Versand, Verpackung. 1. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen „frei Lieferadresse“ oder „frei Leistungsort“ wie in unserer Bestellung angegeben. Sofern ein Preis „ab Werk/ab Lager“ vereinbart ist, übernehmen wir allein die jeweils günstigsten Frachtkosten. 2. Die Versendung erfolgt auf Risiko des Lieferanten; dieser haftet für zufällige Beschädigung oder Zerstörung bis zum Zeitpunkt der Ablieferung oder –falls einschlägig– der Abnahme am Lieferort oder dem Leistungsort. 3. In sämtlichen Versandscheinen, Frachtbriefen oder sonstigen Lieferdokumenten, Rechnungen und der sonstigen Korrespondenz sind die vollständigen Bestellnummern und sonstigen vereinbarten Informationen (z.B. Prüfungszeugnisse, Atteste, unsere Positions- und Artikelnummern und Bestelldatum) anzugeben bzw. beizufügen. Der Lieferant haftet für mögliche Folgen von schuldhaften Versäumnissen in diesem Zusammenhang. TT-FM-0153-02.21-D-DE 4. Der Lieferant ist zur Rücknahme der Verpackung i.S.v. § 4 Verpackungsverordnung verpflichtet. Wir sind indes nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzusenden oder zu vergüten. Zur besonderen Beachtung: Die Waren sind getrennt nach den empfangenden Werken, Abteilungen etc. zu verpacken und zu versenden. Zusammenladungen von Waren für verschiedene Werke, Abteilungen etc. in einer Sendung sind allein mit unserer Zustimmung zulässig. Die uns durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden internen Kosten werden dem Lieferanten mit mindestens 60,00 € pro Sendung in Rechnung gestellt.
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Versand, Verpackung. 1. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, Verladung und Versand erfolgen Lieferungen „frei Lieferadresse“ oder „frei Leistungsort“ wie in unserer Bestellung angegeben. Sofern ein Preis unversichert auf Gefahr des Bestellers („ab Werk/ab Lager“ vereinbart ist“). Der Lie- ferant ist bemüht, übernehmen wir allein die jeweils günstigsten Frachtkostenhinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Bestel- lers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreiliefe- rung - gehen zu Lasten des Bestellers. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand gleich.
2. Die Versendung Auf Wunsch des Bestellers erfolgt auf Risiko eine Verpackung der Ware mit bester Sorgfalt, der Ver- sand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit des Lieferanten; dieser haftet für zufällige Beschädigung oder Zerstörung bis zum Zeitpunkt Lieferers. In diesem Fall trägt der Ablieferung oder –falls einschlägig– der Abnahme am Lieferort oder dem LeistungsortBesteller die Kosten.
3. Wird auf Wunsch des Bestellers oder durch sein Verschulden der Versand oder die Zustel- lung gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin verzögert, so lagert der Lieferer die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers für diesen. In sämtlichen Versandscheinendiesem Fall beträgt das zu entrich- tende Lagergeld 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, Frachtbriefen oder sonstigen Lieferdokumenten, Rechnungen und beginnend mit dem auf die Anzeige der sonstigen Korrespondenz sind die vollständigen Bestellnummern und sonstigen vereinbarten Informationen (z.B. Prüfungszeugnisse, Atteste, unsere Positions- und Artikelnummern und Bestelldatum) anzugeben bzw. beizufügen. Der Lieferant haftet für mögliche Folgen von schuldhaften Versäumnissen in diesem Zusammenhang. TT-FM-0153-02.21-D-DEVersandbereitschaft folgenden Monat.
4. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Verlust, Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
5. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Lieferer nicht zurückgenommen; ausgenommen hiervon sind Euro - Paletten. Der Lieferant ist zur Rücknahme Besteller hat für die Entsorgung der Verpackung i.S.v. § 4 Verpackungsverordnung verpflichtet. Wir sind indes nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzusenden oder auf eigene Kosten zu vergüten. Zur besonderen Beachtung: Die Waren sind getrennt nach den empfangenden Werken, Abteilungen etc. zu verpacken und zu versenden. Zusammenladungen von Waren für verschiedene Werke, Abteilungen etc. in einer Sendung sind allein mit unserer Zustimmung zulässig. Die uns durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden internen Kosten werden dem Lieferanten mit mindestens 60,00 € pro Sendung in Rechnung gestelltsorgen.
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Samples: Sales Contracts
Versand, Verpackung. 1. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen „frei Lieferadresse“ oder „frei Leistungsort“ wie in unserer Bestellung angegeben. Sofern ein Preis „ab Werk/ab Lager“ vereinbart ist, übernehmen wir allein die jeweils günstigsten Frachtkosten.
2. Die Versendung erfolgt auf Risiko des Lieferanten; dieser haftet für zufällige Beschädigung oder Zerstörung bis zum Zeitpunkt der Ablieferung oder –falls einschlägig– der Abnahme am Lieferort oder dem Leistungsort.
3. In sämtlichen Versandscheinen, Frachtbriefen oder sonstigen Lieferdokumenten, Rechnungen und der sonstigen Korrespondenz sind die vollständigen Bestellnummern und sonstigen vereinbarten Informationen (z.B. Prüfungszeugnisse, Atteste, unsere Positions- und Artikelnummern und Bestelldatum) anzugeben bzw. beizufügen. Der Lieferant haftet für mögliche Folgen von schuldhaften Versäumnissen in diesem Zusammenhang. TT-FM-0153-02.21-D-DE.
4. Der Lieferant ist zur Rücknahme der Verpackung i.S.v. § 4 Verpackungsverordnung verpflichtet. Wir sind indes nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzusenden oder zu vergüten. Zur besonderen Beachtung: Die Waren sind getrennt nach den empfangenden Werken, Abteilungen etc. zu verpacken und zu versenden. Zusammenladungen von Waren für verschiedene Werke, Abteilungen etc. in einer Sendung sind allein mit unserer Zustimmung zulässig. Die uns durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden internen Kosten werden dem Lieferanten mit mindestens 60,00 € pro Sendung in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Versand, Verpackung. 1. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart istVerladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Bestellers Free Carrier (FCA), erfolgen Lieferungen „frei Lieferadresse“ oder „frei Leistungsort“ wie in unserer Bestellung angegebenEspelkamp gemäss Incoterms 2010. Sofern ein Preis „ab Werk/ab Lager“ vereinbart istDer Lieferer ist bemüht, übernehmen wir allein die jeweils günstigsten Frachtkostenhinsichtlich Versandart und Ver- sandweg Wünsche und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehr- kosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen zu Lasten des Bestellers. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand gleich.
2. Die Versendung Auf Wunsch des Bestellers erfolgt auf Risiko eine Verpackung der Ware mit bester Sorgfalt, der Ver- sand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit des Lieferanten; dieser haftet für zufällige Beschädigung oder Zerstörung bis zum Zeitpunkt Lieferers. In diesem Fall trägt der Ablieferung oder –falls einschlägig– der Abnahme am Lieferort oder dem LeistungsortBesteller die Kosten.
3. Wird auf Wunsch des Bestellers oder durch sein Verschulden der Versand oder die Zustel- lung gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin verzögert, so lagert der Lieferer die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers für diesen. In sämtlichen Versandscheinendiesem Fall beträgt das zu entrich- tende Lagergeld 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, Frachtbriefen oder sonstigen Lieferdokumenten, Rechnungen und beginnend mit dem auf die Anzeige der sonstigen Korrespondenz sind die vollständigen Bestellnummern und sonstigen vereinbarten Informationen (z.B. Prüfungszeugnisse, Atteste, unsere Positions- und Artikelnummern und Bestelldatum) anzugeben bzw. beizufügen. Der Lieferant haftet für mögliche Folgen von schuldhaften Versäumnissen in diesem Zusammenhang. TT-FM-0153-02.21-D-DEVersandbereitschaft folgenden Monat.
4. Der Lieferant ist zur Rücknahme der Verpackung i.S.vAuf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Verlust, Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
5. § 4 Verpackungsverordnung verpflichtet. Wir sind indes Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden vom Lieferer nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzusenden oder zu vergüten. Zur besonderen Beachtung: Die Waren sind getrennt nach den empfangenden Werken, Abteilungen etc. zu verpacken und zu versenden. Zusammenladungen von Waren für verschiedene Werke, Abteilungen etc. in einer Sendung sind allein mit unserer Zustimmung zulässig. Die uns durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden internen Kosten werden dem Lieferanten mit mindestens 60,00 € pro Sendung in Rechnung gestellt.zurückgenommen;
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