Verbraucherschutz. Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen des Anhangs I sorgen die Parteien dafür, dass ihre einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Verfahren den Luftverkehrsvorschriften und -standards entsprechen, die in Anhang II Teil F aufgeführt sind.
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Samples: Abkommen Über Einen Gemeinsamen Luftraum, Abkommen Über Einen Gemeinsamen Luftverkehrsraum
Verbraucherschutz. Vorbehaltlich der in Anhang I genannten Übergangsbestimmungen des Anhangs I sorgen die Parteien Vertragsparteien dafür, dass ihre einschlägigen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder Verfahren die Umsetzung und Verfahren den Anwendung mindestens der Luftverkehrsvorschriften und -standards entsprechennormen gewährleisten, die in Anhang II Teil F aufgeführt sind.
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Samples: Luftverkehrsabkommen