Verpflichtungen des Kunden. 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Gebühren ge- mäss den, in den AGB festgelegten, Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Die Preise und Gebühren können vom Provider jederzeit geändert wer- den. Massgebend sind die aktuellen auf xxxxxxxxx.xx publizierten Prei- se und Gebühren. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, bei Nichtbezahlen der Abonnementsgebühren und nach einer angemessen Frist und entsprechenden Mahnungen, die abonnierten Dienste ohne weitere Vorankündigung und bis zur Bezahlung der ausstehenden Beträ- ge zu sperren und allenfalls einseitig zu kündigen. 3.2 Der Kunde stellt sicher, dass er die Dienstleistungen nicht in rechtswid- xxxxx Xxxxx nutzt. Er verhält sich gemäss den in den Benutzungsrichtli- nien festgelegten Grundsätzen. 3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Quickline- Partners nur in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstung (Komponenten) zu verwenden, zu deren Verwendung der Quickline-Part- ner vorgängig zugestimmt hat. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, nicht genehmigte Komponenten vom Netzwerk des Quick- line-Partners abzukoppeln bzw. die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen, bis die nicht genehmigten Komponenten ersetzt sind. 3.4 Der Kunde stellt dem Quickline-Partner die erforderlichen Kundendaten (persönliche Angaben, Adresse, Telefonnummer, E-Mail etc.) zur Verfü- gung, damit der Quickline-Partner die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Die Kundendaten werden gemäss den in diesen AGB festgelegten Geheimhaltungsbestimmungen vertraulich behandelt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Daten unverzüg- lich mitzuteilen. 3.5 Falls der Quickline-Partner nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt hat, ist es dem Kunden nicht erlaubt, irgendwelche Dienstleistun- gen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, Dritten zugänglich zu machen bzw. diese entgeltlich oder unentgeltlich durch Dritte nutzen zu lassen. 3.6 Zur Nutzung von Quickline-Produkten benötigen Sie einen Anschluss Ihres lokalen Quickline-Partners. Der Quickline-Partner verlangt dazu eine Gebühr. Die Verrechnung erfolgt direkt durch den Quickline-Part- ner. Die Höhe der Gebühren legt der Quickline-Partner fest.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpflichtungen des Kunden. 3.1 5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Wetterdaten nur im Vertrag festgelegten Gebühren ge- mäss denEinklang mit dem Vertrag, in den AGB festgelegtengegenständlichen Vertragsbedingungen, Zahlungsbedingungen allen anwendbaren Gesetzen und sonstigen rechtlichen Regelungen zu bezahlen. Die Preise nutzen und Gebühren können vom Provider jederzeit geändert wer- den. Massgebend sind die aktuellen auf xxxxxxxxx.xx publizierten Prei- se und Gebühren. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vorinsbesondere alle Bestimmungen des Urheberrechts sowie gewerblicher Schutzrechte, bei Nichtbezahlen der Abonnementsgebühren und nach einer angemessen Frist und entsprechenden Mahnungendes Telekommunikationsgesetzes, die abonnierten Dienste ohne weitere Vorankündigung und bis zur Bezahlung der ausstehenden Beträ- ge zu sperren und allenfalls einseitig zu kündigendes Fernmelderechts, des Mediengesetzes sowie (verwaltungs-)strafrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
3.2 5.2 Der Kunde stellt sicherverpflichtet sich insbesondere: • sicherzustellen, dass er die Dienstleistungen nicht in rechtswid- xxxxx Xxxxx nutzt. Er verhält sich gemäss den in den Benutzungsrichtli- nien festgelegten Grundsätzen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Quickline- Partners Wetterdaten Dritten nur in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstung (Komponenten) zu verwenden, zu deren Verwendung der Quickline-Part- ner vorgängig zugestimmt hat. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, nicht genehmigte Komponenten vom Netzwerk des Quick- line-Partners abzukoppeln insoweit zugänglich bzw. die Erbringung von Dienstleistungen einzustellenzur Nutzung verfügbar macht, bis die nicht genehmigten Komponenten ersetzt sind.
