Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug Musterklauseln

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. 6.1. Die vom Kunden zu leistende Vergütung für Pauschaltarife sowie deren Fälligkeit wird grundsätzlich im Nutzungsvertrag festgelegt. 6.2. Beim Kauf von Themenpaketen oder beim Abruf von Einzelnachweisen, die nicht gemäß dem Nutzungsvertrag vom Pauschaltarif abgedeckt sind, gelten die jeweils gültigen Einzelpreise nach der aktuellen Preisliste, die auf der Seite xxx.xxx-xxxxxxxxx.xx im Bereich Download jederzeit abrufbar ist. 6.3. Die Vergütung versteht sich als Nettobetrag, der zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich geschuldeter Höhe in Rechnung gestellt wird. 6.4. Ist im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt, rechnet WTI die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung monatlich nachträglich ab. Der Rechnung liegt eine Nutzungsaufstellung mit Anzahl der Nachweisabrufe anbei. Rechnung und Nutzungsaufstellung werden spätestens bis zum Ende des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats an den Kunden übersandt. 6.5. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. 6.6. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers kann WTI Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz erheben. Unternehmer haben bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltend- machung eines weiteren Verzugsschadens bleibt WTI vorbehalten. 6.7. Zahlt der Kunde während des Zahlungsverzuges auch auf eine erneute schriftliche Aufforderung innerhalb der festgesetzten Fristsetzung nicht, ist WTI berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Online-Datenbanken mit dem Fristablauf zu sperren. 6.8. Der Kunde kann zwischen den Zahlungswegen Überweisung (nur in Deutschland) und Paypal wählen. 6.9. Auf Vorauszahlungen werden keine Guthabenzinsen gewährt.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. 44.1 Der Auftraggeber zahlt kalenderjährlich im Voraus die im Einzelvertrag nach dem jeweils vereinbarten Nutzungsmodell vereinbarte Vergütung (12 x monatlicher Basispreis). Bei einem unterjährigen Ende des Vertrags werden die im Voraus gezahlten Gebühren anteilig zurückerstattet. Bei einem unterjährigen Beginn des Vertrags sind die anteiligen Gebühren im Voraus zu entrichten. 44.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Vergütung entsprechend ihrer eigenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Dabei darf die Vergütung ab Vertragsschluss nicht stärker als der Verbraucherpreisindex für Deutschland steigen. Eine beabsichtigte Preisanpassung ist dem Auftraggeber durch Mitteilung in Textform mindestens ein Monat vor dem Wirksamwerden der Preisanpassung anzuzeigen. 44.3 Zahlt der Auftraggeber nicht vereinbarungsgemäß, kann die Auftragnehmerin die Leistung verweigern, d.h. beispielsweise bei nicht unerheblichem Zahlungsverzug den Zugang des Auftraggebers zu der Software für den Zeitraum des Verzuges sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. 10.1 Der Kunde schuldet uns für die Integration, die Bereitstellung von Grapes und des Spei- cherplatzes sowie etwaige weiter vereinbarte Leistungen die vereinbarte Vergütung. So- weit nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach unserer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. 10.2 Wiederkehrende Vergütungen werden, vorbehaltlich Ziffer 10.4, jeweils mit Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums (z.B. monatlich, jährlich), beginnend mit dem Zeit- punkt der für den Kunden nutzbaren Bereitstellung nach Abschluss der Integration (Ziffer 4.1, fällig. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 12. Februar und es wurde monatliche Ab- rechnung vereinbart. Die Integration wurde am 15. Februar abgeschlossen, ab diesem Zeitpunkt ist Grapes daher für den Kunden nutzbar. Die erste monatliche Vergütung ist am 15. Februar fällig. 10.3 Hat der Kunde für die die Vereinbarung eines jährlichen statt kürzeren Abrechnungszeit- raums für die wiederkehrende Vergütung gemäß Ziffer 10.2 einen Preisvorteil erhalten, kündigt aber vor Ablauf des Jahreszeitraums (vgl. Ziffer 15.1), so steht uns für den Zeit- raum bis zum Wirksamwerden der Kündigung die Vergütung zu, die uns zugestanden hätte, wenn bei Vertragsabschluss der kürzere Abrechnungszeitraum vereinbart worden wäre. Wir werden dem Kunden den resultierenden etwaigen Differenzbetrag erstatten. Beispiel: Bei monatlicher Abrechnungsweise betrug die Vergütung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (1. Januar) EUR 50 (für das Jahr also EUR 600); für jährliche Ab- rechnung wurde ein Bonus von 15% gewährt (also EUR 510). Kündigt der Kunde zum 31. Oktober, beträgt die Vergütung rückwirkend (10 x 50 =) EUR 500. Der Kunde hatte EUR 510 gezahlt; wir erstatten EUR 10. 10.4 Soweit die wiederkehrende Vergütung nutzungsabhängig ist (z.B. abhängig von der Zahl von Transaktionen, ggf. ab Überschreitung einer gewissen inkludierten Transaktions- menge), so wird diese Vergütung jeweils zum Vertragsmonatsende, beginnend mit dem Zeitpunkt der für den Kunden nutzbaren Bereitstellung nach Abschluss der Integration, fällig. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 12. Februar. Die Integration wurde am 15. Februar abgeschlossen, ab diesem Zeitpunkt ist Grapes daher für den Kunden nutzbar Die erste monatliche Nutzungsgebühr wird am 15. Xxxx fällig. 10.5 Die Vergütung für die Integration wird mit Vertragsschluss fällig. 10.6 Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung. Einwendungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht...
