Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft. Grundsätze für die Regelung leistungsbezogener Vergütungsteile 1) Fixe Vergütung 2) Variable Vergütung 3) Nebenleistungen Das Bonuspotenzial basiert auf der fixen Jahresbruttovergütung. Die Zielvereinbarungen der Mitarbeiter enthalten qualitative und/oder quantitative Zielsetzungen. Die Auszahlung von leistungsbezogenen Vergütungsteilen ist an eine Mindestprofitabilität der Verwaltungsgesellschaft sowie an Leistungsziele gebunden. Die Auszahlung von leistungsbezogenen Vergütungsteilen erfolgt zu 60% unmittelbar, wobei für Mitarbeiter, die direkt am Fonds- und Portfoliomanagement beteiligt sind, davon 50% sofort in bar und 50% in Form von unbaren Instrumenten nach einem Jahr ausbezahlt werden. Die übrigen 40% von leistungsbezogenen Vergütungsteilen werden zurückbehalten und über einen Zeitraum von drei Jahren ausbezahlt, wobei für Mitarbeiter, die direkt am Fonds- und Portfoliomanagement beteiligt sind, auch hiervon 50% in bar und 50% in Form von unbaren Instrumenten ausbezahlt werden. Die unbaren Instrumente können aus Anteilen eines von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds, gleichwertigen Beteiligungen oder mit Anteilen verknüpften Instrumenten oder gleichwertigen unbaren Instrumenten bestehen. Aufgrund des Proportionalitätsgrundsatzes hat die Verwaltungsgesellschaft eine Erheblichkeitsschwelle festgelegt, unterhalb welcher kein Anreiz zum Eingehen unangemessener Risiken vorliegt und daher eine verzögerte Auszahlung bzw. Auszahlung in Form eines unbaren Instruments unterbleiben kann. Sonstige unbare Zuwendungen sind Nebenleistungen, die nicht leistungsabhängig, sondern mit dem Arbeitsplatz verbunden sind (z.B. Dienstwagen) oder für alle Mitarbeiter gelten (z.B. Urlaub). Um eine unabhängige Beurteilung der Festlegung und Anwendung der Vergütungspolitik und -praxis sicherstellen zu können, wurde vom Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft ein Vergütungsausschuss eingerichtet. Dieser setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Xxx. Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxx. Xxxxxx Xxxxxx (Vergütungsexperte) und Ing. Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx. Die vollständige Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft können Sie auf der Internet-Seite xxx.xxxxx-xx.xx/xx/xxxxxxx_xxxxxxx/xxx-xxxx-xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx abrufen.
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