Common use of Verpflichtungen des Kunden Clause in Contracts

Verpflichtungen des Kunden. 7.1 Der Kunde beantragt alle für die Inbetriebnahme, Abnahme und Nutzung der Serviceleistungen erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Freigaben und holt diese ein. 7.2 Die Erbringung der Serviceleistungen durch Siemens Energy hängt davon ab, dass der Kunde auf eigene Kosten und rechtzeitig alle erforderlichen Voraussetzungen schafft, damit sichergestellt ist, dass das Personal von Siemens Energy rechtzeitig mit der Ausführung der Serviceleistungen beginnen und diese ohne Unterbrechung ausführen kann. Insbesondere sorgt der Kunde auf eigene Kosten u.a. für: (i) Unterstützung von Siemens Energy bei der Problemanalyse im erforderlichen Umfang, z.B. Bereitstellung von Störfallberichten und Fehlermeldungen; (ii) Koordination von durch den Kunden beauftragten Dritten; (iii) Bereitstellung von aktuellen Unterlagen, Zeichnungen und Informationen bezüglich der zu wartenden Gegenstände vor Beginn der Ausführung und ohne gesonderte Aufforderung durch Siemens Energy. Siemens Energy ist berechtigt, die Unterlagen des Kunden für die Erbringung der Serviceleistungen zu nutzen und sie für diesen Vertrag beauftragte Subunternehmern von Siemens Energy zur Verfügung zu stellen; (iv) Sicherung der aktuellen Daten der aktuellen Softwareversion einschließlich der gespeicherten Daten und der Systemparameter auf einem geeigneten Datenträger sowie Bereitstellung einer Kopie des entsprechenden Datenträgers. Bei Bedarf Durchführung von Datenwiederherstellung; (v) Einholung von Genehmigungen, Zustimmungen oder Bewilligungen von zuständigen Behörden, soweit diese nicht ausschließlich von Siemens Energy eingeholt werden können; (vi) Wenn die Serviceleistungen auf dem Gelände von Siemens Energy ausgeführt werden, trägt der Kunde die mit dem Transport zum Siemens Energy Gelände verbundenen Kosten. 7.3 Sofern die Serviceleistungen auf dem Gelände des Kunden erbracht werden, sorgt der Kunde auf seine Kosten zusätzlich für Folgendes: (i) uneingeschränkten Zugang zu den Maschinen und Anlagen, rechtzeitige Durchführung sämtlicher vorbereitenden Arbeiten und Herstellung der erforderlichen Betriebsbedingungen und für die Erbringung der Serviceleistungen notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen (z.B. Internetzugang, Strom und Telefon); (ii) Einweisungen und Schulungen einschließlich Erteilung von Informationen über maßgebliche Gefahren für Menschen und Maschinen, die aus der Erbringung der Serviceleistungen resultieren, sowie über die geltenden Sicherheitsvorschriften des Kunden; (iii) Sicherstellung und Überwachung des Zustands der Maschinen und Anlagen, so dass während der Erbringung der Serviceleistungen keinerlei Risiken für Menschen oder Maschinen bestehen. Der Kunde stellt sicher, dass die Maschinen und Anlagen während der Erbringung der Serviceleistungen vom Netz getrennt sind. Die Schaltbefugnis für die Maschinen und Anlagen und die jeweilige Verantwortung verbleiben immer beim Kunden. Das gilt auch für die Umsetzung anderer erforderlicher betrieblicher und gesetzlicher Sicherheitsmaßnahmen, für die Bereitstellung (besonderer) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen sowie die Bereitstellung von Sicherheits- und Begleitpersonal zur Begleitung der Servicetechniker entsprechend den Anforderungen der Arbeitssicherheit und auf Wunsch von Siemens Energy die Bereitstellung einer zur Unfallverhütung erforderlichen zweiten Person; (iv) entsprechend qualifiziertes Personal während der Erbringung der Serviceleistungen mit der/dem für den Betrieb der Maschinen und Anlagen erforderlichen Erfahrung und Know-how. Des Weiteren muss das Personal in der Lage sein, notwendige Entscheidungen in Bezug auf die Serviceleistungen zu treffen und umzusetzen. Nicht qualifiziertes Personal kann von Siemens Energy abgelehnt werden und wird auf Kosten des Kunden ersetzt; (v) technische Geräte und Hilfsmittel (z.B. Leitern, Gerüste, Hebevorrichtungen, Sonderwerkzeuge sowie Beförderung am Einsatzort) mit dem erforderlichen Bedienpersonal sowie die für die Erbringung der Serviceleistungen notwendigen Betriebs- und Produktionsmittel, sowie Verbrauchsmaterialien; (vi) Strom- und Wasserversorgung samt den erforderlichen Anschlüssen bis zu dem entsprechenden Ort am Einsatzort sowie Heizung und Allgemeinbeleuchtung und ggf. Klimatisierung und Belüftung; (vii) angemessene Sicherheitsvorkehrungen am Einsatzort gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder andere nachteilige Faktoren. Verloren gegangenes oder beschädigtes Material wird auf Kosten des Kunden ersetzt oder instandgesetzt. 