden, die nach dem Auszubildenden zustehende Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (31. Xxxx 2006 beginnen.) Wenn einem Angestellten durch einen Sozialversiche- rungsträger ein Krankenurlaub, Land- oder Heimauf- enthalt inner- oder außerhalb des Wohnortes gewährt wird, ist dieser auf den gesetzlich zu gewährenden Er- holungsurlaub nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragenanzurechnen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchGUnbezahlte Fehl- zeiten, 3 Absverursacht durch Krankenstand über den Ent- geltfortzahlungsanspruch hinaus, bewirken keine Ali- quotierung des Urlaubsanspruches. 2Den nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 1970 in der jeweils geltenden Fassung begünstigten Personen gebührt außer dem gesetzlichen ein zusätzlicher Ur- laub, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten werdendessen Ausmaß fünf Tage beträgt. Wird der Auszubildende Dasselbe gilt für Angestellte, welche sich im Kalenderjahr weniger Betrieb eine Invalidität zugezogen haben. Krankheit unterbricht den Urlaub, wenn sie mehr als sechs Monate beschä ftigt3 Tage andauert und durch ein kas- senärztliches Zeugnis nachgewiesen wird. Den nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 1970 in der jeweils geltenden Fassung begünstigten Personen und den ihnen Gleichgestellten gebührt außer dem gesetzlichen ein zusätzlicher Urlaub, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens dessen Ausmaß drei oder fünf Tage beträgt, je nachdem, ob ihre Er- werbsfähigkeit unter 50 % oder 50 % und mehr als 50 % gemindert ist. Dasselbe gilt für Angestellte, wel- che sich im Betrieb eine Invalidität zugezogen haben. Krankheit unterbricht den Urlaub, wenn sie mehr als 3 Tage andauert und durch ein Zwö lftel des gesetzlichen, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hrenkassenärztliches Zeugnis nachgewiesen wird. Der gesetzliche Mindesturlaub ist Auf den Zusatzurlaub im Sinne der beiden vorange- gangenen Absätze sind die zwei nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasAbschnitt VI.

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Urlaub. In Der Urlaub dient der Vertragsniederschrift Erholung. Eine finanzielle Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich nicht zulässig. Scheidet ein Beschäftigter aus dem Arbeitsverhältnis aus und kann aufgrund der dem Auszubildenden zustehende Dienst- und Urlaubsplanungen bis zum Datum seines Ausscheidens nicht den kompletten ihm noch zustehenden Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchGnehmen, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten kann - unter Mitwirkung des Betriebsrates – einvernehmlich auch eine finanzielle Abgeltung des Rest- anspruchs vereinbart werden. Wird Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Als Urlaubstage gelten fünf Werktage je Ka- lenderwoche mit Ausnahme der Auszubildende Feiertage. Der Urlaub muss innerhalb des laufenden Jahres, spätestens bis zum 31. Xxxx des folgenden Jahres gewährt und genommen werden, und zwar grundsätzlich zusam- menhängend. Er kann aus betrieblichen Gründen in höchstens zwei Abschnitte geteilt werden. Auch auf Wunsch des/der Beschäftigten ist eine Teilung möglich, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Urlaub beträgt für jede/n Beschäftigte/n 33 Arbeitstage. Hinzu kommen zusätzlich nach vierjähriger Betriebszugehörigkeit 1 Tag achtjähriger Betriebszugehörigkeit 2 Tage zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit 3 Tage Stichtag für die Betriebszugehörigkeit ist jeweils der 1. Juli. Beschäftigte, die im Kalenderjahr weniger Laufe des Kalenderjahres eintreten oder ausscheiden, erhalten für jeden Monat der Zugehörigkeit zu AFP im Kalenderjahre 1/12 des Jahresurlaubs. Mehr als sechs Monate beschä ftigt15 Kalendertage Betriebszugehörigkeit im Monat zählen als voller Monat. Bezahlter Sonderurlaub - bei eigener Heirat 2 Tage - bei Tod direkter Familienangehöriger in der auf- und absteigenden Linie, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des/der Lebensgefährten/in bei gemeinsamem Hausstand 3 Tage - bei Geburt eines Kindes (für den Vater) 2 Tage - bei Umzug mit eigenem Hausstand und Wohnungswechsel im selben Gebäude 1 Tag über eine Entfernung bis zu 350 Kilometer 2 Tage über eine Entfernung über 350 Kilometer 3 Tage (Bei nicht dienstlich veranlassten Umzügen wird der bezahlte Xxxxxxxxxxxx nur alle 24 Kalendermonate gewährt) - bei Krankheit eines im Haushalt lebenden Familienangehörigen bis zu 3 Tage pro Jahr, sofern eine ärztliche Bescheinigung zur Pflegebedürftigkeit vorgelegt wird. - Zur Wahrnehmung und Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben des gesetzlichenBerufsverban- des für die Dauer der unumgänglichen Abwesenheit, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasaber höchstens 10 Ar- beitstage im Kalenderjahr.

