Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. a. Laufzeiten der Vorstandsdienstverträge Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Dauer der Vor- standsverträge die gesetzlichen Vorgaben und im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Cor- porate Governance Kodex. Die Vorstandsdienstverträge werden für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossen. Bei einer Erstbestellung zum Vorstandsmitglied beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre, wobei hiervon jedoch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (beispielsweise bei der Beförderung eines Mitarbeiters der Führungsebene der Medios AG zum Vorstandsmitglied). Im Falle einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf Jahren. Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, so endet der Vertrag spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Quartals, in dem die dau- ernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied oder bei einer sonstigen Beendigung der Organstellung endet der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der ein- schlägigen Frist des § 622 BGB. In diesem Fall ist die Medios AG berechtigt, das Vorstandsmitglied von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit des Dienstvertrags freizustel- len. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge. Hiervon unberührt ist das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem Grund.
Appears in 2 contracts
Samples: Vergütungssystem Des Vorstands, Vergütungssystem Des Vorstands
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. a. 4.1 Laufzeiten und Voraussetzungen der Vorstandsdienstverträge Der Aufsichtsrat beachtet bei Beendigung vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte Die Dienstverträge der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Dauer der Vor- standsverträge die gesetzlichen Vorgaben und im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Cor- porate Governance Kodex. Die Vorstandsdienstverträge werden Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der jeweiligen laufenden Bestellungen und haben zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Vergütungssystem folgende Laufzeiten: - Dienstvertrag Xxxx Xxxxxxx: 31. Xxxx 2025; - Dienstvertrag Xxxx Xxxxx: 31. Xxxx 2025; - Dienstvertrag Herr Pumpe: 31. Dezember 2023. Die Dienstverträge verlängern sich für die Dauer einer erneuten Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart wird. Eine ordentliche Kündigung der Vorstandsdienstverträge ist ausgeschlossen. Ein Vorstandsdienstvertrag kann von der Xx. Xxxxx AG oder vom Vorstandsmitglied bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Dienstverträge enden vorzeitig bei einvernehmlicher Beendigung der Bestellung abgeschlossenmit Zustimmung des Aufsichtsrats mit dem Zeitpunkt der einvernehmlichen Beendigung der Bestellung. Bei Widerruft der Aufsichtsrat die Bestellung, endet der Dienstvertrag vorzeitig mit Ablauf einer Erstbestellung zum Auslauffrist gemäß § 622 Abs. 2 BGB. Der Dienstvertrag endet zudem spätestens am Ende des Kalenderjahres, in dem das Vorstandsmitglied beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre, wobei hiervon jedoch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (beispielsweise bei der Beförderung eines Mitarbeiters der Führungsebene der Medios AG zum Vorstandsmitglied)das 65. Lebensjahr vollendet. Im Falle Fall des Eintritts einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf Jahren. Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit dauernden Dienstunfähigkeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, so Vorstandsmitglieds endet der Vertrag spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, Dienstvertrag spätestens mit Ablauf dem Ende des Quartals, in dem die dau- ernde Arbeitsunfähigkeit dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wirdwurde. Bei Neuabschluss von Vorstands-Dienstverträgen (Erstbestellung) oder deren Verlängerung soll in Zukunft keine Sonderregelung für den Fall eines Kontrollwechsels, das heißt weder Sonderkündigungsrechte noch Abfindungszahlungen, vereinbart werden. Für Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxx Xxxxx besteht in den folgenden Fällen das Recht, ihren Dienstvertrag einseitig und vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen: - Im Falle eines Widerrufs Kontrollwechsels (zum Beispiel, wenn ein oder mehrere Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der BestellungXx. Xxxxx AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben); - Die Xx. Xxxxx AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrages im Sinne der §§ 291 ff. AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird; - Die Xx. Xxxxx AG gemäß §§ 319 ff. AktG eingegliedert wird; - Die Xx. Xxxxx AG durch Rechtsformwechsel gemäß §§ 190 ff. UmwG eine andere Rechtsform erhält; - Die Xx. Xxxxx AG gemäß §§ 2 ff. UmwG mit einem andere Rechtsträger verschmolzen wird; - Die Gesellschaft aufgelöst wird; - Die Gesellschaft die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen hat, es sei denn, der Amtsniederlegung durch das Widerruf erfolgte aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vorstandsmitglieds; - Das Vorstandsmitglied oder bei einer sonstigen Beendigung sein Amt wegen eines der Organstellung endet der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der ein- schlägigen Frist des § 622 BGB. In diesem Fall ist die Medios AG berechtigt, das Vorstandsmitglied von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit des Dienstvertrags freizustel- len. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge. Hiervon unberührt ist das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem Grundzuzurechnenden wichtigen Grundes niedergelegt hat („Sonderkündigungsrechte“).