7.4 Wenn eine Serviceleistung aus Gründen, für die Siemens Energy nicht verantwortlich ist, nicht in der erforderlichen Weise oder nur mit Verzug erbracht werden kann, insbesondere weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat oder der Kunde eine vereinbarte Frist schuldhaft versäumt hat, kann Siemens Energy dem Kunden die entstandenen zusätzlichen Kosten einschließlich aller Wartezeiten gesondert in Rechnung stellen. Vereinbarte Termine und Fristen werden in angemessenem Umfang verlängert. 7.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden ganzheitlichen Security-Konzepts, welches die Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke, für die die Lieferungen und Leistungen erbracht werden, vor Cyberbedrohungen schützt.

Appears in 2 contracts

Samples: Service Agreement, Service Agreement

Verpflichtungen des Kunden. 7.1 Der Kunde beantragt alle für die Inbetriebnahme, Abnahme und Nutzung der Serviceleistungen erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Freigaben und holt diese ein. 7.2 Die Erbringung der Serviceleistungen durch Siemens Energy hängt davon ab, dass der Kunde auf eigene Kosten und rechtzeitig alle erforderlichen Voraussetzungen schafft, damit sichergestellt ist, dass das Personal von Siemens Energy rechtzeitig mit der Ausführung der Serviceleistungen beginnen und diese ohne Unterbrechung ausführen kann. Insbesondere sorgt der Kunde auf eigene Kosten u.a. für: (i) Unterstützung von Siemens Energy bei der Problemanalyse im erforderlichen Umfang, z.B. Bereitstellung von Störfallberichten und Fehlermeldungen; (ii) Koordination von durch den Kunden beauftragten Dritten; (iii) Bereitstellung von aktuellen Unterlagen, Zeichnungen und Informationen bezüglich der zu wartenden Gegenstände vor Beginn der Ausführung und ohne gesonderte Aufforderung durch Siemens EnergySiemens. Siemens Energy ist berechtigt, die Unterlagen des Kunden für die Erbringung der Serviceleistungen zu nutzen und sie für diesen Vertrag beauftragte beauftragten Subunternehmern von Siemens Energy zur Verfügung zu stellen; (iv) Sicherung der aktuellen Daten der aktuellen Softwareversion einschließlich der gespeicherten Daten und der Systemparameter auf einem geeigneten Datenträger sowie Bereitstellung einer Kopie des entsprechenden Datenträgers. Bei Bedarf Durchführung von Datenwiederherstellung; (v) Einholung von Genehmigungen, Zustimmungen oder Bewilligungen von zuständigen Behörden, soweit diese nicht ausschließlich von Siemens Energy eingeholt werden können; (vi) Wenn die Serviceleistungen auf dem Gelände von Siemens Energy ausgeführt werden, trägt der Kunde die mit dem Transport zum Siemens Energy Gelände verbundenen Kosten. 7.3 Sofern die Serviceleistungen auf dem Gelände des Kunden erbracht werden, sorgt der Kunde auf seine Kosten zusätzlich für Folgendes: (i) uneingeschränkten Zugang zu den Maschinen und Anlagen, rechtzeitige Durchführung sämtlicher vorbereitenden Arbeiten und Herstellung der erforderlichen Betriebsbedingungen und für die Erbringung der Serviceleistungen notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen (z.B. Internetzugang, Strom und Telefon); (ii) Einweisungen und Schulungen einschließlich Erteilung von Informationen über maßgebliche Gefahren für Menschen und Maschinen, die aus der Erbringung der Serviceleistungen resultieren, sowie über die geltenden Sicherheitsvorschriften des Kunden; (iii) Sicherstellung und Überwachung des Zustands der Maschinen und Anlagen, so dass während der Erbringung der Serviceleistungen keinerlei Risiken für Menschen oder Maschinen bestehen. Der Kunde stellt sicher, dass die Maschinen und Anlagen während der Erbringung der Serviceleistungen vom Netz getrennt sind. Die Schaltbefugnis für die Maschinen und Anlagen und die jeweilige Verantwortung verbleiben immer beim Kunden. Das gilt auch für die Umsetzung anderer erforderlicher betrieblicher und gesetzlicher Sicherheitsmaßnahmen, für die Bereitstellung (besonderer) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen sowie die Bereitstellung von Sicherheits- und Begleitpersonal zur Begleitung der Servicetechniker entsprechend den Anforderungen der Arbeitssicherheit und auf Wunsch von Siemens Energy die Bereitstellung einer zur Unfallverhütung erforderlichen zweiten Person; (iv) entsprechend qualifiziertes Personal während der Erbringung der Serviceleistungen mit der/dem für den Betrieb der Maschinen und Anlagen erforderlichen Erfahrung und Know-Know- how. Des Weiteren muss das Personal in der Lage sein, notwendige Entscheidungen in Bezug auf die Serviceleistungen zu treffen und umzusetzen. Nicht qualifiziertes Personal kann von Siemens Energy abgelehnt werden und wird auf Kosten des Kunden ersetzt; (v) technische Geräte und Hilfsmittel (z.B. Leitern, Gerüste, Hebevorrichtungen, Sonderwerkzeuge sowie Beförderung am Einsatzort) mit dem erforderlichen Bedienpersonal sowie die für die Erbringung der Serviceleistungen notwendigen Betriebs- und Produktionsmittel, sowie Verbrauchsmaterialien; (vi) Strom- und Wasserversorgung samt den erforderlichen Anschlüssen bis zu dem entsprechenden Ort am Einsatzort sowie Heizung und Allgemeinbeleuchtung und ggf. Klimatisierung und Belüftung; (vii) angemessene Sicherheitsvorkehrungen am Einsatzort gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder andere nachteilige Faktoren. Verloren gegangenes oder beschädigtes Material wird auf Kosten des Kunden ersetzt oder instandgesetzt. 7.4 Wenn eine Serviceleistung aus Gründen, für die Siemens Energy nicht verantwortlich ist, nicht in der erforderlichen Weise oder nur mit Verzug erbracht werden kann, insbesondere weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat oder der Kunde eine vereinbarte Frist schuldhaft versäumt hat, kann Siemens Energy dem Kunden die entstandenen zusätzlichen Kosten einschließlich aller Wartezeiten gesondert in Rechnung stellen. Vereinbarte Termine und Fristen werden in angemessenem Umfang verlängert. 7.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden ganzheitlichen Security-Konzepts, welches die Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke, für die die Lieferungen und Leistungen erbracht werden, vor Cyberbedrohungen schützt. „Cyberbedrohung“ ist jeder Umstand oder jedes Ereignis mit nachteiligen Auswirkungen auf Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke durch unbefugten Zugriff, Zerstörung, Offenlegung, und/oder Modifizierung von Informationen, „Denial of Service-Angriffe“ oder vergleichbare Szenarien. Ein solches Konzept sollte u.a. Folgendes beinhalten: a) die Installation von Updates, sobald diese zur Verfügung stehen. „Update“ ist jede Software, die hauptsächlich Korrekturen von Softwarefehlern („Bugfixes“), Behebungen von Schwachstellen („Patches“) und/oder minimale Erweiterungen oder Verbesserungen der Hardware und/oder Software der Lieferungen und Leistungen, jedoch keine signifikanten, neuen Eigenschaften enthält. Die Verwendung von Versionen, die nicht mehr unterstützt werden, und eine nicht durchgeführte Installation der neuesten Ausgabestände kann die Gefährdung des Kunden durch Cyberbedrohungen erhöhen; b) die Befolgung von Sicherheitshinweisen und die Durchführung von anderen damit zusammenhängenden Maßnahmen, die u.a. unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxx/xx/xxxx- security-advisories.htm veröffentlicht sind; c) regelmäßige Überprüfungen auf etwaige Sicherheitslücken in der Hard- und/oder Software der Lieferungen und Leistungen, wobei (i) diese nicht ausgeführt werden, während die Service-Objekte in Gebrauch sind, (ii) die Systemkonfiguration und die Sicherheitsstufe von jeglichen Teilen der Service-Objekte nicht geändert werden; und (iii) falls der Kunde Schwachstellen identifiziert, sich