Common use of Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft Clause in Contracts

Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über eine Vergütungsrichtlinie, durch die sichergestellt werden soll, dass die Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der Anteilinhaber übereinstimmen. Diese Vergütungsrichtlinie enthält Entgeltvorschriften für diejenigen Mitarbeiter – darunter auch die Unternehmensleitung, Risikoträger, Mitarbeiter in Kontrollfunktionen und Mitarbeiter mit einer Gesamtvergütung entsprechend der Einkommensklasse von Unternehmensleitung und Risikoträgern –, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Vermögensverwaltungsgebühr und/oder des OGAW auswirkt. Die Verwaltungsgesellschaft hat darauf zu achten, dass diese Vergütungsrichtlinien und -praktiken im Einklang mit einem stabilen und effektiven Risikomanagement stehen und die Risikobereitschaft nicht in einer Weise fördern, die im Widerspruch zum Risikoprofil und den Gründungsdokumenten des OGAW steht, und sicherzustellen dass seine Maßnahmen im Einklang mit dem UCITSG und den Leitlinien der ESMA für solide Vergütungspolitiken und der OGAW-Richtlinie (ESMA/2016/575). Gemäß den Bestimmungen des UCITSG wendet der Manager seine Vergütungspolitik und -praxis in einer Art an, die ihrer Größe, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte angemessen sind. Die Verwaltungsgesellschaft hat alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Vergütungsrichtlinie jederzeit mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der Verwaltungsgesellschaft, des OGAW wie auch der Anteilinhaber in Einklang steht und dass die Vergütungsrichtlinie Maßnahmen enthält, durch die sichergestellt wird, dass alle maßgeblichen Interessenkonflikte jederzeit angemessen gesteuert werden können. Die Verwaltungsrichtlinien und -praktiken der Verwaltungsgesellschaft sind in Anhang C angegeben.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über eine Vergütungsrichtlinie, durch die sichergestellt werden soll, dass die Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der Anteilinhaber übereinstimmen. Diese Vergütungsrichtlinie enthält Entgeltvorschriften für diejenigen Mitarbeiter – darunter auch die Unternehmensleitung, Risikoträger, Mitarbeiter in Kontrollfunktionen und Mitarbeiter mit einer Gesamtvergütung entsprechend der Einkommensklasse von Unternehmensleitung und Risikoträgern –, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Vermögensverwaltungsgebühr und/oder des OGAW auswirkt. Die Verwaltungsgesellschaft hat darauf zu achteneine Vergütungspolitik ausgearbeitet und umgesetzt, dass diese Vergütungsrichtlinien die mit einem fundierten und -praktiken wirksamen Risikomanagement im Einklang steht und diesem förderlich ist, indem ein Geschäftsmodell angewendet wird, das von seinem Wesen her nicht das übermäßige Eingehen von Risiken unterstützt, welche nicht mit einem stabilen und effektiven Risikomanagement stehen und die Risikobereitschaft nicht in einer Weise fördern, die im Widerspruch zum dem Risikoprofil und den Gründungsdokumenten des OGAW steht, und sicherzustellen dass seine Maßnahmen der Verwaltungsgesellschaft oder der Satzung der Gesellschaft im Einklang mit dem UCITSG und den Leitlinien der ESMA für solide Vergütungspolitiken und der OGAW-Richtlinie (ESMA/2016/575). Gemäß den Bestimmungen des UCITSG wendet der Manager seine Vergütungspolitik und -praxis in einer Art an, die ihrer Größe, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte angemessen sindstehen. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft hat alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Vergütungsrichtlinie jederzeit geht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der VerwaltungsgesellschaftGesellschaft konform und umfasst Maßnahmen zur Verhinderung von Interessenkonflikten. Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2014/91/EU und den ESMA-Vergütungsleitlinien, die jeweils von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen können, wendet die Verwaltungsgesellschaft ihre Vergütungspolitik und -praktiken in einer Weise an, die im Verhältnis zu ihrer Größe und der Größe der Gesellschaft, ihrer internen Organisation und dem Wesen, dem Umfang und der Komplexität ihrer Aktivitäten steht. Falls die Verwaltungsgesellschaft bestimmte Funktionen der Portfolioverwaltung und des OGAW wie auch Risikomanagements für die Gesellschaft auf Dritte überträgt, kann sie nach eigenem Ermessen über den Umfang entscheiden, in dem eine Übertragung der Anteilinhaber in Einklang steht Portfolioverwaltung und dass des Risikomanagements auf Dritte erfolgt. Demzufolge verfügen die Vergütungsrichtlinie Maßnahmen enthält, durch die sichergestellt wird, dass alle maßgeblichen Interessenkonflikte jederzeit angemessen gesteuert werden könnenjeweiligen Beauftragten unter Umständen über Zuständigkeiten und Vergütungen von unterschiedlichem Ausmaß. Die Verwaltungsrichtlinien und -praktiken der Verwaltungsgesellschaft sind in Anhang C angegeben.bemüht sich nach besten Kräften darum sicherzustellen, dass:

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Samples: doc.morningstar.com