3.4 Der Kunde stellt dem Quickline-Partner die erforderlichen Kundendaten (persönliche Angaben, Adresse, Telefonnummer, E-Mail etc.) zur Verfü- gung, damit als dies der Quickline-Partner die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Die Kundendaten werden gemäss den in diesen AGB festgelegten Geheimhaltungsbestimmungen vertraulich behandeltNutzungsstufe entspricht. Der Kunde hat diese Dritten im Gebrauch und in der Nutzung der Wetterdaten insoweit zumindest einzuschränken als Dritte jedenfalls nur einen Teil jener Rechte an den Wetterdaten eingeräumt erhält, über die der Kunde selbst verfügt. Alle gewährten Nutzungsrechte sind nicht übertragbar und nur bei Nutzungsstufe 3 und 4 – teilweise - sublizensierbar. Für den Fall, dass die vom Kunden berechtigten Dritte in die Rechte von ACG eingreifen, hält der Kunde ACG schad- und klaglos. • im Falle der Nutzungsstufe 4 (=Service Provider mit der Ermächtigung zur Weiterverbreitung) hat der Kunde zum Ende eines Kalenderquartals unaufgefordert binnen 4 Wochen Rechnung zu legen über die an Dritte weitergegebenen/verbreitete Wetterdaten unter Angabe der jeweiligen weitergegebenen Nutzungsstufe und Laufzeit des Vertrages. • im Falle der Nutzungsstufe 4 (=Service Provider mit der Ermächtigung zur Weiterverbreitung) ist verpflichtetACG berechtigt, Änderungen selbst oder durch Sachverständige Einsicht in die Bücher und Geschäftsunterlagen des Kunden zwecks Überprüfung der Daten unverzüg- lich mitzuteilen.
3.5 Falls Rechnungslegung und Einhaltung der Quickline-Partner nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt hatvertraglichen Bestimmungen zu nehmen und Abschriften hievon zu machen. • seine Zugangsdaten geheim zu halten und ACG jeden Schaden zu ersetzen, ist es dem Kunden nicht erlaubtder durch eine Weitergabe von Zugangsdaten entsteht; • jeden Verdacht auf Missbrauch seiner Zugangsdaten unverzüglich an ACG zu melden; • die Dienstleistungen der ACG nur mit Geräten in Anspruch zu nehmen, irgendwelche Dienstleistun- gen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, Dritten zugänglich welche den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen; • jeden Missbrauch der Wetterdaten zu machen bzw. diese entgeltlich oder unentgeltlich durch Dritte nutzen unterlassen und jeden Missbrauch seiner Zugangsdaten zu lassen.
3.6 Zur Nutzung von Quickline-Produkten benötigen Sie einen Anschluss Ihres lokalen Quickline-Partnersunterbinden. Der Quickline-Partner verlangt dazu eine GebührKunde hat ACG für alle von ihm zu verantwortenden Verletzungen der in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelten Verpflichtungen und Obliegenheiten schad- und klaglos zu halten. Die Verrechnung erfolgt direkt Im Fall der Verletzung von Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder sonstiger anwendbarer Gesetze durch den Quickline-Part- ner. Die Höhe der Gebühren legt der Quickline-Partner festKunden ist ACG zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur sofortigen Einstellung ihrer Dienste berechtigt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, General Terms and Conditions
Verpflichtungen des Kunden. 3.1 Der Kunde verpflichtet sichist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Gebühren ge- mäss den, in den AGB festgelegten, Zahlungsbedingungen Lebara laufend über seine aktuellen personenbezogenen Daten wie Name und Adresse zu bezahlen. Die Preise informieren und Gebühren können vom Provider jederzeit geändert wer- den. Massgebend sind die aktuellen auf xxxxxxxxx.xx publizierten Prei- se und GebührenLebara diesbezüglich über etwaige Änderungen unverzüglich online oder per Post zu benachrichtigen. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vorKunde wird darauf hingewiesen, bei Nichtbezahlen der Abonnementsgebühren und dass wir immer unverzüglich allen Verpflichtungen nach einer angemessen Frist und entsprechenden Mahnungen, die abonnierten Dienste ohne weitere Vorankündigung und bis dem Telekommunikationsgesetz oder ähnlichen oder nachfolgenden Gesetzen zur Bezahlung der ausstehenden Beträ- ge zu sperren und allenfalls einseitig zu kündigenMitteilung von Informationen nachkommen werden.
