Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung Musterklauseln

Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen; • Incident-Response-Management; • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen;
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS- GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. Bei doo ist ein Datenschutzmanagement implementiert und es ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt. Es gibt eine Leitlinie zu Datenschutz und Informationssicherheit und Richtlinien, mit denen die Umsetzung der Ziele der Leitlinie gewährleistet wird. Die Leitlinien und Richtlinien werden regelmäßig im Hinblick auf ihre Wirksamkeit evaluiert und angepasst. Es ist Datenschutz- und Informationssicherheits-Team (DST) eingerichtet, das Maßnahmen im Bereich von Datenschutz und Informationssicherheit plant, umsetzt, evaluiert und Anpassungen vornimmt.
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. 4.1 Datenschutz-Management, einschliesslich regelmässiger Mitarbeiter-Schulungen und vertraglicher Verpflichtung der Mitarbeiter.
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)‌ ✓ Eindeutige Vertragsgestaltung formalisiertes Auftragsmanagement strenge Auswahl des Dienstleisters Vorabüberzeugungspflicht ✓ Nachkontrollen Ich bestätige hiermit, dass ich die Bedingungen der Auftragsverarbeitung und die Anlage 1: Techni- sche / Organisatorische Massnahmen, wie von hundertzehn bereitgestellt (Version 20180706), ohne Änderungen unterschrieben habe. Ich nehme einverständlich zur Kenntnis, dass ein wirksamer Vertrag zwischen mir und der hundertzehn GmbH nicht zu Stande kommt, sofern durch mich oder durch mich veranlasst inhaltliche Änderungen an den Vertragsdokumenten vorgenommen wurden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)‌ ✓ Eindeutige Vertragsgestaltung formalisiertes Auftragsmanagement strenge Auswahl des Dienstleisters Vorabüberzeugungspflicht ✓ Nachkontrollen ✓ regelmäßige Software-Updates (Patch- und Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) 00 Xxxxxx 0: Unterauftragsverhältnisse‌
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. Bei cioplenu ist ein Datenschutzmanagement implementiert. Es gibt eine Leitlinie zu Datenschutz und Datensicherheit und Richtlinien, mit denen die Umsetzung der Ziele der Leitlinie gewährleistet wird. Es ist Datenschutz- und Informationssicherheits-Team (DST) eingerichtet, das Maßnahmen im Bereich von Datenschutz und Datensicherheit plant, umsetzt, evaluiert und Anpassungen vornimmt. Die Richtlinien werden regelmäßig im Hinblick auf ihre Wirksamkeit evaluiert und angepasst. Es ist insbesondere sichergestellt, dass Datenschutzvorfälle von allen Mitarbeitern erkannt und unverzüglich dem Datenschutz- und Informationssicherheits-Team (DST) gemeldet werden. Dieses wird den Vorfall sofort untersuchen. Soweit Daten betroffen sind, die im Auftrag von Xxxxxx verarbeitet werden, wird Sorge dafür getragen, dass diese unverzüglich über Art und Umfang des Vorfalls informiert werden. Bei der Verarbeitung von Daten für eigene Zwecke wird im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des Art. 33 DSGVO eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Kenntnis von dem Vorfall erfolgen. Der Auftragnehmer setzt bei der Erbringung der Leistungen aus dem Hauptvertrag folgende Unterauftragsverarbeiter ein: Microsoft Deutschland GmbH, Deutschland Hosting der cioplenu Applikation („Azure“) EU n/a Wildbit, LLC, USA Versenden von Push-Emails, optional anbindbar an die cioplenu Software („Postmark“) USA Standardvertragsklauseln (SCC) Intercom R&D Unlimited Company, Irland Helpdesk, Live Chat, Weiterleitung von Support- Anfragen EU, USA Standardvertragsklauseln (SCC) Ynoox LLC/GmbH, Switzerland Umwandlung und Modifikation von PDF-Reports EU n/a CarboneIO SAS, France Erstellung von kundenspezifischen PDF- Reports EU n/a Der Auftragnehmer kann die Beauftragung einzelner Unterauftragsverarbeiter beenden oder zusätzliche Unterauftragsverarbeiter beauftragen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Beauftragung zusätzlicher Unterauftragsverarbeiter auf elektronischem Wege mindestens 30 Tage vor Einsatz des zusätzlichen Unterauftragsverarbeiters über dessen geplanten Einsatz informieren. Ausgenommen hiervon sind Notfallersetzungen wie weiter unten definiert. Sollte der Auftraggeber einen wesentlichen Grund haben, dem Einsatz eines Unterauftragsverarbeiters zu widersprechen, wird der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer spätestens 15 Tage nach der Information über den geplanten Einsatz des Unterauftragsverarbeiters schriftlich und unter Nennung des wesentlichen Grundes mittei...
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. (ART. 32 ABS. 1 LIT B DS-GVO; ART. 25 ABS. 1 DSGVO)
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen;