Verpflichtungen des Kunden. 4.1 Der KUNDE ist verpflichtet (auf eigene Kosten) (a) die Anweisungen des ANBIETERS bezüglich der DIENSTLEISTUNGEN zu befolgen; (b) Zugang zu den Geschäftsräumen und anderen Betriebsanlagen des KUNDEN zu gewährleisten, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und kostenlos, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER so gefordert wird; (c) INPUT MATERIAL und andere Informationen in zeitlich nützlichem Rahmen zur Verfügung zu stellen sowie sicherzustellen, dass dieses in allen wesentlichen Punkten fehlerfrei und korrekt ist, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER angefordert wird; (d) die für die Vorbereitung und für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN notwendigen Räumlichkeiten bereitzustellen und instand zu halten; (e) für die Aufbewahrung, den Unterhalt und Versicherung der AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu sorgen; (f) ständige und ausreichende Strom-, Pressluft- und Wasserversorgung zur AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu gewährleisten, zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, wie es für die Bereitstellung und Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN erforderlich ist, im VERTRAG festgelegt oder vom ANBIETER dem KUNDEN mitgeteilt wurde; (g) dem ANBIETER schriftlich und sofort nach deren Auftreten festgestellte Mängel mitzuteilen; (h) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht zu kopieren, anzupassen, nachzubauen, zu demontieren oder abzuändern; und (i) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht anderweitig als gemäss dessen schriftlicher Anweisung oder Autorisierung zu benutzen oder über sie zu verfügen. 4.2 Der ANBIETER ist nicht haftbar für etwaig anfallende Lagerkosten oder Gebühren im Zusammenhang mit der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN oder seiner Ausrüstung in den entsprechenden Räumlichkeiten.
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Samples: General Terms and Conditions for the Provision of Contractual Services
Verpflichtungen des Kunden. 4.1 3.1 Der KUNDE ist verpflichtet (auf eigene Kosten)Kunde versichert, dass
(a) 3.1.1 er sichergestellt hat, dass die Anweisungen Bedingungen des ANBIETERS bezüglich der DIENSTLEISTUNGEN zu befolgenVertrags sowie alle von ihm übermittelten Spezifikationen vollständig und richtig sind;
3.1.2 er überprüft hat, dass alle im Vertrag getroffenen Annahmen zutreffend und sämtliche Schätzungen angemessen sind;
3.1.3 er sämtlichen im Vertrag festgelegten Kunden-Voraussetzungen oder Verpflichtungen nachkommt;
3.1.4 er sämtliche angemessenen Schritte unternommen hat und dies auch künftig entsprechend der guten Branchenpraxis tun wird, um die Einführung, die Entstehung oder Vervielfältigung sämtlicher Störfaktoren (beinschließlich Viren, Computerwürmern bzw. Trojanern) Zugang ebenso zu verhindern, wie jedwede unbefugte Zugriffe auf Gegenstände, die sich im Eigentum von Proact befinden, von Proact verwaltet werden oder für den Geschäftsräumen Kunden im Rahmen der Dienstleistung von Proact bereitgestellt werden;
3.1.5 er sämtliches Eigentum von Xxxxxx, das sich von auf seinem Firmengelände befindet, auf eigenes Risiko bis zur Rückgabe an Proact sicher verwahrt und anderen Betriebsanlagen des KUNDEN zu gewährleistendieses weder verlagern, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und kostenlosveräußern, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER so gefordert unsachgemäß (anders als von Proact angewiesen oder genehmigt) gebrauchen noch die Kennzeichnung dieses Eigentums entfernen oder verdecken wird;
(c) INPUT MATERIAL 3.1.6 er ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Proact niemand außer den Vertretern von Proact die Vornahme von Änderungen, Reparaturen, Wartungen oder die Anbringung von Ergänzungen an allen im Eigentum von Proact befindlichen, von Proact verwalteten oder für den Kunden im Rahmen einer Leistung von Proact bereitgestellten Gegenständen ermöglichen wird;
3.1.7 er die Standard-Software-Lizenzverträge, Endnutzer-Lizenzverträge oder die Endnutzer-Lizenzbestimmungen, die für den Kundengebrauch eines Drittprodukts gelten, einhalten und andere wo notwendig, diese formal durch Anklicken oder Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars an Proact oder den Verkäufer des Drittprodukts akzeptieren wird;
3.1.8 er die Waren bzw. Leistungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Proact verkaufen, wiederverkaufen, vertreiben oder vermieten wird;
3.1.9 er mit Proact zusammenarbeiten wird, damit Proact ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann; die Zusammenarbeit umfasst unter anderem folgendes:
3.1.9.1 Zutritt für Proact, ihre Angestellten, Vertreter, Berater und Unterauftragsnehmer zum Gelände, den Büros und sonstigen Räumlichkeiten des Kunden, die Proact vernünftigerweise zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen betreten muss;
3.1.9.2 Bereitstellung der von Proact vernünftigerweise benötigten Informationen in zeitlich nützlichem Rahmen zur Verfügung zu stellen und Materialien sowie Sicherstellen, dass diese Informationen im Wesentlichen richtig sind;
