Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 13 contracts
Samples: www.wachundschliess.de, www.garde-sicherheit.de, www.nwsgmbh.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbraucherstreit- beilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 6 contracts
Samples: www.wsi-sicherheit.de, www.kws-kiel.de, www.sitec-dienstleistung.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen Der AN ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 3 contracts
Samples: www.bavado.com, www.bavado.com, www.bavado.com
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG)Vertragsparteien.
Appears in 3 contracts
Samples: www.bloemen-vus.de, www.bloemen-vus.de, www.videoguard24.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen 12.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Ver- braucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Abs.1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen Rah- men einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 1 contract
Samples: s440cc438c208c2b9.jimcontent.com
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).Vertragsparteien. O.
Appears in 1 contract
Samples: international-security-group.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs-stelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbraucherstreit-beilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher-schlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 1 contract
Samples: dresden.dwsi-sicherheit.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt unbe- rührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 1 contract
Samples: www.fuerst-gruppe.de
Verbraucherstreitbeilegung. 1. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG)Vertragsparteien.
Appears in 1 contract
Samples: www.bloemen-vus.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem ei- nem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 1 contract
Samples: www.hks-gruppe.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle Ver- braucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten kon- kreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien Ver- tragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 1 contract
Samples: sicherheitsdienst-schutzschild.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren Streit- beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmenteilzuneh- men. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit Streitig- keit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Appears in 1 contract
Samples: www.wako-nord.de
Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle im Sinne des § §36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbraucher- streitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ §37 VSBG).
Appears in 1 contract
Samples: www.interwest.de