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. (1) DTAT stellt dem Kunden die in Anspruch genommenen Dienstleistungen monatlich in Rechnung. Die Umsatzsteuer berechnet DTAT mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen Satz. (2) Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Änderungen von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netz- oder Telekommunikationsbetreiber, erhöhten Steuern oder sonstiger DTAT entstehender Zusatzkosten, können zu Preiserhöhungen führen. DTAT ist daher berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen, maximal bis zu den für Neuverträge geltenden Preisen. Änderungen der DTAT -Preise werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen wirksam, wenn DTAT den Kunden die neue Preisliste zugesandt hat. Im Falle von Preiserhöhungen kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb 1 Monats, nachdem er die neue Preisliste bzw. die Information über deren Änderung und deren Inhalt erhalten hat, für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Preiserhöhung in Kraft treten soll. DTAT weist den Kunden bei Zusendung der neuen Preisliste bzw. der zuvor genannten Informationen ausdrücklich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie auf das Kündigungsrecht hin. Wenn der Kunde den Vertrag fortsetzen will, braucht er nichts zu veranlassen. Der Vertrag besteht dann mit neuen Preisen fort. (3) Sämtliche Rechnungen werden mit dem Zugang dieser Rechnungen beim Kunden zur Zahlung fällig.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. 7.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach von KMS unterbreiteten Angebot. 7.2 Das Entgelt ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Im Verzugsfalle können Leistungen eingeschränkt werden.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. (1) Mercedes-Benz Deutschland stellt dem Kunden die in Anspruch genommenen Dienstleistungen monatlich in Rechnung. Die Umsatzsteuer berechnet Mercedes-Benz Deutschland mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen Satz. (2) Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Änderungen von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netz- oder Telekommunikationsbetreiber, erhöhten Steuern oder sonstiger Mercedes-Benz Deutschland entstehender Zusatzkosten, können zu Preiserhöhungen führen. Mercedes-Benz Deutschland ist daher berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen, maximal bis zu den für Neuverträge geltenden Preisen. Änderungen der Mercedes-Benz Deutschland -Preise werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen wirksam, wenn Mercedes-Benz Deutschland den Kunden die neue Preisliste zugesandt hat. Im Falle von Preiserhöhungen kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb 1 Monats, nachdem er die neue Preisliste bzw. die Information über deren Änderung und deren Inhalt erhalten hat, für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Preiserhöhung in Kraft treten soll. Mercedes-Benz Deutschland weist den Kunden bei Zusendung der neuen Preisliste bzw. der zuvor genannten Informationen ausdrücklich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie auf das Kündigungsrecht hin. Wenn der Kunde den Vertrag fortsetzen will, braucht er nichts zu veranlassen. Der Vertrag besteht dann mit neuen Preisen fort. (3) Sämtliche Rechnungen werden mit dem Zugang dieser Rechnungen beim Kunden zur Zahlung fällig.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug a. Die dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Vergütungen beziehen sich auf die jeweils aktuellen Stundenverrechnungssätze von der xxxxxxxxxxxx.xxx GmbH & Co. KG, falls nicht anders vereinbart. Die Verrechnungssätze kann der Auftraggeber jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx einsehen. b. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote sind freibleibend. c. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Erbringung der Leistung ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. x. Xxxxx der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist die xxxxxxxxxxxx.xxx GmbH & Co. Berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu stellen. e. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen und/oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. 1. Die Vergütung versteht sich zuzüglich gegebenenfalls anfal- lender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung umfasst die standardmäßig auf Produkteebene (Logistics Cloud Connectivity Core) angegebenen Leistungen zur einmaligen Implemen- tierung und zur Nutzung der Plattform Logistics Cloud. 2. Für die Nutzung der Logistics Cloud kann der Kunde zwischen zwei Varianten wählen: a) Bei Subscription auf monatlicher Basis erfolgt die Abrechnung durch LLC zum Ende des jeweiligen Nutzungsmonats. b) Bei Subscription auf jährlicher Basis erfolgt die Abrechnung für ein Vertragsjahr durch LLC im Voraus. 3. Detaillierte Informationen zur Vergütung sind der jeweils aktuellen Preisübersicht zur Logistics Cloud zu entnehmen. 4. Ergänzende individuell mit dem Kunden vereinbarte Leis- tungen sind gesondert zu vergüten . Sie werden separat in Rechnung gestellt. 5. Die im Logistics Cloud Marketplace zusätzlich zum Logistics Cloud Connectivity Core angebotenen Services und Dienst- leistungen von Partnern der LLC sind gesondert zu vergüten und werden separat vom jeweiligen Partner der LLC in Rechnung gestellt. 6. Maßgebend für die Rechnungsstellung sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. die im beauftragten Angebot offerierten Preise. LLC ist berechtigt, die Preise jeweils zum Ende eines Kalenderjahres angemessen zu erhöhen. LLC wird die Preiserhöhung mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende des Kalenderjahres mindestens in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Preis- änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Benach- richtigung, gelten die geänderten Pauschalpreise als vom Kunden angenommen. Beläuft sich die Änderung auf mehr als 5 Prozent des Pauschalpreises für das Vorjahr, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Kalenderjahres zu. LLC weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. 7. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von LLC mit einer Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen ab Rechnungs- datum zur Zahlung fällig. 8. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist LLC berechtigt, den Zugang für den Kunden entschädigungslos zu sperren, voraus- gesetzt der Kunde wurde in der entsprechenden Mahnung auf die Sperrung hingewiesen. Für die Wiederaufschaltung kann durch LLC eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

