Verpflichtungen des Kunden. Der Anspruch des Kunden auf Vornahme der vereinbarten Wartungsleistungen setzt neben der fristgerechten und vollständigen Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises vor erster Inanspruchnahme der vereinbarten Wartungs- leistungen voraus, dass der vom Kunden gewünschte Bedarf an Wartungsleistungen von der jeweils vom Kunden im Rahmen der obigen Auswahlmöglichkeiten bestimmten Anzahl der Wartungsleistungen (der vom jeweiligen Servicepaket umfassten Wartungsintervalle) gedeckt ist. Zusätzlich ist Voraussetzung zur Berechtigung der Inanspruchnahme, dass der Kunde: a) das Volvo-Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der Betriebsanleitung des Volvo-Fahrzeuges sowie dem Service- und Garantieheft fährt, wartet und verwaltet. b) den Ölstand und andere Flüssigkeiten im Volvo-Fahrzeug zwischen den empfohlenen Wartungsintervallen routinemäßig überprüft und, falls erforderlich, auf eigene Kosten auffüllt. c) das Volvo-Fahrzeug auf eigene Kosten zu den in der Betriebsanleitung und im Service- und Garantieheft des Volvo- Fahrzeuges angegebenen Wartungsintervallen an einen autorisierten Volvo Vertragshändler (soweit dieser Werkstattleistungen für Volvo-Fahrzeuge anbietet) bzw. an eine autorisierte Volvo- Vertragswerkstatt zur Vornahme des Volvo Service übergibt. Bitte beachten Sie, dass jedes Service mit einer maximalen Abweichung von ± 1 Monat oder ±1.250 km zum angegebenen Serviceintervall durchgeführt werden muss. Volvo Car Austria GmbH behält sich vor (und ist berechtigt), die Durchführung von Wartungsleistungen ohne Rückerstattung von bezahlten Wartungsentgelten abzulehnen, sofern und insoweit die obigen Voraussetzungen nach diesem Punkt 6. nicht erfüllt sind.
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Samples: Volvo Service Agreement, Volvo Service Agreement Used Car, Volvo Service Agreement
Verpflichtungen des Kunden. Der Anspruch des Kunden auf Vornahme der vereinbarten Wartungsleistungen setzt neben der fristgerechten und vollständigen Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises vor erster Inanspruchnahme der vereinbarten Wartungs- leistungen voraus, dass der vom Kunden gewünschte Bedarf an Wartungsleistungen von der jeweils vom Kunden im Rahmen der obigen Auswahlmöglichkeiten bestimmten Anzahl der Wartungsleistungen (der vom jeweiligen Servicepaket umfassten Wartungsintervalle) gedeckt ist. Zusätzlich ist Voraussetzung zur Berechtigung der Inanspruchnahme, dass der Kunde:
a) das Volvo-Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der Betriebsanleitung des Volvo-Fahrzeuges Fahrzeug es sowie dem Service- und Garantieheft fährt, wartet und verwaltet.
b) den Ölstand und andere Flüssigkeiten im Volvo-Fahrzeug zwischen den empfohlenen Wartungsintervallen routinemäßig überprüft und, falls erforderlich, auf eigene Kosten auffüllt.
c) das Volvo-Fahrzeug auf eigene Kosten zu den in der Betriebsanleitung und im Service- und Garantieheft des Volvo- Fahrzeuges angegebenen Wartungsintervallen an einen autorisierten autorisierte n Volvo Vertragshändler (soweit dieser Werkstattleistungen für Volvo-Fahrzeuge Fahrzeug e anbietet) bzw. an eine autorisierte Volvo- Vertragswerkstatt zur Vornahme des Volvo Service übergibt. Bitte beachten Sie, dass jedes Service mit einer maximalen Abweichung von ± 1 Monat oder ±1.250 km zum angegebenen Serviceintervall durchgeführt werden muss. Volvo Car Austria GmbH behält sich vor (und ist berechtigt), die Durchführung von Wartungsleistungen ohne Rückerstattung von bezahlten Wartungsentgelten abzulehnen, sofern und insoweit die obigen Voraussetzungen nach diesem Punkt 6. nicht erfüllt sind.
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