dieser mit Siemens abstimmt, die Annahme der Serviceleistungen nicht verweigert sofern Siemens die Schwachstelle als irrelevant einstuft und die Schwachstelle nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Siemens offenlegt; d) Implementierung und Aufrechterhaltung einer Kennwortrichtlinie nach dem neuesten Stand der Technik; e) dass die Anlagen, Systeme und Maschinen des Kunden und die Hardware und/oder Software der Lieferungen und Leistungen nur dann mit dem Unternehmensnetzwerk oder dem Internet verbunden werden, wenn und soweit eine solche Verbindung erforderlich ist und nur, wenn geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Firewalls, Netzwerk-Client- Authentifizierung und/oder Netzwerksegmentierung) vorhanden sind, und die Vorgaben des jeweiligen Herstellers erfüllt sind; f) die Minimierung des Risikos einer Malware-Infizierung (z.B. durch Inhalte von USB- Speichermedien und anderen angeschlossenen Wechseldatenträgern) durch Malware- Scanner oder andere geeignete Schutzmaßnahmen 7.6 Der Kunde bestätigt, dass durch Serviceleistungen vor Ort Sondermüll entstehen und/oder zu Tage treten kann, für den spezielle gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben nach den geltenden Gesetzen für „Gefahrstoffe“ oder „Sondermüll“ gelten. Falls Siemens Gefahrstoffe (einschließlich Asbest), umweltgefährdende Stoffe, geologische oder geothermische Umweltbedingungen, archäologische Funde oder sonstige örtliche Bedingungen entdeckt, die nachteilige Auswirkungen auf die Serviceleistungen haben können, haftet der Kunde für etwaige erforderliche Sanierungen und erstattet Siemens zusätzlich Kosten und Aufwendungen. Der Kunde stellt auf seine Kosten Behälter zur Verfügung, die alle gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllen, und hält bei dem Umgang mit und der Lagerung und Entsorgung von Sondermüll die geltenden Gesetze ein. 7.7 Der Kunde ist für die Aufbewahrung und Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie der Batterien auf eigene Kosten gemäß den am Einsatzort geltenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. 7.8 Bei der Erbringung von Serviceleistungen vor Ort beachtet Siemens die Betriebsordnung des Kunden, vorausgesetzt, der Kunde hat Siemens innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Ausführung der Serviceleistungen schriftlich über die auf dem Gelände geltende maßgebliche Betriebsordnung informiert. Siemens ist nicht verpflichtet, die Serviceleistungen vor Ort in einer gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Umgebung zu erbringen. Der Kunde ergreift auf seine Kosten alle notwendigen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen vor Beginn der Ausführung der Serviceleistungen und erhält sie aufrecht, solange Siemens die Serviceleistungen vor Ort erbringt. 7.9 Vor und während der Ausführung von Lieferungen und Leistungen vor Ort informiert der Kunde Siemens über potenzielle Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, die sich aus den Anlagen oder der Ausstattung des Kunden ergeben oder am Einsatzort des Kunden vorliegen, insbesondere über Gefahrstoffe, die möglicherweise zusätzlich zu den bereits vertraglich ausdrücklich angesprochenen vorliegen können oder im Rahmen der Lieferungen und Leistungen vor Ort möglicherweise erzeugt oder freigesetzt werden („EHS Risiken“). Wenn im Rahmen der Erbringung der Lieferungen und Leistungen ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko entsteht, kann Siemens ohne Einschränkung seiner weiteren Ansprüche und Rechte die Erbringung der Lieferungen und Leistungen vor Ort aussetzen, bis das jeweilige Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko dauerhaft beseitigt wurde oder seitens des Kunden Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen, die von Siemens gefordert werden, ergriffen wurden. Der Kunde erstattet Siemens sämtliche durch besondere Schutz- und Präventionsmaßnahmen verursachte zusätzliche Kosten, die von Siemens als notwendig erachtet werden, um mit bereits entstandenen EHS Risiken angemessen umzugehen, sowie sämtliche aus der Aussetzung der Lieferungen und Leistungen entstehenden