Verarbeitungsvorbehalt Musterklauseln

Verarbeitungsvorbehalt. Der Provider behält sich das Recht vor, das Einstellen von Informationen/Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Informationen/Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Informationen/Inhalte durch den Kunden oder die eingestellten Infor- mationen/Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 14 Abs. 8 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 14 Abs. 8 kommen wird. Der Provi- der wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 14 Abs. 8 wählen.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.