Common use of Verkaufsbeschränkung Clause in Contracts

Verkaufsbeschränkung. Die Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Das Sondervermögen ist und wird nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gülti- gen Fassung registriert. Die Anteile des Sondervermögens sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterver- äußern. Zu den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesell- schaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verbreitung dieses Prospekts kann auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur von Perso- nen verwendet werden, die dafür über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Gesellschaft (direkt oder indirekt über entsprechend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen. Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den Unterlagen enthalten sind, sind von der Gesellschaft nicht autorisiert.

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Verkaufsbeschränkung. Die Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Das Sondervermögen ist und wird nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gülti- gen gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Sondervermögens sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-US- Personen erwerben noch an US-Personen weiterver- äußernweiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-US- Personen können auch Personen- oder Kapitalgesell- schaften Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verbreitung dieses Prospekts kann auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur von Perso- nen Personen verwendet werden, die dafür über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Gesellschaft (direkt oder indirekt über entsprechend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen. Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den Unterlagen enthalten sind, sind von der Gesellschaft nicht autorisiert.

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