Common use of Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte Clause in Contracts

Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. a. Laufzeiten der Vorstandsdienstverträge Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Dauer der Vor- standsverträge die gesetzlichen Vorgaben und im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Cor- porate Governance Kodex. Die Vorstandsdienstverträge werden für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossen. Bei einer Erstbestellung zum Vorstandsmitglied beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre, wobei hiervon jedoch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (beispielsweise bei der Beförderung eines Mitarbeiters der Führungsebene der Medios AG zum Vorstandsmitglied). Im Falle einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf Jahren. Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, so endet der Vertrag spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Quartals, in dem die dau- ernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied oder bei einer sonstigen Beendigung der Organstellung endet der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der ein- schlägigen Frist des § 622 BGB. In diesem Fall ist die Medios AG berechtigt, das Vorstandsmitglied von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit des Dienstvertrags freizustel- len. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge. Hiervon unberührt ist das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem Grund.

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Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. a. 1. Laufzeiten und Voraussetzungen der Vorstandsdienstverträge Der Aufsichtsrat beachtet bei Beendigung vergütungsbezogener Rechtsge- schäfte Die Vorstandsverträge der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei Vorstandsmitglieder der Dauer der Vor- standsverträge die gesetzlichen Vorgaben und im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Cor- porate Governance Kodex. Die Vorstandsdienstverträge werden CENIT AG gelten für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossenlaufenden Be- stellungen und haben zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Vergütungssystem folgende Laufzeiten: • Vorstandsvertrag von Xxxxx Xxxx Xxxxxx: bis 31. Bei Dezember 2021 • Vorstandsvertrag von Xxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx: bis 31. Dezember 2023 Die Vorstandsverträge verlängern sich für die Dauer einer Erstbestellung zum erneuten Bestellung, soweit nichts anderes vereinbart wird. Vorstandsverträge enden in jedem Falle mit Ablauf des Monats, in dem das Vorstandsmitglied beträgt die Bestelldauer sein 63. Lebensjahr vollendet (Eintritt in der Regel drei Jahre, wobei hiervon jedoch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (beispielsweise bei der Beförderung eines Mitarbeiters der Führungsebene der Medios AG zum Vorstandsmitgliedden Ruhestand). Im Falle eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder ein einmaliges Sonderkündigungs- recht, den Vorstandsvertrag mit einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf JahrenKündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündi- gen und ihr Amt zum Kündigungstermin niederzulegen. Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, so endet der Vertrag spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Quartals, in dem die dau- ernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung Das Sonderkündigungsrecht kann nur inner- halb von drei Monaten nach Kenntniserlangung vom Kontrollwechsel durch das Vorstandsmitglied jeweilige Vorstands- mitglied ausgeübt werden. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein Anderer oder mehrere gemeinsam handelnde Andere, abweichend von der Verteilung der Anteile zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vorstandsvertrags, mehr als 30 % der Aktien an der Gesellschaft erwerben und Tatsachen die Besorgnis rechtfertigen, dass die Stellung des Vorstandsmitglieds infolge der Abänderung mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden kann. Dem Erwerb von mehr als 30 % der Aktien an der Gesellschaft steht es gleich, wenn abweichend vom Zustand bei einer sonstigen Beendigung Abschluss des jeweiligen Vorstands- vertrags ein Anderer oder mehrere gemeinsam handelnde Andere eine Sperrminorität erwerben o- der Organstellung endet anderweitig erhalten. Als Kontrollwechsel gilt auch der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der ein- schlägigen Frist Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 622 BGB291 AktG durch die Gesellschaft als abhängiges Unternehmen, eine Verschmelzung der Gesellschaft sowie weitere vergleichbare Vorgänge. In diesem Fall ist den Vorstandsverträgen werden Arten von Veränderungen als Regelbeispiele bestimmt, bei denen die Medios AG berechtigt, das Vorstandsmitglied von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit Stellung des Dienstvertrags freizustel- len. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge. Hiervon unberührt ist das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem GrundVorstandsmitglieds mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt gilt.

