Vergütung des Aufsichtsrats Musterklauseln

Vergütung des Aufsichtsrats. Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wurde mit Unterstützung eines externen, unabhängigen Experten hinsichtlich der Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse sind Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass eine Anpassung notwendig ist, um die Angemessenheit und Wettbewerbsfähigkeit der Aufsichtsratsvergütung sicherzustellen Das überarbeitete Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2023 mit einer Mehrheit von 97,45% der Stimmen gebilligt und trat am 18. Mai 2023 in Kraft. Nachfolgend wird ein Überblick über die Kernelemente des überarbeiteten Vergütungssystems sowie die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen zum alten Vergütungssystem gegeben. Die detaillierte Beschreibung des überarbeiteten Vergütungssystems ist in der Einladung zur Hauptversammlung 2023 zu finden. <.. image(Ein Bild, das Text, Screenshot, Software, Display enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Beratung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 18 der Satzung geregelt. Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt die konkrete Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats. So wird der höhere zeitliche Arbeitsaufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch eine höhere Grundvergütung angemessen berücksichtigt. Daneben wird auch der höhere zeitliche Aufwand für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats durch eine zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält aufgrund des höheren Arbeitsaufwands sowie der zusätzlichen Verantwortung eine höhere zusätzliche Vergütung. Dabei wird zwischen dem Prüfungs-, Risiko- und ESG-Ausschuss und anderen Ausschüssen differenziert. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Grundvergütung in Höhe von EUR 35.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten (EUR 70.000) und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag (EUR 52.500) der f...
Vergütung des Aufsichtsrats. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt. Für das Geschäftsjahr 2021 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 192 TEUR (Vj. 189 TEUR) gewährt. Im Berichtsjahr setzt sich die Vergütung des Aufsichtsrats aus einem festen Bestandteil von 144 TEUR (Vj. 130 TEUR) sowie aus Aufwandsentschädigungen in Höhe von 48 TEUR (Vj. 59 TEUR) zusammen. Die Mitarbeiterzahl betrug während des Geschäftsjahres 2021 durchschnittlich 440 (Vj. 440). Es waren davon 159 (Vj. 156) Mitarbeiter in der Produktion und 281 (Vj. 284) Mitarbeiter im technischen/kaufmännischen Bereich beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 35 (Vj. 34) Auszubildende beschäftigt. Die Produktions- und Verwaltungsgebäude der Manz AG sind geleast (Immobilien- Leasingvertrag). Zweck des Leasings ist die Finanzierung von Anlagevermögen. Risiken aus dem Immobilien-Leasing ergeben sich aus den zu zahlenden Leasingraten (vgl. Sonstige finanzielle Verpflichtungen) und der fixen Auszahlungsstruktur. Der Vorteil ergibt sich aus dem vollständigen Ersatz der Fremdfinanzierung sowie der Vermeidung des Restwertrisikos. Die finanziellen Auswirkungen sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten.
Vergütung des Aufsichtsrats. 1. Grundsätze der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Für die Erstellung und die regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat ist der Gesamtaufsichtsrat zuständig. Endgültig festgelegt werden die Aufsichtsratsvergütungen jedoch von der Hauptversammlung (§ 98 AktG). In der Hauptversammlung vom 27. Juni 2018 wurden letztmalig die Vergütungen des Aufsichtsrats beschlossen. Dieser Beschluss galt für das Geschäftsjahr 2017 und für die Folgejahre bis auf Widerruf. Mitglieder des Aufsichtsrats, die direkt oder indirekt an der Ottakringer Getränke AG wesentlich beteiligt sind oder in einer Gesellschaft eine Organfunktion ausüben, die an der Ottakringer Getränke AG direkt oder indirekt wesentlich beteiligt ist, erhalten keine Vergütung. Als wesentliche Beteiligung gilt ein Anteil (direkt oder indirekt) von mehr als 25 %. Die Vergütungen des Aufsichtsrates sollen die langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie die Umsetzung der Unternehmensstrategie fördern und gleichzeitig die Verantwortung und den Aufgaben- und Tätigkeitsumfang der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen.
Vergütung des Aufsichtsrats. Aufsichtsrat
Vergütung des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschließlich eine fixe Vergütung, die von der Hauptversammlung fest- gelegt wird. Am 24. Mai 2016 stimmte die Hauptversamm- lung einer Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2016 zu. Sofern Aufsichtsratsmitglieder während eines Geschäftsjahres neu gewählt werden oder ausscheiden, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die Zusammensetzung der Vergütung in den Jahren 2020 und 2019 stellt sich wie folgt dar: 2020 2019 in T € in T € Xxxx Xxxxx, Vorsitzende des Aufsichtsrats 105 105 Xxxx Xxxxxxxxxx, stellvertretender Xxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxx 00 00 Xxxxxxx Xx. Beck 35 35 Xxxxxx Xxxxxxx 35 35 Xxxxxxxx Xxxxxx (ab 1. Juli 2019) 35 17,5 Xxxxxx Xxxxx (ab 1. Januar 2020) 35 — Xxxxxx Xxxxxxxxx (bis 30. Juni 2019) — 17,5 Gesamt 315 315 Über die genannten Vergütungsbestandteile hinaus gab es im Berichtsjahr keine weiteren Leistungen an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder. Insbesondere wurden keine Aktienoptionen gewährt, keine Darlehensansprüche be- gründet und keine Haftungszusagen ausgesprochen.
Vergütung des Aufsichtsrats. 17 Vergleichende Darstellung der Ertrags- entwicklung sowie der Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats 19 Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers Vergütungsbericht

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.