3.2 Der Kunde stellt sicherhat alle Vertragsdaten wie beispielsweise seinen PIN-Code (Personal Identification Number) oder PUK-Code (Personal Unblocking Key) vertraulich zu behandeln, ebenso wie sämtliche anderen Codes und Passwörter; insbesondere hat er solche Daten an einem sicheren Ort aufzubewahren und darf hierauf keinem anderen Zugriff gewähren. Falls der Kunde diese Sicherheitsbestimmungen nicht einhält, ist er für jeglichen und sämtlichen Schaden, der hiervon herrührt, haftbar. Der Kunde hat uns sobald wie möglich zu informieren, falls sein Telefon und/oder seine SIM-Karte (Produkte) verloren, gestohlen, beschädigt oder zerstört wurde oder voraussichtlich in unzulässiger Weise benutzt wird; in einem solchen Fall hat er mit Lebara bei unseren angemessenen Sicherheitsüberprüfungen und anderen Checks zur Verifizierung der Informationen des Kunden zusammenzuarbeiten und jeglichen Schaden zu mindern. Der Kunde stimmt weiter zu, dass er für den Fall, dass das Mobiltelefon und/oder die Dienstleistungen SIM-Karte verloren, gestohlen, beschädigt oder zerstört wurde oder ohne seine Zustimmung benutzt wurde, wir nicht in rechtswid- xxxxx Xxxxx nutzt. Er verhält sich gemäss den in den Benutzungsrichtli- nien festgelegten Grundsätzenverpflichtet sind, das Guthaben zu erstatten, das auf seinem Konto verblieben ist.
3.3 Der Kunde verpflichtet sichist für alle Handlungen und Unterlassungen aller Personen verantwortlich, die Dienstleistungen die Dienste und Produkte des Quickline- Partners nur Kunden nutzen. Unbeschadet jeder Bestimmung dieses Vertrages stimmt der Kunde zu:
3.3.1 Der Kunde ist voll verantwortlich für den Inhalt der Nutzung des Dienstes, und wir sind nicht für irgendeinen Inhalt von Anrufen, die vom Kunden gesendet oder von ihm empfangen werden (einschließlich Inhalt, der einen Virus oder anderes schädliches oder rechtswidriges Material beinhaltet), und der außerhalb des Verantwortungsbereichs von Lebara liegt, verantwortlich oder haftbar. Wir machen keine Zusicherung und geben keine Gewährleistung in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstung (Komponenten) Bezug auf die Qualität, Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit jeglichen Inhalts von Anrufen, es sei denn, irgendein diesbezüglicher Fehler liegt in unserer Verantwortlichkeit.
3.3.2 Der Kunde wird nicht versuchen, unberechtigten Zugang zu verwendendem Dienst oder zum Internet zu nehmen oder zu gestatten oder aktiv oder passiv erlauben, Dritten einen solchen Zugang zu deren Verwendung der Quickline-Part- ner vorgängig zugestimmt hat. gestatten.
3.3.3 Der Quickline-Partner behält sich Kunde wird die Dienste oder das Recht vorProdukt nicht zu irgendeinem unpassenden, unanständigen, unmoralischen, obszönen, rechtswidrigen, belästigenden, schädlichen, nicht genehmigte Komponenten vom Netzwerk autorisierten, verleumderischen, beleidigenden oder betrügerischen Zweck nutzen oder eine solche Benutzung gestatten oder gegenüber irgendeiner Person eine schädigende Handlung, eine Straftat oder eine Belästigung begehen oder irgendeiner Person unerbetene kommerzielle Kommunikation zusenden.
3.3.4 Der Kunde wird die Dienste oder das Produkt nicht in einer Weise nutzen, wodurch der Betrieb des Quick- lineNetzes oder die Qualität des Dienstes gefährdet, beeinträchtigt oder unterbrochen wird oder die Integrität oder Sicherheit irgendeines Telekommunikations- oder IT-Partners abzukoppeln bzwNetzes oder -systems beeinträchtigt wird (er wird die Dienste und/oder das Netz nicht missbrauchen); er wird solche Handlungen auch nicht gestatten.
3.3.5 Der Kunde wird nur ein bauart-zugelassenes Produkt mit dem Netz verwenden und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sämtliche Gesetze, Regulierungen und Benutzerhinweise bezüglich seiner Benutzung einhalten, die dem Kunden jeweils verfügbar gemacht werden; er bleibt alleinig verantwortlich für die Weise, in der das Produkt und/oder die Dienste genutzt werden.
3.3.6 Der Kunde wird die Bestimmungen sämtlicher einschlägigen Gesetz einhalten; wenn er die Dienste von Lebara nutzt, ist der Kunde verpflichtet, diesen Vertrag, sämtliche anderen anwendbaren vertraglichen Bestimmungen wie auch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Diese Dienste dürften insbesondere nicht für kriminelle Handlungen benutzt werden.
3.3.7 Der Kunde wird alle rechtlich zulässigen Anweisungen und Ersuchen von Lebara oder einer zuständigen Behörde und/oder einem anderen Telekommunikationsanbieter befolgen, insbesondere in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen einzustellenArt der Nutzung der Dienste und in Bezug auf die Verfolgung etwaiger Straftaten.
3.3.8 Der Kunde wird die Öffentlichkeit nicht verleiten, bis ermutigen oder veranlassen, eine bestimmte SIM-Karten-Nummer gleichzeitig anzurufen, wenn sich dies nachteilig auf die nicht genehmigten Komponenten ersetzt sindDienste auswirken kann.
3.4 Der Kunde stellt dem Quicklinestimmt zu, in jeder Hinsicht die Bestimmungen des Vertrages und alle relevanten Verhaltensregeln bezüglich Rufnummern-Partner die erforderlichen Kundendaten (persönliche AngabenPortabilität zu beachten und einzuhalten, Adresse, Telefonnummer, E-Mail etc.) zur Verfü- gung, damit wie sie jeweils von der Quickline-Partner die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Die Kundendaten werden gemäss den in diesen AGB festgelegten Geheimhaltungsbestimmungen vertraulich behandelt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Daten unverzüg- lich mitzuteilenBundesnetzagentur oder einer anderen zuständigen Behörde erlassen werden.
3.5 Falls der Quickline-Partner Dienste dürfen nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt hat, ist es dem Kunden nicht erlaubt, irgendwelche Dienstleistun- gengewerblich zum Nachteil von Lebara ausgebeutet werden. Jeglicher Weiterverkauf von Diensten an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Lebara erfolgen. Unternehmen, die Gegenstand dieses Vertrages verbundene Unternehmen eines Kunden sind, Dritten zugänglich zu machen bzw. diese entgeltlich oder unentgeltlich durch werden auch als Dritte nutzen zu lassenim Sinne dieser Ziffer angesehen.
3.6 Zur Nutzung von Quickline-Produkten benötigen Sie einen Anschluss Ihres lokalen Quickline-Partners. Der Quickline-Partner verlangt dazu eine Gebühr. Die Verrechnung erfolgt direkt durch werden mit uns in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Quickline-Part- ner. Die Höhe der Gebühren legt der Quickline-Partner festDiensten nach Treu und Glauben kooperieren.