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Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. a. 1. Laufzeiten und Voraussetzungen der Vorstandsdienstverträge Der Aufsichtsrat beachtet bei Beendigung vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte Die Dienstverträge der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Dauer der Vor- standsverträge die gesetzlichen Vorgaben und im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Cor- porate Governance Kodex. Die Vorstandsdienstverträge werden Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossenlaufenden Bestellungen. Bei einer Erstbestellung zum Vorstandsmitglied beträgt die Bestelldauer Der Aufsichtsrat bestellt in der Regel bei Erstbestellungen Mitglieder des Vorstands für die Dauer von drei JahreJahren, wobei hiervon jedoch andernfalls von maximal fünf Jahren. Im Zeitpunkt der Beschluss- fassung über das Vergütungssystem haben die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder folgende Laufzeiten: Die Dienstverträge verlängern sich für die Dauer einer erneuten Bestellung, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die Dienstverträge enden spätestens mit Ablauf des Monats, in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (beispielsweise bei denen die Vorstandsmit- glieder das 67. Lebensjahr vollenden. Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern können im Einzelfall Kopplungsklauseln enthal- ten, die dazu führen, dass mit der Beförderung eines Mitarbeiters Beendigung des Vorstandsamts auch der Führungsebene Dienstvertrag, in der Medios AG zum Vorstandsmitglied)Regel nach Ablauf einer Auslauffrist, endet. Derzeit sind mit Vorstandsmitgliedern keine solchen Kopplungsklauseln vereinbart. Im Falle einer Wiederbestellung liegt Beendigung der Bestellung ohne gleichzeitige Beendigung des Dienstver- hältnisses ist die Höchstdauer bei fünf JahrenSüdwestdeutsche Salzwerke AG zur Freistellung des Vorstandsmitglieds berechtigt. Wird Auf die fortzuzahlende Vergütung muss sich das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, so endet der Vertrag spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Quartals, in dem die dau- ernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied anderwei- tige Einkünfte oder bei einer sonstigen Beendigung der Organstellung endet der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der ein- schlägigen Frist des § 622 BGB. In diesem Fall ist die Medios AG berechtigt, das Vorstandsmitglied von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit des Dienstvertrags freizustel- len. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge. Hiervon unberührt ist das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem Grundböswillig unterlassene Einkünfte anrechnen lassen.

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Samples: www.salzwerke.de

Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. a. a) Laufzeiten und Voraussetzungen der Vorstandsdienstverträge Der Aufsichtsrat beachtet bei Beendigung vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte Die Dienstverträge der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Dauer der Vor- standsverträge die gesetzlichen Vorgaben und im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Cor- porate Governance Kodex. Die Vorstandsdienstverträge werden Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der jeweiligen laufenden Bestellungen. Der Dienstvertrag von Xxxxx Xxxxx hat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Vergütungssystem eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Die Dienstverträge verlängern sich für die Dauer einer erneuten Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart wird. Eine ordentliche Kündigung der Vorstandsdienstverträge durch das Vorstandsmitglied ist ausgeschlossen. Die xxxxxxxxxxxx.xx AG kann den Dienstvertrag ordentlich kündigen, wenn die Bestellung abgeschlossenzum Mitglied des Vorstands vorzeitig aus wichtigem Grund widerrufen wird. Bei Ein Dienstvertrag kann von der xxxxxxxxxxxx.xx AG oder vom Vorstandsmitglied bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 BGB ohne Einhaltung einer Erstbestellung zum Vorstandsmitglied beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre, wobei hiervon jedoch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (beispielsweise bei der Beförderung eines Mitarbeiters der Führungsebene der Medios AG zum Vorstandsmitglied). Im Falle einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf JahrenKündigungsfrist gekündigt werden. Wird das ein Vorstandsmitglied während der Laufzeit Dauer des Dienstvertrags Dienstvertrages dauernd arbeitsunfähig, so endet der Vertrag spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf Dienstvertrag drei Monate nach dem Ende des QuartalsMonats, in dem die dau- ernde dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wirdworden ist. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung durch Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied oder bei einer sonstigen Beendigung einmalig das Recht, innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Vorstandsmitglied der Organstellung endet der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der ein- schlägigen Frist des § 622 BGB. In diesem Fall ist die Medios AG berechtigttatsächlich stattgefundenen Kontrollwechsel bekannt geworden ist, das Vorstandsmitglied Vorstandsamt mit einer Frist von jeder weiteren Tätigkeit für zwei Monaten zum Monatsende niederzulegen und den Dienstvertrag zu demselben Termin zu kündigen. Ebenso kann die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit des Dienstvertrags freizustel- len. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge. Hiervon unberührt ist im Falle eines Kontrollwechsels das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem GrundVorstandsmitglied abberufen und den Dienstvertrag mit derselben Frist kündigen.

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