Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. Die vom Kunden an die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werden.
8.2. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es...
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 11.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
11.2. Bei einer Mietdauer über 8 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Xxxx vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
11.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen.
11.6. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren wie folgt zu verlangen:
1. Mahnung 5,00 EUR,
2. Mahnung 7,50 EUR,
3. Mahnung 9,00 EUR, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen.
11.7. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug a) Alle Zahlungen sind für XXXX XXXX spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rech- nungen angegeben ist, ist die Gegenleistung zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und in der Weise zu zahlen, dass XXXX XXXX spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Wir sind jedoch auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Liefe- rung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ei- nen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt unser Geschäftspartner.
b) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Geschäfts- partner in Verzug. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn, höhere Zinssätze sind verein- bart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
c) Außerdem ist XXXX XXXX gem. § 288 Abs. 5 BGB berechtigt, bei Verzug des Geschäftspartners eine Zahlungspauschale in Höhe von 40,00 € zu erheben.
d) Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners sowie bei Vorliegen von Umständen, die die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspart- ners bedenklich erscheinen lassen, ist XXXX XXXX zur Fälligstel- lung sämtlicher Forderungen gegen den Geschäftspartner oder zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Sonderanfertigun- gen war, ist XXXX XXXX alternativ berechtigt, die bereits begon- nenen Leistungen dem Geschäftspartner zur Verfügung zu stel- len und den Ersatz ihrer bisherigen Aufwendungen zu verlangen.
e) Ist Teilzahlung vereinbart, steht XXXX XXXX bei Verzug auch nur einer Teilzahlung das Recht zu, den gesamten Preis sofort fällig zu stellen.
f) Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Ist ausnahms- weise die Annahme von Schecks vereinbart worden, erfolgt diese nur erfüllungshalber. Die Kosten einer Diskontierung und der Einziehung trägt der Geschäftspartner. XXXX XXXX haftet nicht für die rechtzeitige Vorlegung.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 7.1 Vereinbarte Preise sind Netto Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
7.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
7.3 Rechnungen der Agentur, sind gemäß der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Bei länger andauernden Projekten behält die Agentur sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
7.5 Die Agentur behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
7.6 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7.7 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung der Agentur, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. §321 BGB ist die Agentur berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
7.8 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. Die vom Kunden an die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Gesell- schaft oder unter xxxxx://xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/ eingesehen werden.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1 Soweit im Rahmen des einzelnen Vertragsverhältnis nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, 1/3 der Auftragssumme nach Zugang der Auftragsbestätigung und 1/3 der Auftragssumme nach Meldung der Versand- und/oder Montagebereitschaft, als Abschlagszahlung auf entsprechende Rechnung von uns hin zu erbringen; die Restzahlung erfolgt nach Lieferung/Leistung. Wurden keine anderen Vereinbarungen getroffen, sind Rechnungsbeträge sofort, ohne Abzug zahlbar. Dies gilt auch für Abschlags- und Schlussrechnungen. Für Werkverträge gilt im übrigen § 16 VOB/B.
8.2 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
8.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bei Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) und bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus steht uns das Recht zu, Lieferungen bzw. Leistungen aufgrund von sämtlichen Verträgen mit dem Auftraggeber bis zur vollständigen Erfüllung zurückzuhalten. Dieses Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber durch Bestellung einer selbstschuldnerischen und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank in Höhe sämtlicher offener Zahlungen abwenden. Des Weiteren sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten Zahlungsfrist, von allen noch nicht ausgeführten Vertragsverhältnissen zurückzutreten.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 7.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
7.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
7.3 Rechnungen der Agentur sind gemäß der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber der Agentur die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Xxxxx vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, der Agentur jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
7.5 Bei länger andauernden Projekten behält die Agentur sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
7.6 Die Agentur behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
7.7 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7.8 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung der Agentur, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. §321 BGB ist die Agentur berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
7.9 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
7.10 Überschreitet der Auftragswert 2.000,00 Euro, behält sich die Agentur die Festlegung einer Anzahlung bis zu 33% des Auftragswertes bzw. den Nachweis einer Banksicherheit / Bürgschaft vor. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen erfolgt nicht.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils maßgeblichen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle usw.), die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages außerhalb Deutschlands anfallen, sind vom Kunden zu tragen.
3. Bei einer Veränderung des Leistungsumfanges nach II. 3. werden die zusätzlich vereinbarten Leistungen gesondert abgerechnet.
4. Unsere Forderungen sind, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel in der Rechnung festgelegt wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Ab dem Tage der Überschreitung des Zahlungszieles werden – unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
5. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die Bankverbindung des in unseren Angeboten und Rechnungen genannten Kreditinstitutes zu leisten.
6. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.
7. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist Xxxx & Xxxxxxxxx berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens aber acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, zu berechnen.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 15.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die BurdaForward Advertising kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
15.2 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die BurdaForward Advertising, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. In begründeten Fällen behält sich die BurdaForward Advertising das Recht vor Vorauskasse zu verlangen.
15.3 Die Abrechnung erfolgt auf Basis von AdImpressions. Grundlage für die Abrechnung von Kampagnen ist das Reporting des akuell durch die BurdaForward Advertising genutzten AdServers. Reporting-Reklamationen können nur während einer laufenden Kampagne gemacht werden. Nach Abschluss einer Kampagne und Erhalt des Endreportings können Reklamationen abrechnungs- und kompensationstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto per Überweisung an die in § 14 Ziff. 14.2 genannte Bankverbindung. Bei Erteilung von Einzugsermächtigung werden 2% Skonto gewährt.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 13.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar. Eine pünktliche Zahlung liegt nur dann vor, wenn der Rechnungsbetrag zu diesem Fälligkeitspunkt widerrufsfrei und zur freien Verfügung des Vermieters auf dessen Konten gutgeschrieben ist.
13.2. Bei einer Mietdauer über 14 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Xxxx vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
13.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 7 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
13.6. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.