3.7 Sie sind alleine dafür verantwortlich, das Produkt zur Verfügung zu stellen, das für den Zugang zu den Diensten erforderlich ist, einschließlich Mobiltelefonen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpflichtungen des Kunden. 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Gebühren ge- mäss den, in den AGB festgelegten, Zahlungsbedingungen zu bezahlen3.1. Die Preise und Gebühren können vom Provider jederzeit geändert wer- den. Massgebend sind die aktuellen auf xxxxxxxxx.xx publizierten Prei- se und Gebühren. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, bei Nichtbezahlen der Abonnementsgebühren und nach einer angemessen Frist und entsprechenden Mahnungen, die abonnierten Dienste ohne weitere Vorankündigung und bis zur Bezahlung der ausstehenden Beträ- ge zu sperren und allenfalls einseitig zu kündigen.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass er (im Einklang mit Datenschutzrecht) für die Verarbeitung der Personenbezogenen Kundendaten sämtlicher natürlicher Personen, für die HRG-Dienstleistungen nicht erbracht werden („Reisende“) eine hinreichende Rechtsgrundlage existiert; weiterhin stellt der Kunde sicher, dass diese Rechtsgrundlage HRG in rechtswid- xxxxx Xxxxx nutztdie Lage versetzt, die HRG-Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich, aber ohne hierauf beschränkt zu sein, folgender Verarbeitungen:
(a) Erstellen, Speichern und Verwalten von Reisendenprofilen;
(b) unbeschadet Ziffer 4, die Übermittlung und Offenlegung von Personenbezogenen Kundendaten gegenüber Fluglinien, Hotels, globalen Reservierungssystemen und anderen Reservierungs- bzw. Er verhält sich gemäss Buchungssystemen, Autovermietungen und anderen Reisedienstleistern sowie Geschäftsreise-Management-Unternehmen („Drittlieferanten“);
(c) die gelegentliche Übermittlung und Offenlegung Personenbezogener Kundendaten gegenüber Zessionaren, Subunternehmern und Beratern sowie Nachfolgeunternehmen, die Verpflichtungen von HRG gemäß dem Hauptvertrag übernehmen;
(d) die Bereitstellung sogenannter Management Information Reports für den Kunden, Aggregation von Daten (einschließlich Aggregation von Personenbezogenen Kundendaten, die HRG von Dritten auf Anforderung des Kunden bereitgestellt wurden), Umfragen zur Qualitätssicherung und andere Dienstleistungen, die der Kunde anfordert;
(e) die internationale Übermittlung Personenbezogener Kundendaten (einschließlich, aber ohne hierauf beschränkt zu sein, in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums);
(f) die Übermittlung von Personenbezogenen Kundendaten an Dritte auf Aufforderung durch den Benutzungsrichtli- nien festgelegten GrundsätzenKunden; und
(g) die anderweitige Übermittlung von Personenbezogenen Kundendaten durch HRG an Dritte soweit HRG in gutem Glauben davon ausgeht, dass diese Übermittlung gesetzlich oder aufgrund von Anforderungen der beteiligten Zoll-, Einreise- oder sonstigen Aufsichtsbehörden erforderlich ist.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Quickline- Partners nur in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstung (Komponenten) zu verwenden, zu deren Verwendung der Quickline-Part- ner vorgängig zugestimmt hat3.2. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vorKunde:
(a) stellt sicher, dass alle Reisenden die sie betreffenden personenbezogenen Daten auf einem aktuellen Standhalten; und
(b) informiert HRG (durch schriftliche Mitteilung) so zeitnah wie möglich darüber, wenn Reisende entweder nicht genehmigte Komponenten vom Netzwerk des Quick- line-Partners abzukoppeln bzw. die Erbringung von Dienstleistungen einzustellenlänger beim Kunden beschäftigt sind oder nicht länger berechtigt sind, bis die nicht genehmigten Komponenten ersetzt sindLeistungen nach dem Hauptvertrag in Anspruch zu nehmen.
3.4 3.3. Der Kunde stellt dem QuicklineHRG frei und hält HRG schadlos gegenüber jeglichen Haftungsansprüchen resultierend aus:
(a) einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 3.1 oder 3.2; und
(b) Ansprüchen im Zusammenhang mit:
(i) der Nutzung von durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden erstellten Management-Partner Reports und/oder ähnlichen Informationen, die erforderlichen Kundendaten (persönliche Angaben, Adresse, Telefonnummer, E-Mail etc.) zur Verfü- gung, damit der Quickline-Partner die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Die Kundendaten werden gemäss den in diesen AGB festgelegten Geheimhaltungsbestimmungen vertraulich behandelt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Daten unverzüg- lich mitzuteilen.