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Urlaub. In Für den Urlaub gelten, soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Regelungen enthalten sind, die ge- setzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes und das Bundesgesetz über die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflege- freistellung, BGBl Nr 390 vom 7. Juli 1976, in der Vertragsniederschrift jeweils geltenden Fassung. Entsprechend des § 7a ARG ist der dem Auszubildenden zustehende Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragenAngestellten ein „per- sönlicher Feiertag“ zu gewähren. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchG, 3 AbsDer/die Angestellte kann den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm/ ihr zustehenden Urlaubs einmal pro Urlaubsjahr ein- seitig bestimmen. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten werden. Wird der Auszubildende Der/Die Angestellte hat den Zeit- punkt spätestens drei Monate im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigtVorhinein schriftlich bekannt zu geben. Es steht dem/der Angestellten frei, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel auf Ersuchen des gesetzlichenArbeitgebers den bekannt gegebe- nen Urlaubstag nicht anzutreten. In diesem Fall hat der/die Angestellte weiterhin Anspruch auf diesen Ur- laubstag. Weiters hat er/sie für den bekannt gegebe- nen Tag außer dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hreninsge- samt daher das doppelte Entgelt, womit das Recht ge- mäß Abs 1 erster Satz konsumiert ist. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffeltAngestellte bzw. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagenstrahlenexponierte Personen, die im Strahlenbereich tätig sind (z.B. Röntgenassistent*in- nen gem. MAB-G, radiologisch-technische Dienste gem. MTD-G) und gem. StrahlenschutzV eine Strah- lenzulage bekommen, erhalten zusätzlich in jedem Dienstjahr 6 Werktage Urlaub. Kriegsbeschädigte, Invalide und Beschädigte nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Heeresversor- gungsgesetz, sowie Körperbehinderte jeweils mit min- destens 50 %iger Invalidität, erhalten zusätzlich in je- dem Dienstjahr 3 Werktage Urlaub. Vordienstzeiten, die im selben Betrieb zugebracht wurden, werden bei Wiedereintritt in den gleichen Be- trieb bei der Urlaubsberechnung, wenn die Unterbre- chung nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sindlänger als 180 Tage gedauert hat und die Lösung des Dienstverhältnisses durch die Arbeitgebe- rin erfolgt ist, sofort angerechnet. Dem Jugendlichen ist fü r jeden TagWährend des Urlaubes darf die Arbeitnehmerin keine dem Erholungszweck des Urlaubes widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Bei Wirksamkeitsbeginn dieses Kollektivvertrages be- stehende, an dem er für die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besuchtArbeitnehmerinnen günstigere Re- gelungen über den Urlaub, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei werden durch diesen Kol- lektivvertrag nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasberührt.

