Verschwiegenheit, Datenschutz Musterklauseln

Verschwiegenheit, Datenschutz. Knappe1A verpflichtet sich, über alle Geschäftsvorfälle, die vom Auftraggeber nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind, Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Dies gilt auch für zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene Unterlagen. Die Geheimhaltungspflicht währt ohne zeitliche Befristung über das Vertragsverhältnis hinaus. Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z. B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind. Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung entspricht oder eine Einwilligung oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z. B. per E-Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden. Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung er...
Verschwiegenheit, Datenschutz. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über alle geschäftsinternen Angelegenheiten, die ihnen anvertraut oder die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Diese gelten als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Business & Service ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, personenbezogene Daten, gleich ob sie von der uns selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der EU-DSGVO verarbeitet werden. Business & Service verweist auf ihre Datenschutzrichtlinien. Diese finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx.xxxx.
Verschwiegenheit, Datenschutz a) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. b) Der Versicherungskunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des Versicherungsmaklers und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.
Verschwiegenheit, Datenschutz. Der AN ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum AG bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der AN ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Verschwiegenheit, Datenschutz. 12.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebs- geheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die von der and- ren Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) erlangte Unterlagen oder Daten oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe ersichtlich für keine der Parteien von Nachteil ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern eine Partei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich ist. Die Verpflich- tung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des AÜV fort. 12.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, alle personenbezogene Daten, die ihm vom Auftrag- nehmer übermittelt werden, ausschließlich für Zwecke der Durchführung des AÜV zu verarbeiten und alle datenschutzrechtli- chen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG neu, zu beachten. Angemessenen Weisungen vom Auftragnehmer zum Umgang mit solchen personenbezogenen Daten, die der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dienen, hat der Auftraggeber Folge zu leisten. Der Auftraggeber hat insbesondere personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn der Zweck der Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung eine weitere Speicherung nicht mehr erfordert und keine anderweitigen gesetzli- chen Verpflichtungen zur weiteren Speicherung bestehen. Möchte der Auftraggeber die Daten zulässig für einen anderen Zweck verarbeiten, hat der Auftraggeber nicht nur die betroffene Person, sondern auch den Auftragnehmer zu informieren. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutz- rechtlichen Vorschriften zu treffen.
Verschwiegenheit, Datenschutz. 6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere geheimhaltungsbedürftige Tatsachen der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen im Rahmen des Abschlusses oder der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden („Vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke als für die Durchführung dieses Vertrages zu nutzen.
Verschwiegenheit, Datenschutz. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über alle geschäftsinternen Angelegenheiten, die ihnen anvertraut oder die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Diese gelten als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, personenbezogene Daten, gleich ob sie von uns selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der EU-DSGVO verarbeitet werden. Wir verweisen auf unserer Datenschutzrichtlinien. Diese finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx/xxxxxxxxxxx.
Verschwiegenheit, Datenschutz. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt daraufhin der Dritte einen Vertrag mit dem von der Teamster Personalberatung GmbH nachgewiesenen Bewerber, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. Der Kunde hat die von der Teamster Personalberatung GmbH übergebenen Unterlagen auf Verlangen von der Teamster Personalberatung GmbH herauszugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat. Die von der Teamster Personalberatung GmbH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. auf den Auskünften und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann die Teamster Personalberatung GmbH deshalb nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Werbemaßnahmen von der Teamster Personalberatung GmbH sowie für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung. Dem Kunden ist bekannt, dass er jederzeit von seinem Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke Gebrauch machen kann. Dieser kann an xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx gerichtet werden.
Verschwiegenheit, Datenschutz. Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm/ihr in Ausführung des Vertrages bekannt gewordenen personenbezogenen oder universitätsinternen Daten. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (ab 25.05.2018) und des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten.
Verschwiegenheit, Datenschutz. 6.1. Der Dienstleister und sein Personal unterliegen hinsichtlich der sich auf den Gesundheitszustand des Bestellers beziehenden bzw. der bei Erbringung der Gesundheitsdienstleistung erfahrenen Daten und weiterer Tatsachen (nachfolgend: Arztgeheimnis) ohne zeitliche Begrenzung der einschlägigen Verschwiegenheitspflicht, unabhängig davon, ob die Daten unmittelbar vom Besteller, während der Behandlung oder Heilbehandlung des Bestellers, oder indirekt aus den Gesundheitsakten oder auf irgendeine andere Weise mitbekommen wurden. Das medizinische Geheimnis kann nur dem Berechtigten mitgeteilt werden. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf den Fall, wenn der Besteller hiervon Freistellung erteilt hat oder die Pflicht zur Datenbereitstellung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die in dem vorliegenden Punkt geregelte Verschwiegenheitspflicht gilt für unbestimmte Zeit. 6.2. Der Dienstleister verarbeitet die personenbezogenen Daten, von denen er während der Erbringung der Dienstleistung Kenntnis genommen hat, in Übereinstimmung mit den maßgebenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit und denjenigen des Gesetzes Nr. XLVII von 1997 über die Verarbeitung und den Schutz von gesundheitlichen und die damit zusammenhängenden personenbezogenen Daten sowie weiterer einschlägigen Gesetze. Die mit dem Datenschutz verbundenen Bestimmungen sind im auf der Homepage des Dienstleisters veröffentlichten Dokument über Information zum Datenschutz enthalten, welches als von den vorliegenden AGB untrennbarer Anhang gilt.