3.1.9.3 angemessene Vorbereitung der Räumlichkeiten für die Lieferung der Waren und/oder Leistungen;
3.1.9.4 Erlangung und Aufrechterhaltung der für die Waren und/oder Leistungen benötigten Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen vor dem mit Proact vereinbarten Start- oder Lieferdatum;
3.1.9.5 Erteilen von Support-Feedback auf Anfrage und Erteilung der Erlaubnis an Proact, dieses im Namen des Kunden Dritten weiterzuleiten;
3.1.10 er alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhält und sämtliche angemessene Vorkehrungen trifft, um sicherzustellen, dass dieses in allen wesentlichen Punkten fehlerfrei und korrekt istjedwede Räumlichkeiten, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER angefordert wird;
(d) die für die Vorbereitung und für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN notwendigen Räumlichkeiten bereitzustellen und instand zu halten;
(e) für die AufbewahrungProact besuchen muss, den Unterhalt und Versicherung der AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu sorgen;
(f) ständige und ausreichende Strom-, Pressluft- und Wasserversorgung zur AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu gewährleisten, zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, wie es für die Bereitstellung und Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN erforderlich ist, im VERTRAG festgelegt oder vom ANBIETER dem KUNDEN mitgeteilt wurde;
(g) dem ANBIETER schriftlich und sofort nach deren Auftreten festgestellte Mängel mitzuteilen;
(h) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht zu kopieren, anzupassen, nachzubauen, zu demontieren oder abzuändern; und
(i) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht anderweitig als gemäss dessen schriftlicher Anweisung oder Autorisierung zu benutzen oder über sie zu verfügensicher betrieben werden.
4.2 Der ANBIETER ist nicht haftbar für etwaig anfallende Lagerkosten oder Gebühren im Zusammenhang mit der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN oder seiner Ausrüstung in den entsprechenden Räumlichkeiten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpflichtungen des Kunden. 4.1 9.2.1 Der KUNDE Kunde überläßt dem BETREIBER alle, für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist verpflichtet (auf eigene Kosten)
(a) die Anweisungen des ANBIETERS bezüglich der DIENSTLEISTUNGEN zu befolgen;
(b) Zugang zu den Geschäftsräumen und anderen Betriebsanlagen des KUNDEN zu gewährleisten, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und kostenlos, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER so gefordert wird;
(c) INPUT MATERIAL und andere Informationen in zeitlich nützlichem Rahmen zur Verfügung zu stellen sowie sicherzustellendafür verantwortlich, dass dieses in allen wesentlichen Punkten fehlerfrei von ihm gewählte Adressen-bezeichnungen (Domain/E-Mail-Adressen) frei sind und korrekt nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
9.2.2 Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder des BETREIBERS selbst (insbesondere der Netzdienste) zu unterlassen. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
9.2.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für den BE- TREIBER oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Ein- richtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist der BETREIBER zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). Der BETREIBER wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der BETREIBER wird den Kunden über die ge- troffene Maßnahme und deren Grund informieren.
9.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist gemäß § 78 Telekommunikationsgesetz • jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und • jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer • jede Verletzung der nach dem TKG und den internationalen Verträgen bestehenden Geheimhaltungspflichten und • jede Nachrichtenübermittlung, die nicht dem bewilligten Zweck einer Funkanlage entspricht. Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechts-gesetz ergeben.
9.2.5 Der Kunde hat den BETREIBER bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und den BETREI- BER oder vom BETREIBER beauftragte Dritte nach Absprache mit dem Kunden zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird der BETREIBER bzw. vom BETREIBER beauftragte Dritte zu einer Störungsbe- hebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, wenn es berechtigterweise hat der Kunde jeden dem BETREIBER dadurch entstandenen Auf- wand zu ersetzen.
9.2.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und ihm vom ANBIETER angefordert wird;BETREIBER übermittelte Zugangsdaten geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter bzw. Zugangsdaten durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdiensten sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht vom BETREIBER zu vertreten ist. Weitergehende Schadener- satzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche des BETREIBERS bleiben un- berührt.