Appears in 1 contract
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. a. 1. Laufzeiten und Voraussetzungen der Vorstandsdienstverträge Der Aufsichtsrat beachtet bei Beendigung vergütungsbezogener Rechtsge- schäfte Die Vorstandsverträge der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei Vorstandsmitglieder der Dauer der Vor- standsverträge die gesetzlichen Vorgaben und im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Cor- porate Governance Kodex. Die Vorstandsdienstverträge werden CENIT AG gelten für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossenlaufenden Be- stellungen und haben zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Vergütungssystem folgende Laufzeiten: • Vorstandsvertrag von Xxxxx Xxxx Xxxxxx: bis 31. Bei Dezember 2021 • Vorstandsvertrag von Xxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx: bis 31. Dezember 2023 Die Vorstandsverträge verlängern sich für die Dauer einer Erstbestellung zum erneuten Bestellung, soweit nichts anderes vereinbart wird. Vorstandsverträge enden in jedem Falle mit Ablauf des Monats, in dem das Vorstandsmitglied beträgt die Bestelldauer sein 63. Lebensjahr vollendet (Eintritt in der Regel drei Jahre, wobei hiervon jedoch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (beispielsweise bei der Beförderung eines Mitarbeiters der Führungsebene der Medios AG zum Vorstandsmitgliedden Ruhestand). Im Falle eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder ein einmaliges Sonderkündigungs- recht, den Vorstandsvertrag mit einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf JahrenKündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündi- gen und ihr Amt zum Kündigungstermin niederzulegen. Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, so endet der Vertrag spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Quartals, in dem die dau- ernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung Das Sonderkündigungsrecht kann nur inner- halb von drei Monaten nach Kenntniserlangung vom Kontrollwechsel durch das Vorstandsmitglied jeweilige Vorstands- mitglied ausgeübt werden. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein Anderer oder mehrere gemeinsam handelnde Andere, abweichend von der Verteilung der Anteile zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vorstandsvertrags, mehr als 30 % der Aktien an der Gesellschaft erwerben und Tatsachen die Besorgnis rechtfertigen, dass die Stellung des Vorstandsmitglieds infolge der Abänderung mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden kann. Dem Erwerb von mehr als 30 % der Aktien an der Gesellschaft steht es gleich, wenn abweichend vom Zustand bei einer sonstigen Beendigung Abschluss des jeweiligen Vorstands- vertrags ein Anderer oder mehrere gemeinsam handelnde Andere eine Sperrminorität erwerben o- der Organstellung endet anderweitig erhalten. Als Kontrollwechsel gilt auch der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der ein- schlägigen Frist Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 622 BGB291 AktG durch die Gesellschaft als abhängiges Unternehmen, eine Verschmelzung der Gesellschaft sowie weitere vergleichbare Vorgänge. In diesem Fall ist den Vorstandsverträgen werden Arten von Veränderungen als Regelbeispiele bestimmt, bei denen die Medios AG berechtigt, das Vorstandsmitglied von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit Stellung des Dienstvertrags freizustel- len. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge. Hiervon unberührt ist das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem GrundVorstandsmitglieds mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt gilt.
Appears in 1 contract