Kosten. Die vertraglichen Zeitpläne, vereinbarten Termine und sonstigen Fristen werden entsprechend angepasst. Der Kunde ist für die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Einsatzort verantwortlich, befolgt geltende Gesetze und führt eine Risikoeinschätzung bezüglich möglicher Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen des Personals am Einsatzort durch, um diese Risiken zu kontrollieren (einschließlich geeigneter Sicherheits- und Arbeitsvorschriften für den Einsatz vor Ort, Notfall- und Evakuierungsszenarien und einsatzfähige Erste-Hilfe-Systeme und Ressourcen) und möglicherweise notwendige Abhilfemaßnahmen zu schaffen. Vor Ausführung der Serviceleistungen vor Ort stellt der Kunde dem Personal und den Nachunternehmern von Siemens die erforderlichen Sicherheits- und Arbeitsvorschriften sowie entsprechende Schulungen zur Verfügung. Falls Siemens dem Kunden ein Dokument mit EHS Bezug für den Ausführungsort zur Verfügung stellt, hält sich der Kunde an die darin enthaltenen Regularien sowie Updates hierzu. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Einsatzort einschließlich der Umgebungsluft und aller Teile der Anlage, mit denen Mitarbeiter und Nachunternehmer von Siemens in Kontakt kommen können, asbestfrei sind, Die Umgebungsluft gilt als asbestfrei, wenn die Asbestfaserkonzentration in der Luft 1.000 Fasern/m³ bei Bestimmung mit REM bzw. 10.000 Fasern/m³ bei Bestimmung mit PKM nicht überschreitet. Auf Wunsch von Siemens lässt der Kunde diese Bedingungen durch ein lizensiertes und unabhängiges Institut bescheinigen. Siemens ist zur Durchführung entsprechender Messungen berechtigt. Falls die vorgenannten Anlagenteile oder die Umgebungsluft nicht asbestfrei sind oder solange die dauerhafte Asbestfreiheit nicht sichergestellt ist, ist Siemens unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte zur Aussetzung von Lieferungen und Leistungen in betroffenen Bereichen und zur Verweigerung einer Lieferung asbesthaltiger Teile in sein Werk oder seine Werkstatt berechtigt, bis ein zugelassenes und unabhängiges Institut bescheinigt, dass der Einsatzort und die Teile asbestfrei sind. Die Kosten dieser Bescheinigung und/oder andere Ausgaben in Bezug auf Asbest an der Aufstellungs- und Montagestelle trägt der Kunde. Siemens kann dennoch zustimmen, einen bestimmten, begrenzten Arbeitsumfang unter festgelegten Schutzmaßnahmen im von Siemens bestimmten Rahmen durchzuführen. Siemens hat Anspruch auf Entschädigung entstandener Mehrkosten und auf eine angemessene Fristverlängerung für die Erbringung der Serviceleistungen. Für Beförderungen vor Ort, die vom Kunden bereitgestellt oder organisiert werden, sind zertifizierten Unternehmen zu beauftragen. Für die Mitarbeiterbeförderung eingesetzte Fahrzeuge vor Ort müssen sicher und in einem guten Wartungszustand sein und mit Sicherheitsgurten, Kopfstützen, Airbags und ggf. mit Allradantrieb ausgestattet sein. Die Fahrer müssen erfahren sein und über gute Reputationen verfügen. Wenn es in dem jeweiligen Land erforderlich ist, sorgt der Kunde für besondere Hinweise, Schutz, Sonder- oder Ersatzreifen und Sicherheitsmaßnahmen. Die grundlegenden HSE-Anforderungen an den Einsatzort sind: eingezäunter Arbeitsbereich; Zutrittskontrolle; Ersthelfer und Erste-Hilfe-Ausrüstung; Gas- und Brandmeldesystem in der Anlage; Notfallplan für die Aufstellungs- und Montagestelle; Vollzeit-CU-HSE-Koordinator; sanitäre Einrichtungen und Kantine; sowie Abfallmanagement; formales Verfahren zur Steuerung gefährlicher Arbeiten (permit-to-work system) und regelmäßige Besichtigungen des Einsatzortes; persönliche Schutzausrüstung; Hebezeug, Brandschutzausrüstung, elektrische und hydraulische Ausrüstung, die jährlich zu überprüfen sind und funktionstüchtig sein müssen. 7.10 Für den Teil der Serviceleistungen, die von Siemens und/oder seinen Subunternehmern nach Zeit und Aufwand geleistet werden, bestätigt der Kunde wöchentlich die eingereichten Arbeitszeitnachweise.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

Verpflichtungen des Kunden. 7.1 Der Kunde beantragt alle für die Inbetriebnahme, Abnahme und Nutzung der Serviceleistungen erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Freigaben und holt diese ein. 7.2 Die Erbringung der Serviceleistungen durch Siemens Energy hängt davon ab, dass der Kunde auf eigene Kosten und rechtzeitig alle erforderlichen Voraussetzungen schafft, damit sichergestellt ist, dass das Personal von Siemens Energy rechtzeitig mit der Ausführung der Serviceleistungen beginnen und diese ohne Unterbrechung ausführen kann. Insbesondere sorgt der Kunde auf eigene Kosten u.a. für: (i) Unterstützung von Siemens Energy bei der Problemanalyse im erforderlichen Umfang, z.B. Bereitstellung von Störfallberichten und Fehlermeldungen; (ii) Koordination von durch den Kunden beauftragten Dritten; (iii) Bereitstellung von aktuellen Unterlagen, Zeichnungen und Informationen bezüglich der zu wartenden Gegenstände Objekte, für die die Serviceleistungen erbracht werden, vor Beginn der Ausführung und ohne gesonderte Aufforderung durch Siemens EnergySiemens. Siemens Energy ist berechtigt, die Unterlagen des Kunden für die Erbringung der Serviceleistungen zu nutzen und sie für diesen Vertrag beauftragte beauftragten Subunternehmern von Siemens Energy zur Verfügung zu stellen; (iv) Sicherung der aktuellen Daten der aktuellen Softwareversion einschließlich der gespeicherten Daten und der Systemparameter auf einem geeigneten Datenträger sowie Bereitstellung einer Kopie des entsprechenden Datenträgers. Bei Bedarf Durchführung von Datenwiederherstellung; (v) Einholung von Genehmigungen, Zustimmungen oder Bewilligungen von zuständigen Behörden, soweit diese nicht ausschließlich von Siemens Energy eingeholt werden können; (vi) Wenn die Serviceleistungen auf dem Gelände von Siemens Energy ausgeführt werden, trägt der Kunde die mit dem Transport zum Siemens Energy Gelände verbundenen Kosten. 7.3 Sofern die Serviceleistungen auf dem Gelände des Kunden erbracht werden, sorgt der Kunde auf seine Kosten zusätzlich für Folgendes: (i) uneingeschränkten Zugang zu den Maschinen und AnlagenServiceleistungsgegenständen, rechtzeitige Durchführung sämtlicher vorbereitenden Arbeiten und Herstellung der erforderlichen Betriebsbedingungen und für die Erbringung der Serviceleistungen notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen (z.B. Internetzugang, Strom und Telefon); (ii) Einweisungen und Schulungen einschließlich Erteilung von Informationen über maßgebliche Gefahren für Menschen und Maschinen, die aus der Erbringung der Serviceleistungen resultieren, sowie über die geltenden Sicherheitsvorschriften des Kunden; (iii) Sicherstellung und Überwachung des Zustands der Maschinen und Anlagen, so dass während der Erbringung der Serviceleistungen keinerlei Risiken für Menschen oder Maschinen bestehen. Der Kunde stellt sicher, dass die Maschinen und Anlagen während der Erbringung der Serviceleistungen vom Netz getrennt sind. Die Schaltbefugnis für die Maschinen und Anlagen und die jeweilige Verantwortung verbleiben immer beim Kunden. Das gilt auch für die Umsetzung anderer erforderlicher betrieblicher und gesetzlicher Sicherheitsmaßnahmen, für die Bereitstellung (besonderer) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen sowie die Bereitstellung von Sicherheits- und Begleitpersonal zur Begleitung der Servicetechniker entsprechend den Anforderungen der Arbeitssicherheit und auf Wunsch von Siemens Energy die Bereitstellung einer zur Unfallverhütung erforderlichen zweiten Person; (iv) entsprechend qualifiziertes Personal während der Erbringung der Serviceleistungen mit der/dem für den Betrieb der Maschinen und Anlagen Serviceleistungsgegenstände erforderlichen Erfahrung und Know-how. Des Weiteren weiteren muss das Personal in der Lage sein, notwendige Entscheidungen in Bezug auf die Serviceleistungen zu treffen und umzusetzen. Nicht qualifiziertes Personal kann von Siemens Energy abgelehnt werden und wird auf Kosten des Kunden ersetzt; (v) technische Geräte und Hilfsmittel (z.B. Leitern, Gerüste, Hebevorrichtungen, Sonderwerkzeuge sowie Beförderung am Einsatzort) mit dem erforderlichen Bedienpersonal sowie die für die Erbringung der Serviceleistungen notwendigen Betriebs- und Produktionsmittel, sowie Verbrauchsmaterialien; (vi) Strom- und Wasserversorgung samt den erforderlichen Anschlüssen bis zu dem entsprechenden Ort am Einsatzort sowie Heizung und Allgemeinbeleuchtung und ggf. Klimatisierung und Belüftung; (vii) angemessene Sicherheitsvorkehrungen am Einsatzort gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder andere nachteilige Faktoren. Verloren gegangenes oder beschädigtes Material wird auf Kosten des Kunden ersetzt oder instandgesetzt. 7.4 Wenn eine Serviceleistung aus Gründen, für die Siemens Energy nicht verantwortlich ist, nicht in der erforderlichen Weise oder nur mit Verzug erbracht werden kann, insbesondere weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat oder der Kunde eine vereinbarte Frist schuldhaft versäumt hat, kann Siemens Energy dem Kunden die entstandenen zusätzlichen Kosten einschließlich aller Wartezeiten gesondert in Rechnung stellen. Vereinbarte Termine und Fristen werden in angemessenem Umfang verlängert. 7.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konzeptionbestätigt, Implementierung und Aufrechterhaltung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden ganzheitlichen Security-Konzepts, welches die Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerkedass durch Serviceleistungen vor Ort Sondermüll entstehen und/oder zutage treten kann, für den spezielle gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben nach den geltenden Gesetzen für „Gefahrstoffe“ oder „Sondermüll“ gelten. Falls Siemens Gefahrstoffe (einschließlich Asbest), umweltgefährdende Stoffe, geologische oder geothermische Umweltbedingungen, archäologische Funde oder sonstige örtliche Bedingungen entdeckt, die nachteilige Auswirkungen auf die Serviceleistungen haben können, haftet der Kunde für etwaige erforderliche Sanierungen und erstattet Siemens zusätzlich Kosten und Aufwendungen. Der Kunde stellt auf seine Kosten Behälter zur Verfügung, die alle gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllen, und hält bei dem Umgang mit und der Lagerung und Entsorgung von Sondermüll die geltenden Gesetze ein. 7.6 Bei der Erbringung von Serviceleistungen vor Ort beachtet Siemens die Betriebsordnung des Kunden, vorausgesetzt, der Kunde hat Siemens innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Ausführung der Serviceleistungen schriftlich über die auf dem Gelände geltende maßgebliche Betriebsordnung informiert. Siemens ist nicht verpflichtet, die Serviceleistungen vor Ort in einer gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Umgebung zu erbringen. Der Kunde ergreift auf seine Kosten alle notwendigen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen vor Beginn der Ausführung der Serviceleistungen und erhält sie aufrecht, solange Siemens die Serviceleistungen vor Ort erbringt. 7.7 Vor und während der Ausführung von Lieferungen und Leistungen erbracht vor Ort informiert der Kunde Siemens über potentielle Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, die sich aus den Anlagen oder der Ausstattung des Kunden ergeben oder am Einsatzort des Kunden vorliegen, insbesondere über Gefahrstoffe, die möglicherweise zusätzlich zu den bereits vertraglich ausdrücklich angesprochenen vorliegen können oder im Rahmen der Lieferungen und Leistungen vor Ort möglicherweise erzeugt oder freigesetzt werden („EHS Risiken“). Wenn im Rahmen der Erbringung der Lieferungen und Leistungen ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko entsteht, kann Siemens ohne Einschränkung seine weiteren Ansprüche und Rechte die Erbringung der Lieferungen und Leistungen vor Ort aussetzen, bis das jeweilige Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko dauerhaft beseitigt wurde oder seitens des Kunden Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen, die von Siemens gefordert werden, ergriffen wurden. Der Kunde erstattet Siemens sämtliche durch besondere Schutzmaßnahmen verursachte zusätzliche Kosten, die von Siemens als notwendig erachtet werden, um mit bereits entstandenen EHS Risiken angemessen umzugehen, sämtliche durch Präventionsmaßnahmen entstehenden zusätzlichen Kosten