VERSCHIEDENES, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND. Mit Ausnahme der Entgeltverpflichtungen ist keine der Parteien verantwortlich für Nichtleistungen oder verspätete Leistungen einer nach dieser Vereinbarung geschuldeten Leistung, sofern die Nichtleistung oder Verspätung auf Umständen beruht, die jenseits der zumutbaren Einflussnahme durch die jeweilige Partei liegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Risiken der höheren Gewalt, Krieg, Terrorismus, Bürgerkrieg, staatlichen und gerichtlichen Anordnungen, Änderungen des anwendbaren Rechts, Störungen im Internet oder in sonstigen Formen der Datenübertragung, Arbeitskampf oder bei Pflichtverletzungen, Nichtleistungen oder Verspätungen durch die jeweils andere Partei, die der Erfüllung der Verpflichtung nach dieser Vereinbarung entgegenstehen. Diese Vereinbarung enthält sämtliche Abreden zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und ersetzt alle vorherigen Verträge oder Abreden gleich welcher Art zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Die Nichtgeltendmachung oder verspätete Geltendmachung eines Rechtes oder eines Rechtsmittels nach dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht des Rechts oder Rechtsmittels und keinen Verzicht irgendwelcher sonstiger Rechte oder Rechtsmittel dar; die einzelne oder teilweise Ausübung irgendeines Rechtes oder Rechtsmittels nach dieser Vereinbarung steht der weiteren Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln nach dieser Vereinbarung nicht entgegen. Die Rechte und Rechtsmittel, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, können kumulativ geltend gemacht werden und schließen gesetzliche Rechte und Rechtsmittel nicht aus. Die Unwirksamkeit, Gesetzeswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit irgendeiner der Bestimmungen dieser Vereinbarung hat keine Auswirkung auf die Fortgeltung der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder in Teilen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Google an Dritte abtreten oder in sonstiger Weise übertragen; Google darf die schriftliche Zustimmung nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigern oder verzögern. Google ist berechtigt, nach eigenem Willen Dritte bei der Leistungserbringung einzuschalten oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder in Teilen auf Dritte zu übertragen. Diese Vereinbarung soll den Rechtsnachfolgern oder Abtretungsempfängern der Parteien zugute kommen und für diese verbindlich sein. Die folgenden Vertragsklauseln dieser Vereinbarung sollen über die...