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  • Vergütung und Zahlungsbedingungen 5.1 Soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung über die Vergütung getroffen haben, werden die Leistungen der OBCC auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standardtagessätzen der OBCC in Höhe von i.A. 0.000 € netto abgerechnet. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten der OBCC. Wird die OBCC auf Wunsch des Kunden außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %. 5.2 Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.1 weder unter- noch überschritten. Gibt die OBCC (z.B. bei Kostenschätzungen oder Angeboten) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Wird der KVA um mehr als 15% überschritten, teilt die OBCC dem Kunden dies mit und der Kunde kann die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen; die OBCC erhält dann die bis zum Erhalt der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet. 5.3 Für Leistungen, die die OBCC im Einvernehmen mit dem Kunden nicht am Sitz der OBCC erbringt, werden gesondert Fahrtkosten und Spesen im Falle der Benutzung eines Pkw in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder sonst (z.B. Bahn) gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. 5.4 Die OBCC darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist die OBCC berechtigt, monatlich abzurechnen, sofern mehr als 10% der Gesamtleistung im betreffenden Monat angefallen sind. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung werden im Falle von Werkleistungen und bei Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abnahme fällig. 5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto beim Kunden. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 5.6 Die OBCC ist berechtigt, ihre Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angemessen durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) zu erhöhen. In keinem Fall wird die Erhöhung eines Vergütungssatzes mehr als 5 Prozentpunktebetragen, es sei denn, der Kunde hat dem zugestimmt.

  • Preise und Zahlungsbedingungen 5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir ver- pflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden beim Werk außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. 5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden. 5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrundegelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Aus- maß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüf- baren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhö- hung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu. 5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schrift- lich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. 5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf einen von ihm hingegebenen Scheck oder Wechsel keine Zahlung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. 5.6. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches berechnen wir im Falle verspäteten Zahlungseingangs 8 % Zinsen p. a. aus dem Rech- nungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt. 5.7. Verzugszinsen werden gegenüber Kaufleuten im Sinne des BGB mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. 5.8. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben oder ist diese gefährdet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst oder durch Dritte eine angemessene Sicherheit geleistet hat. 5.9. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns auf Lieferung der Ware nicht an Dritte abtreten. 5.10. Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung des Kunden bestritten wird oder noch bestreitbar ist, oder die Forderung noch nicht rechtskräftig festge- stellt worden ist. 5.11. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld- posten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5.12. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber unseren Forde- rungen und Ansprüchen ausgeschlossen. 5.13. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer eventuell bestehenden Bonusvereinbarung nichtig.

  • Preise, Zahlungsbedingungen 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. 2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. 3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten kommt. Dies wird der Verkäufer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 5. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, bleibt die Ware bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (siehe hierzu unter VI.). 6. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank (EZB), mindestens aber 5 %-Punkten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. 7. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Käufers mittels Lastschrift einzuziehen. Der Käufer weist sein Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht- Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug zum nächsten Bankarbeitstag. Drei Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der Käufer über den Einzug informiert werden (Pre-Notification). Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Die fällige Forderung bleibt auch bei einer Rücklastschrift bestehen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurden. 8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. Es wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.

  • Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben. 2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen. 3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten. 4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.

  • Preis und Zahlungsbedingungen 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen. 5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet. 5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar. 5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und