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Urlaub. In der Vertragsniederschrift Im Berufsausbildungsvertrag ist der dem Auszubildenden zustehende Urlaub fü r für jedes Kalenderjahr Ka- lenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von Hat die Ausbildung im Kalenderjahr mindes- tens sechs Monaten (§ 4 BUrlG) Monate gedauert, so darf gemä ß §gem. § 19 JArbSchG, 3 ArbSchG Abs. 2, 5 BUrlG Bundesurlaubsgesetz der gesetzliche Mindesturlaub fü r für das ganze Jahr nicht unterschritten werden. Wird der Auszubildende im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigt, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des gesetzlichen, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (gestaffelt und beträgt: - mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht Arbeitstagen) berechnet16 Jahre alt ist, also nach Kalendertagen- mindestens 27 Werktage, die wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag17 Jahre alt ist, an dem er die Berufsschule wä hrend - mindestens 25 Werktage, wenn der Urlaubszeit besuchtJugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist, ein Urlaubstag zu gewä hren- bei Erwachsenen mindestens 24 Werktage. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigungganzjähriger Beschäftigung, wie sie fast stets fü r für das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung Ermitt- lung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen umständliche Berechnungen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier nachfolgend gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasfür das 1. Kalenderjahr – siehe Spalte 1) und Termin des Vertragsendes (Urlaub für das letzte Kalenderjahr – siehe letzte Spalte) in einer Tabelle angegeben. Datum des Ver- tragsbeginns (1. Kalenderjahr) JArbSchG, BUrlG-Mindesturlaub in Werk- tagen bei Lebensalter am 01.01. des jewei- ligen Kalenderjahres von Datum des Ver- tragsendes (letztes Kalenderjahr) unter 16 Jahren unter 17 Jahren unter 18 Jahren 18 u. mehr Jahren 01.01.-30.06. Voller Jahresurlaub 01.07.-31.12. 30 27 25 24 Halber Jahresurlaub

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Urlaub. Gem. § 3 BUrlG beträgt der jährliche Mindesturlaub 24 Werktage. Auch der Samstag ist ein Werktag. Bei einer 6-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Werktage Urlaub, bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 20 Werktage Urlaub, soweit der Arbeitsvertrag nicht einen höheren Urlaubsanspruch vorsieht. Bei Teilzeit richtet sich die Höhe des Urlaubsanspruchs nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Wird beispielsweise an 3 Tagen pro Woche gearbeitet, sieht die Berechnung wie folgt aus: 24 Urlaubstage : 5 Tage Woche x 3 Arbeitstage pro Woche = 14, 4 Urlaubstage. In der Vertragsniederschrift ist der dem Auszubildenden zustehende Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragenRegel sehen Arbeitsverträge einen Urlaubsanspruch in Höhe von 26 – 30 Urlaubstagen vor. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (Der Urlaubsanspruch entsteht gem. § 4 BUrlGBUrlG erstmalig, wenn das Arbeitsverhältnis 6 2. Urlaub („vacaciones“) darf gemä ß §§ 19 JArbSchGDer gesetzlich geregelte Mindesturlaub beträgt 30 Kalendertage pro Jahr. Es besteht ein Abgeltungsverbot des Mindesturlaubsanspruchs gemäß Art. 38 I des spanischen Arbeitnehmerstatutes. Dieses Mindestgebot gilt auch für Teilzeitarbeitsverträge, 3 Absdaher erfolgt keine Halbierung des Mindesturlaubsanspruchs. 2Etwas anderes gilt, 5 BUrlG sofern der gesetzliche Mindesturlaub fü r Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr nicht unterschritten werden. Wird der Auszubildende im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigt, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des gesetzlichen, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs Unternehmen beschäftigt war. Dann werden die ihm zustehenden Urlaubstage proportional zur Betriebszugehörigkeit im betreffenden Jahr ermittelt. Auch hier sind tarifvertragliche Regelungen zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagenbeachten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an meist über dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasgesetzlich geregelten Urlaubsanspruchliegen.

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Urlaub. In Der Urlaub dient der Vertragsniederschrift Erholung. Eine finanzielle Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich nicht zulässig. Scheidet ein Beschäftigter aus dem Arbeitsverhältnis aus und kann aufgrund der dem Auszubildenden zustehende Dienst- und Urlaubsplanungen bis zum Datum seines Ausscheidens nicht den kompletten ihm noch zustehenden Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchGnehmen, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten kann - unter Mitwirkung des Betriebsrates – einvernehmlich auch eine finanzielle Abgeltung des Rest- anspruchs vereinbart werden. Wird Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Als Urlaubstage gelten fünf Werktage je Kalenderwoche mit Ausnahme der Auszubildende Feiertage. Der Urlaub muss innerhalb des laufenden Jahres, spätestens bis zum 31. Xxxx des folgenden Jahres gewährt und genommen werden, und zwar grundsätzlich zusam- menhängend. Er kann aus betrieblichen Gründen in höchstens zwei Abschnitte geteilt werden. Auch auf Wunsch des/der Beschäftigten ist eine Teilung möglich, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Urlaub beträgt für jede/n Beschäftigte/n 33 Arbeitstage. Hinzu kommen zusätzlich nach vierjähriger Betriebszugehörigkeit 1 Tag achtjähriger Betriebszugehörigkeit 2 Tage zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit 3 Tage Stichtag für die Betriebszugehörigkeit ist jeweils der 1. Juli. Beschäftigte, die im Kalenderjahr weniger Laufe des Kalenderjahres eintreten oder ausscheiden, erhalten für jeden Monat der Zugehörigkeit zu AFP im Kalenderjahre 1/12 des Jahresurlaubs. Mehr als sechs Monate beschä ftigt15 Kalendertage Betriebszugehörigkeit im Monat zählen als voller Monat. Bezahlter Sonderurlaub - bei eigener Heirat 2 Tage - bei Tod direkter Familienangehöriger in der auf- und absteigenden Linie, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des/der Lebensgefährten/in bei gemeinsamem Hausstand 3 Tage - bei Geburt eines Kindes (für den Vater) 2 Tage - bei Umzug mit eigenem Hausstand und Wohnungswechsel im selben Gebäude 1 Tag über eine Entfernung bis zu 350 Kilometer 2 Tage über eine Entfernung über 350 Kilometer 3 Tage (Bei nicht dienstlich veranlassten Umzügen wird der bezahlte Xxxxxxxxxxxx nur alle 24 Kalendermonate gewährt) - bei Krankheit eines im Haushalt lebenden Familienangehörigen bis zu 3 Tage pro Jahr, sofern eine ärztliche Bescheinigung zur Pflegebedürftigkeit vorgelegt wird. - Zur Wahrnehmung und Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben des gesetzlichenBerufsver- bandes für die Dauer der unumgänglichen Abwesenheit, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasaber höchstens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr.

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Urlaub. In der Vertragsniederschrift ist der Die Dauer des dem Auszubildenden zustehende Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragenAngestellten zu gewährenden jährlichen Urlaubs beträgt nach 10jähriger Dauer des Dienstver- hältnisses 31 Werktage, nach 15jähriger Dauer des Dienstver- hältnisses 33 Werktage, nach 20jähriger Dauer des Dienstver- hältnisses 36 Werktage. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchG, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten werden. Wird der Auszubildende im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigt, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des gesetzlichen, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach KalendertagenJene Angestellten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sindzum 31. Dem Jugendlichen 12. 2002 nach dem zu diesem Zeitpunkt in Geltung gestanden habenden Kollektivvertrag bereits 41 Werktage Urlaub erworben haben, behalten diesen Anspruch bei. Im Übrigen gilt das Urlaubsgesetz. Angestellte, deren Normalarbeitszeit vorwiegend in der Zeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr liegt (mindestens 19 Stunden pro Woche), erhalten für jeden Monat, in dem diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, einen zusätzlichen Urlaub von einem Arbeitstag. Von den sich so ergebenden Urlaubstagen ist fü r jeden Tagauf Verlangen des Angestellten mindestens eine Woche als zusam- menhängender Urlaub zu gewähren. Ist auf Grund der Arbeitszeiteinteilung die volle kollektivvertragliche Normalarbeitszeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr zu er- bringen, an gebührt ein weiterer Urlaub von 6 Arbeitsta- gen jährlich. Begünstigte Behinderte nach dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hrenBehindertenein- stellungsgesetz erhalten einen zusätzlichen Urlaub von drei Arbeitstagen. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r Anrechnung der Vordienstzeiten für die Urlaubs- bemessung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1976 betreffend die Ver- einheitlichung des Urlaubsrechtes und Einführung ei- ner Pflegefreistellung. Zeiten nach § 3 Abs 2 Ziff. 2 die- ses Gesetzes sind – abweichend vom § 3 Abs 3 – bis zu einem Höchstausmaß von weiteren drei Jahren anzu- rechnen. Das Urlaubsentgelt bestimmt sich nach dem Urlaubs- gesetz. Für gegen Provision beschäftigte Angestellte beträgt das Jahr Gehalt während des Vertragsbeginns und Urlaubs das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub Durchschnitts- einkommen der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasletzten 12 Monate.

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Urlaub. In Die gesetzlichen Feiertage sind betreuungsfrei und berechtigen nicht zu einer Kürzung der Vertragsniederschrift ist Betreuungsvergütung oder Übertragung der dem Auszubildenden zustehende ausgefallenen Betreuungsstunden. Am 24.12. (Heiligabend), 31.12. (Sylvester) sowie an 3 innerbetrieblichen Schulungstagen findet keine Betreuung statt (Schließtage). Die Schließtage berechtigen ebenfalls nicht zu einer Kürzung der Betreuungsvergütung oder Übertragung der ausgefallenen Betreuungsstunden. Die Tagespflegeperson teilt den Sorgeberechtigten jährlich bis zum 31.01. ihre Urlaubsplanung mit. Die Vertragsparteien vereinbaren 20 betreuungsfreie Urlaubstage im Kalenderjahr. Die Urlaubstage sind so zu verstehen, dass die Tagespflegeperson an diesen Tagen von jeglicher Betreuungsleistung gegenüber allen Tageskindern freizustellen ist. Dabei sind der Tagespflegeperson mindestens 3 Wochen zusammenhängender Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchG, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten werden. Wird der Auszubildende im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigt, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des gesetzlichen, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hrenermöglichen. Die gesetzliche Regelung macht laufende Geldleistung des Jugendamtes der Stadt beinhaltet urlaubsbedingte Ausfallzeiten in einem Umfang von Tagen im Kalenderjahr. Die vorstehend vereinbarten Schließtage werden auf diese Fortzahlung angerechnet, d. h. die Schließtage werden vom Jugendamt wie Urlaubstage behandelt. Sofern das Jugendamt im Einzelfall bei mehr als Urlaubstagen des Tageskindes im Kalenderjahr die laufende Geldleistung gegenüber der Tagespflegeperson kürzt, wird die Tagespflegeperson in diesem Fall die Kürzung an die Sorgeberechtigten weitergeben, d. h. die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, für die zusätzlichen Urlaubstage des Tageskindes die vom Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasgewährte laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson aus privaten Mitteln zu erstatten.

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Samples: Betreuungsvertrag

Urlaub. In Der Urlaub dient der Vertragsniederschrift Erholung. Eine finanzielle Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich nicht zulässig. Scheidet ein Beschäftigter aus dem Arbeitsverhältnis aus und kann aufgrund der dem Auszubildenden zustehende Dienst- und Urlaubsplanungen bis zum Datum seines Ausscheidens nicht den kompletten ihm noch zustehenden Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchGnehmen, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten kann - unter Mitwirkung des Betriebsrates – einvernehmlich auch eine finanzielle Abgeltung des Restan- spruchs vereinbart werden. Wird Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Als Urlaubstage gelten fünf Werktage je Ka- lenderwoche mit Ausnahme der Auszubildende Feiertage. Der Urlaub muss innerhalb des laufenden Jahres, spätestens bis zum 31. Xxxx des folgenden Jahres gewährt und genommen werden, und zwar grundsätzlich zusam- menhängend. Er kann aus betrieblichen Gründen in höchstens zwei Abschnitte ge- teilt werden. Auch auf Wunsch des/der Beschäftigten ist eine Teilung möglich, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Urlaub beträgt für jede/n Beschäftigte/n 33 Arbeitstage. Hinzu kommen zusätzlich nach vierjähriger Betriebszugehörigkeit 1 Tag achtjähriger Betriebszugehörigkeit 2 Tage zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit 3 Tage Stichtag für die Betriebszugehörigkeit ist jeweils der 1. Juli. Beschäftigte, die im Kalenderjahr weniger Laufe des Kalenderjahres eintreten oder ausscheiden, erhalten für jeden Monat der Zugehörigkeit zu AFP im Kalenderjahre 1/12 des Jahresurlaubs. Mehr als sechs Monate beschä ftigt15 Kalendertage Betriebszugehörigkeit im Monat zählen als voller Monat. Bezahlter Sonderurlaub - bei eigener Heirat 2 Tage - bei Tod direkter Familienangehöriger in der auf- und absteigenden Linie, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des/der Lebensgefährten/in bei gemeinsamem Hausstand 3 Tage - bei Geburt eines Kindes (für den Vater) 2 Tage - bei Umzug mit eigenem Hausstand und Wohnungswechsel im selben Gebäude 1 Tag über eine Entfernung bis zu 350 Kilometer 2 Tage über eine Entfernung über 350 Kilometer 3 Tage (Bei nicht dienstlich veranlassten Umzügen wird der bezahlte Xxxxxxxxxxxx nur alle 24 Kalendermonate gewährt) - bei Krankheit eines im Haushalt lebenden Familienangehörigen bis zu 3 Tage pro Jahr, sofern eine ärztliche Bescheinigung zur Pflegebedürftigkeit vorgelegt wird. - Zur Wahrnehmung und Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben des gesetzlichenBerufsverban- des für die Dauer der unumgänglichen Abwesenheit, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasaber höchstens 10 Ar- beitstage im Kalenderjahr.

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Urlaub. In Der Urlaub dient der Vertragsniederschrift Erholung. Eine finanzielle Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich nicht zu- lässig. Scheidet ein Beschäftigter aus dem Arbeitsverhältnis aus und kann aufgrund der dem Auszubildenden zustehende Dienst- und Urlaubsplanungen bis zum Datum seines Ausscheidens nicht den kompletten ihm noch zustehenden Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchGnehmen, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten kann - unter Mitwirkung des Betriebsrates – einvernehm- lich auch eine finanzielle Abgeltung des Restanspruchs vereinbart werden. Wird Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Als Urlaubstage gelten fünf Werktage je Kalenderwo- che mit Ausnahme der Auszubildende Feiertage. Der Urlaub muss innerhalb des laufenden Jahres, spätestens bis zum 31. Xxxx des folgenden Jahres gewährt und genommen werden, und zwar grundsätzlich zusammenhängend. Er kann aus betrieblichen Gründen in höchstens zwei Abschnitte geteilt werden. Auch auf Wunsch des/der Beschäftigten ist eine Teilung möglich, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenste- hen. Der Urlaub beträgt für jede/n Beschäftigte/n 33 Arbeitstage. Hinzu kommen zusätzlich nach 2-jähriger Betriebszugehörigkeit 1 Tag (ab 1. Januar 2009: nach vierjähriger Betriebszugehörigkeit ein Tag) 5-jähriger Betriebszugehörigkeit 2 Tage (ab 1. Januar 2009: nach achtjähriger Betriebszugehörigkeit zwei Tage) 10-jähriger Betriebszugehörigkeit 3 Tage (ab 1. Januar 2009: nach zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit drei Tage) Stichtag für die Betriebszugehörigkeit ist jeweils der 1. Juli. Die Regelung gilt auch rückwir- kend, d.h. ein wegen entsprechender Betriebszugehörigkeit nach der bis Ende 2008 geltenden Regelung zugesprochener zusätzlicher Urlaubstag kann nach den Regelungen ab 1. Januar 2009 zunächst wieder entfallen. Beschäftigte, die im Kalenderjahr weniger Laufe des Kalenderjahres eintreten oder ausscheiden, erhalten für jeden Monat der Zugehörigkeit zu AFP im Kalenderjahre 1/12 des Jahresurlaubs. Mehr als sechs Monate beschä ftigt15 Ka- lendertage Betriebszugehörigkeit im Monat zählen als voller Monat. Bezahlter Sonderurlaub - bei eigener Heirat 2 Tage - bei Tod direkter Familienangehöriger in der auf- und absteigenden Linie, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des/der Lebensgefährten/in bei - bei Umzug mit eigenem Hausstand und Wohnungswechsel im selben Gebäude 1 Tag über eine Entfernung bis zu 350 Kilometer 2 Tage über eine Entfernung über 350 Kilometer 3 Tage (Bei nicht dienstlich veranlassten Umzügen wird der bezahlte Xxxxxxxxxxxx nur alle 24 Kalendermonate gewährt) - bei Krankheit eines im Haushalt lebenden Familienangehörigen bis zu 3 Tage pro Jahr, sofern eine ärztliche Bescheinigung zur Pflegebedürftigkeit vorgelegt wird. - Zur Wahrnehmung und Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben des gesetzlichenBerufsverban- des für die Dauer der unumgänglichen Abwesenheit, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für dasaber höchstens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr.

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