(d) 9.2.7 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem BETREIBER die alleinige Verantwortung für die Vorbereitung Einhaltung die- ser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den BE- TREIBER vollständig schad- und für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN notwendigen Räumlichkeiten bereitzustellen und instand klaglos zu halten;
(e) für , falls der BETREIBER wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, ge- richtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird der BETREIBER in Anspruch genommen, so steht dem BETREIBER allein die Aufbewahrung, den Unterhalt und Versicherung der AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu sorgen;
(f) ständige und ausreichende Strom-, Pressluft- und Wasserversorgung zur AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu gewährleisten, zur Verfügung zu stellen und zu unterhaltenEntscheidung zu, wie es für die Bereitstellung und Erbringung er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der DIENSTLEISTUNGEN erforderlich ist, Kunde kann diesfalls – außer im VERTRAG festgelegt oder vom ANBIETER dem KUNDEN mitgeteilt wurde;
(g) dem ANBIETER schriftlich und sofort nach deren Auftreten festgestellte Mängel mitzuteilen;
(h) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS Fall groben Verschuldens des BETREIBERS – nicht zu kopieren, anzupassen, nachzubauen, zu demontieren oder abzuändern; und
(i) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht anderweitig als gemäss dessen schriftlicher Anweisung oder Autorisierung zu benutzen oder über sie zu verfügenden Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.
4.2 9.2.8 Der ANBIETER Kunde ist nicht haftbar verpflichtet, dem BETREIBER von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Netzdiensten unverzüglich zu informieren, um die Problem- behebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der BE- TREIBER für etwaig anfallende Lagerkosten oder Gebühren im Zusammenhang mit Schäden und Aufwendungen, die aus der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN oder seiner Ausrüstung in den entsprechenden Räumlichkeitenunterlassenen Verstän- digung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpflichtungen des Kunden. 4.1 Der KUNDE ist verpflichtet (auf eigene Kosten)Kunde hat zu diesem Zweck:
(a) die Anweisungen des ANBIETERS bezüglich der DIENSTLEISTUNGEN Zugangsdaten nicht elektronisch zu befolgenspeichern oder in anderer Form zu notieren;
(b) Zugang zu den Geschäftsräumen und anderen Betriebsanlagen des KUNDEN zu gewährleistenbei Eingabe der Zugangsdaten sicherzustellen, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und kostenlos, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER so gefordert wirddass Dritte diese nicht ausspähen können;
(c) INPUT MATERIAL die Zugangsdaten nicht außerhalb der Webseite einzugeben oder weiterzugeben, z.B. per E-Mail zu versenden; und
(d) das Endgerät, auf welchem er mTANs empfängt oder den geschützten Bereich der Webseite besucht, durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Passwörter und andere Informationen in zeitlich nützlichem Rahmen zur Verfügung Antivirensoftware) vor Missbrauch durch Dritte zu stellen sowie sicherzustellen, dass dieses in allen wesentlichen Punkten fehlerfrei und korrekt ist, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER angefordert wirdschützen.
1. Sperrung des Zugangs zu dem geschützten Bereich der Webseite
(a) der Kunde eine Sperranzeige gemäß § 4 (2) abgegeben hat;
(b) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Zugangsdaten dies rechtfertigen;
(c) der Kunde auf einer Sperrliste insb. wegen Geldwäschedelikten gelistet ist oder gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes verstößt;
(d) die für die Vorbereitung und für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN notwendigen Räumlichkeiten bereitzustellen und instand zu haltenVerdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Zugangsdaten besteht; dies ist regelmäßig der Fall, wenn bevestor feststellt, dass drei Mal hintereinander ein falsches Passwort oder eine falsche mTAN eingegeben wurde;
(e) für der die Aufbewahrung, den Unterhalt Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Versicherung der AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu sorgenbevestor beendet ist; oder hat;
(f) ständige der Kunde wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Im Fall des § 4 (1) lit. a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Sperrung verpflichtend und ausreichende Strom-unverzüglich von bevestor vorzunehmen. In allen anderen Fällen sperrt bevestor den Zugang nach eigenem Ermessen. Soweit rechtlich zulässig, Pressluft- und Wasserversorgung zur AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu gewährleistenwird bevestor den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, zur Verfügung zu stellen und zu unterhaltenspätestens unverzüglich nach der Sperrung unterrichten. bevestor hebt die Sperre erst auf oder tauscht die Zugangsdaten aus, wie es wenn die Gründe für die Bereitstellung und Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN erforderlich ist, im VERTRAG festgelegt Sperre nicht mehr gegeben sind oder vom ANBIETER dem KUNDEN mitgeteilt wurde;
(g) dem ANBIETER schriftlich und sofort nach deren Auftreten festgestellte Mängel mitzuteilen;
(h) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht zu kopieren, anzupassen, nachzubauen, zu demontieren oder abzuändern; und
(i) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht anderweitig als gemäss dessen schriftlicher Anweisung oder Autorisierung zu benutzen oder über sie zu verfügen.
4.2 Der ANBIETER ist nicht haftbar für etwaig anfallende Lagerkosten oder Gebühren im Zusammenhang mit der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN oder seiner Ausrüstung - in den entsprechenden RäumlichkeitenFällen von § 4 (1) lit. a), b) und d) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - der Kunde eine Aufhebung der Sperre oder einen Austausch der Zugangsdaten bei bevestor unter entsprechender Legitimation fordert. bevestor informiert den Kunden unverzüglich über die Aufhebung der Sperre oder den Tausch der Zugangsdaten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen