Common use of Verbraucherstreitbeilegung Clause in Contracts

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: Security Services Agreement, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbraucherstreit- beilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: Sicherheitsdienstleistungsvertrag, General Service Provision Agreement, General Service Provision Agreement

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG)Vertragsparteien.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen Der AN ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle im Sinne des § §36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbraucher- streitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ §37 VSBG).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs-stelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbraucherstreit-beilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher-schlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: General Service Provision Agreement

Verbraucherstreitbeilegung. 1. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG)Vertragsparteien.

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Samples: General Terms and Conditions

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen 12.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Ver- braucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Abs.1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen Rah- men einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt unbe- rührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem ei- nem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher- schlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: General Terms and Conditions

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle Ver- braucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten kon- kreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien Ver- tragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sicherheitsdienstleistungen

Verbraucherstreitbeilegung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren Streit- beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmenteilzuneh- men. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit Streitig- keit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)