sowie sämtliche aus der Aussetzung der vertraglichen Pflichten entstehenden Kosten. Die vertraglichen Zeitpläne, vereinbarten Termine und sonstigen Fristen werden entsprechend angepasst. Der Kunde ist für die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Einsatzort verantwortlich, befolgt geltende Gesetze und führt eine Risikoeinschätzung bezüglich möglicher Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen des Personals am Einsatzort durch, um diese Risiken zu kontrollieren (einschließlich geeigneter Sicherheits- und Arbeitsvorschriften für den Einsatz vor Cyberbedrohungen schütztOrt, Notfall- und Evakuierungsszenarien und einsatzfähige Erste-Hilfe-Systeme und Ressourcen) und möglicherweise notwendige Abhilfemaßnahmen zu schaffen. Vor Ausführung der Serviceleistungen vor Ort stellt der Kunde dem Personal und den Nachunternehmern von Siemens die erforderlichen Sicherheits- und Arbeitsvorschriften sowie entsprechende Schulungen zur Verfügung. Falls Siemens dem Kunden ein Dokument mit EHS Bezug für den Ausführungsort zur Verfügung stellt, hält sich der Kunde an die darin enthaltenen Regularien sowie Updates hierzu. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Einsatzort einschließlich der Umgebungsluft und aller Teile der Anlage, mit denen Mitarbeiter und Nachunternehmer von Siemens in Kontakt kommen können, asbestfrei sind, Die Umgebungsluft gilt als asbestfrei, wenn die Asbestfaserkonzentration in der Luft 1.000 Fasern/m³ bei Bestimmung mit REM bzw. 10.000 Fasern/m³ bei Bestimmung mit PKM nicht überschreitet. Auf Wunsch von Siemens lässt der Kunde diese Bedingungen durch ein lizensiertes und unabhängiges Institut bescheinigen. Siemens ist zur Durchführung entsprechender Messungen berechtigt. Falls die vorgenannten Anlagenteile oder die Umgebungsluft nicht asbestfrei sind oder solange die dauerhafte Asbestfreiheit nicht sichergestellt ist, ist Siemens unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte zur Aussetzung von Lieferungen und Leistungen in betroffenen Bereichen und zur Verweigerung einer Lieferung asbesthaltiger Teile in sein Werk oder seine Werkstatt berechtigt, bis ein zugelassenes und unabhängiges Institut bescheinigt, dass der Einsatzort und die Teile asbestfrei sind. Die Kosten dieser Bescheinigung und/oder andere Ausgaben in Bezug auf Asbest an der Aufstellungs- und Montagestelle trägt der Kunde. Siemens kann dennoch zustimmen, einen bestimmten, begrenzten Arbeitsumfang unter festgelegten Schutzmaßnahmen im von Siemens bestimmten Rahmen durchzuführen. Siemens hat Anspruch auf Entschädigung entstandener Mehrkosten und auf eine angemessene Fristverlängerung für die Erbringung der Serviceleistungen. Für Beförderungen vor Ort, die vom Kunden bereitgestellt oder organisiert werden, sind zertifizierten Unternehmen zu beauftragen. Für die Mitarbeiterbeförderung eingesetzte Fahrzeuge vor Ort müssen sicher und in einem guten Wartungszustand sein und mit Sicherheitsgurten, Kopfstützen, Airbags und ggf. mit Allradantrieb ausgestattet sein. Die Fahrer müssen erfahren sein und über gute Reputationen verfügen. Wenn es in dem jeweiligen Land erforderlich ist, sorgt der Kunde für besondere Hinweise, Schutz, Sonder- oder Ersatzreifen und Sicherheitsmaßnahmen. Die grundlegenden HSE-Anforderungen an den Einsatzort sind: eingezäunter Arbeitsbereich; Zutrittskontrolle; Ersthelfer und Erste-Hilfe-Ausrüstung; Gas- und Brandmeldesystem in der Anlage; Notfallplan für die Aufstellungs- und Montagestelle; Vollzeit-CU-HSE-Koordinator; sanitäre Einrichtungen und Kantine; sowie Abfallmanagement; formales Verfahren zur Steuerung gefährlicher Arbeiten (permit-to-work system) und regelmäßige Besichtigungen des Einsatzortes; persönliche Schutzausrüstung; Hebezeug, Brandschutzausrüstung, elektrische und hydraulische Ausrüstung, die jährlich zu überprüfen sind und funktionstüchtig sein müssen. 7.8 Für den Teil der Serviceleistungen, die von Siemens und/oder seinen Subunternehmern nach Zeit und Aufwand geleistet werden, bestätigt der Kunde wöchentlich die eingereichten Arbeitszeitnachweise.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement