Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalte- ter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Ein- klang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interes- sen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften sowie der Anleger dieser Gesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Ver- waltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäfts- führer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontroll- funktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungs- leitlinien, die in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: – Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen. – Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teil- weise, in einigen Fällen auch vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Ver- gütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berück- sichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Ver- gütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indi- katoren im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesell- schaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemein- gültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die indi- viduellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmens- bereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rah- men eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. – Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Einge- hen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäf- te insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hier- bei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d. h., insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhält- nismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Ent- scheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss ein- gerichtet. Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft sowie einem weiteren Mitglied des Auf- sichtsrats der Verwaltungsgesellschaft. Der Vergütungsausschuss tritt zweimal jährlich zusammen. Er überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme und berichtet an den Auf- sichtsrat über notwendige Anpassungen sowie darüber, ob die Ausgestaltung mit den nationalen und internationalen Vorschrif- ten, Grundsätzen und Standards vereinbar ist. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsge- sellschaft (darunter ebenfalls eine Beschreibung der Berechnung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/Zuwendungen zuständigen Personen einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses) können unter xxx.xxxxxxxxx.xxx kos- tenlos abgerufen werden bzw. sind bei der Verwaltungsgesell- schaft Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH kostenlos in Papierform erhältlich.
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Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalte- ter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Ein- klang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interes- sen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften sowie der Anleger dieser Gesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Ver- waltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäfts- führer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontroll- funktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungs- leitlinien, die in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: – Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen. – Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teil- weise, in einigen Fällen auch vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Ver- gütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berück- sichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Ver- gütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indi- katoren im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesell- schaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemein- gültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die indi- viduellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmens- bereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rah- men eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. – Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Einge- hen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäf- te insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hier- bei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d. h., insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhält- nismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Ent- scheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss ein- gerichtet. Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft sowie einem weiteren Mitglied des Auf- sichtsrats der Verwaltungsgesellschaft. Der Vergütungsausschuss tritt zweimal jährlich zusammen. Er überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme und berichtet an den Auf- sichtsrat über notwendige Anpassungen sowie darüber, ob die Ausgestaltung mit den nationalen und internationalen Vorschrif- ten, Grundsätzen und Standards vereinbar ist. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsge- sellschaft (darunter ebenfalls eine Beschreibung der Berechnung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/Zuwendungen zuständigen Personen einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses) können unter xxx.xxxxxxxxx.xxx kos- tenlos abgerufen werden bzw. sind bei der Verwaltungsgesell- schaft Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH kostenlos in Papierform erhältlich.erhältlich.
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Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren fungieren, bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement Risikomanage- ment entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen Auswirkun- gen schlecht gestalte- ter gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen Ein- zelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Ein- klang Einklang mit der GeschäftsstrategieGeschäfts- strategie, den Zielen, Werten und Interes- sen Interessen der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften Investment- gesellschaften sowie der Anleger dieser GesellschaftenInvestmentgesell- schaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Ver- waltungsgesellschaftVerwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften Invest- mentgesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäfts- führer Geschäftsführer und FührungskräfteFührungs- kräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontroll- funktionen Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund auf- grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungs- leitlinienVergü- tungsleitlinien, die in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: – ■ Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen vari- ablen Bestandteil zusammen. – ■ Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teil- weise, in einigen Fällen auch teilweise bis vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme Risiko- übernahme erfolgt die Berechnung der variablen Ver- gütung Vergü- tung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berück- sichtigung Be- rücksichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Ver- gütung varia- blen Vergütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indi- katoren Indikatoren im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesell- schaft Investmentgesellschaft verwendet. Die Festlegung Fest- legung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemein- gültigen allgemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften Füh- rungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die indi- viduellen individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmens- bereich Unter- nehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rah- men Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. – ■ Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Einge- hen Ein- gehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermiedenvermie- den, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäf- te Geschäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung Geschäftsfüh- rung hat hier- bei hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d. h., insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung Geschäftsfüh- rung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhält- nismäßige unverhältnismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Ent- scheidungen Entscheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss ein- gerichteteingerichtet. Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Aufsichtsratsvorsitzen- den der Verwaltungsgesellschaft sowie einem weiteren Mitglied Mit- glied des Auf- sichtsrats Aufsichtsrats der Verwaltungsgesellschaft. Der Vergütungsausschuss Ver- gütungsausschuss tritt zweimal jährlich zusammen. Er überwacht über- wacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme und berichtet an den Auf- sichtsrat Aufsichtsrat über notwendige Anpassungen Anpas- sungen sowie darüber, ob die Ausgestaltung mit den nationalen natio- nalen und internationalen Vorschrif- tenVorschriften, Grundsätzen und Standards vereinbar ist. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsge- sellschaft Verwal- tungsgesellschaft (darunter ebenfalls eine Beschreibung der Berechnung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen Zuwendun- gen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/Vergütun- gen/ Zuwendungen zuständigen Personen einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses) können unter xxx.xxxxxxxxx.xxx kos- tenlos kostenlos abgerufen werden bzw. sind bei der Verwaltungsgesell- schaft Wealthcap Verwaltungsgesellschaft, WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mbH, kostenlos in Papierform Papier- form erhältlich.
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Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalte- gestalte ter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Ein- Ein klang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interes- Interes sen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften sowie der Anleger dieser Gesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Ver- waltungsgesellschaftVerwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich wesent lich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäfts- Geschäfts führer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontroll- funktionen Kon trollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungs- Vergütungs leitlinien, die in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: – Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen. – Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teil- teil weise, in einigen Fällen auch vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Ver- Ver gütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berück- Berück sichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Ver- Ver gütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indi- Indi katoren im Einklang mit der Geschäfts- Geschäfts und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesell- Gesell schaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemein- allgemein gültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die indi- indi viduellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmens- Unternehmens bereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rah- Rah men eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. – Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Einge- Einge hen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäf- te Ge schäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hier- bei hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d. h., h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhält- unverhält nismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Ent- Ent scheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss ein- ein gerichtet. Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft sowie einem weiteren Mitglied des Auf- Auf sichtsrats der Verwaltungsgesellschaft. Der Vergütungsausschuss tritt zweimal jährlich zusammen. Er überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- Anreiz und Vergütungssysteme und berichtet an den Auf- Auf sichtsrat über notwendige Anpassungen sowie darüber, ob die Ausgestaltung mit den nationalen und internationalen Vorschrif- Vorschrif ten, Grundsätzen und Standards vereinbar ist. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsge- sellschaft Verwaltungs gesellschaft (darunter ebenfalls eine Beschreibung der Berechnung Berech nung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/Zuwendungen Vergütungen / Zuwendun gen zuständigen Personen einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses) können unter xxx.xxxxxxxxx.xxx kos- tenlos kostenlos abgerufen werden bzw. sind bei der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungs gesellschaft, Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH kostenlos in Papierform erhältlich.
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Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren fungieren, bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalte- ter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Ein- klang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interes- sen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften Investmentgesellschaften sowie der Anleger dieser GesellschaftenInvestment- gesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Ver- waltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften Investmentgesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäfts- führer Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontroll- funktionen Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung Gesamtver- gütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe Einkom- mensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungs- leitlinien, die in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: – Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil Be- standteil zusammen. – Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teil- weise, in einigen Fällen auch vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Ver- gütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berück- sichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Ver- gütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indi- katoren im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesell- schaft Invest- mentgesellschaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres Geschäfts- jahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemein- gültigen all- gemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die indi- viduellen individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmens- bereich Unter- nehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt er- folgt im Rah- men Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. – Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Einge- hen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäf- te Ge- schäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hier- bei hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d. h., h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhält- nismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Ent- scheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss ein- gerichtet. Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft sowie einem weiteren Mitglied des Auf- sichtsrats der Verwaltungsgesellschaft. Der Vergütungsausschuss tritt zweimal jährlich zusammen. Er überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme und berichtet an den Auf- sichtsrat über notwendige Anpassungen sowie darüber, ob die Ausgestaltung mit den nationalen und internationalen Vorschrif- ten, Grundsätzen und Standards vereinbar ist. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsge- sellschaft (darunter ebenfalls eine Beschreibung der Berechnung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/Zuwendungen zuständigen Personen einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses) können unter xxx.xxxxxxxxx.xxx kos- tenlos abgerufen werden bzw. sind bei der Verwaltungsgesell- schaft schaft, Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH kostenlos mbH, kosten- los in Papierform erhältlich.
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Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger fungieren bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalte- gestalte ter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Ein- Ein klang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interes- Interes sen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften sowie der Anleger dieser Gesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Ver- Ver waltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäfts- Geschäfts führer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontroll- Kontroll funktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungs- Vergütungs leitlinien, die in der Vergütungsrichtlinie festgelegt sind: – Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil Be standteil zusammen. – Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teil- teil weise, in einigen Fällen auch vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Ver- Ver gütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berück- Berück sichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Ver- Ver gütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indi- Indi katoren im Einklang mit der Geschäfts- Geschäfts und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesell- Gesell schaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemein- allgemein gültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die indi- indi viduellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmens- Unternehmens bereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rah- Rah men eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. – Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Einge- Einge hen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäf- Geschäf te insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hier- hier bei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d. h., insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhält- unverhält nismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Ent- Ent scheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss ein- ein gerichtet. Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Verwaltungsgesellschaft sowie einem weiteren Mitglied des Auf- Auf sichtsrats der Verwaltungsgesellschaft. Der Vergütungsausschuss tritt zweimal jährlich zusammen. Er überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- Anreiz und Vergütungssysteme und berichtet an den Auf- Auf sichtsrat über notwendige Anpassungen sowie darüber, ob die Ausgestaltung mit den nationalen und internationalen Vorschrif- Vorschrif ten, Grundsätzen und Standards vereinbar ist. Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsge- Verwaltungsge sellschaft (darunter ebenfalls eine Beschreibung der Berechnung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/Zuwendungen zuständigen Personen einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses) können unter xxx.xxxxxxxxx.xxx kos- kos tenlos abgerufen werden bzw. sind bei der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesell schaft, Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH kostenlos in Papierform erhältlich.
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