3.5 Falls der Quickline-Partner nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt hat, ist es HRG dem Kunden nicht erlaubtals Teil der HRG-Dienstleistungen zur Verfügung stellt; oder
(ii) der Nutzung von Personenbezogenen Kundendaten durch Dritte, irgendwelche Dienstleistun- gensoweit solche Personenbezogenen Kundendaten von HRG an diese Dritten auf Aufforderung des Kunden übertragen wurden; oder
(iii) der Nutzung von Daten, die Gegenstand dieses Vertrages von Dritten auf Aufforderung des Kunden an HRG übertragen worden sind, Dritten zugänglich zu machen bzwsoweit diese Nutzung nach Maßgabe des Kunden erfolgt (bspw. diese entgeltlich für statistische Zwecke oder unentgeltlich durch Dritte nutzen zu lassenBerichtszwecke).
3.6 Zur Nutzung von Quickline-Produkten benötigen Sie einen Anschluss Ihres lokalen Quickline-Partners. Der Quickline-Partner verlangt dazu eine Gebühr. Die Verrechnung erfolgt direkt durch den Quickline-Part- ner. Die Höhe der Gebühren legt der Quickline-Partner fest.
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Samples: Data Processing Agreement
Verpflichtungen des Kunden. 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Gebühren ge- mäss gemäss den, in den AGB festgelegten, Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Die Preise und Gebühren können vom Provider jederzeit geändert wer- denwerden. Massgebend sind die aktuellen auf xxxxxxxxx.xx publizierten Prei- se Preise und Gebühren. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, bei Nichtbezahlen der Abonnementsgebühren und nach einer angemessen Frist und entsprechenden MahnungenMahnun- gen, die abonnierten Dienste ohne weitere Vorankündigung und bis zur Bezahlung der ausstehenden Beträ- ge Beträge zu sperren und allenfalls allen- falls einseitig zu kündigen.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass er die Dienstleistungen nicht in rechtswid- xxxxx Xxxxx rechtswidriger Weise nutzt. Er verhält sich gemäss den in den Benutzungsrichtli- nien Be- nutzungsrichtlinien festgelegten Grundsätzen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Quickline- Partners nur in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstung (Komponenten) zu verwenden, zu deren Verwendung der QuicklineQuick- line-Part- ner Partner vorgängig zugestimmt hat. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, nicht genehmigte Komponenten vom Netzwerk des Quick- lineQuickline-Partners abzukoppeln bzw. die Erbringung Erbrin- gung von Dienstleistungen einzustellen, bis die nicht genehmigten Komponenten ersetzt sind.
3.4 Der Kunde stellt dem Quickline-Partner die erforderlichen Kundendaten Kun- dendaten (persönliche Angaben, Adresse, Telefonnummer, E-Mail etc.) zur Verfü- gungVerfügung, damit der Quickline-Partner die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Die Kundendaten Kun- dendaten werden gemäss den in diesen AGB festgelegten Geheimhaltungsbestimmungen Geheim- haltungsbestimmungen vertraulich behandelt. Der Kunde ist verpflichtetver- pflichtet, Änderungen der Daten unverzüg- lich unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Falls der Quickline-Partner nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt zugestimmt hat, ist es dem Kunden nicht erlaubt, irgendwelche Dienstleistun- genDienstleistungen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, Dritten zugänglich zu machen bzw. diese entgeltlich oder unentgeltlich durch Dritte nutzen zu lassen.
3.6 Zur Nutzung von Quickline-Produkten benötigen Sie einen Anschluss An- schluss Ihres lokalen Quickline-Partners. Der Quickline-Partner verlangt dazu eine Gebühr. Die Verrechnung erfolgt direkt durch den Quickline-Part- nerPartner. Die Höhe der Gebühren legt der QuicklineQuick- line-Partner fest.
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Samples: General Terms and Conditions