Verschwiegenheitspflicht. (1) Der AN verpflichtet sich über sämtliche im Zusammenhang mit gegenständlichem Auftrag ihm bekannt gewordene Informationen welcher Natur auch immer (Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahrensart, Preise, etc.) strengstes Stillschweigen zu bewahren. Allfällige diesbezügliche Verstöße berechtigen den AG zum sofortigen Vertragsrücktritt und der Geltendmachung eines Pönales in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Für diese Konventionalstrafe ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht erforderlich. Sie unterliegt keinem richterlichen Mäßigungsrecht und schließt darüberhinausgehende Schadenersatzforderungen nicht aus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschwiegenheitspflicht. (1) Der AN verpflichtet sich über sämtliche im Zusammenhang mit gegenständlichem Auftrag ihm bekannt gewordene Informationen welcher Natur auch immer (Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahrensart, Preise, etc.) strengstes Stillschweigen zu bewahren. Allfällige diesbezügliche Verstöße berechtigen den AG zum sofortigen Vertragsrücktritt und der Geltendmachung eines Pönales einer Pönale in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Für diese Konventionalstrafe ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht erforderlich. Sie unterliegt keinem richterlichen Mäßigungsrecht und schließt darüberhinausgehende darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen nicht aus.
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Verschwiegenheitspflicht. (1) Der AN verpflichtet sich über sämtliche im Zusammenhang mit gegenständlichem Auftrag ihm bekannt gewordene Informationen Informationen, welcher Natur auch immer (Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahrensart, Preise, etc.) ), strengstes Stillschweigen zu bewahren. Allfällige diesbezügliche Verstöße berechtigen den AG zum sofortigen Vertragsrücktritt und der Geltendmachung eines Pönales einer Pönale in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Für diese Konventionalstrafe ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht erforderlich. Sie unterliegt keinem richterlichen Mäßigungsrecht und schließt darüberhinausgehende Schadenersatzforderungen nicht ausDer AG kann neben einer Pönale den Ersatz eines dieses übersteigenden Schadens geltend machen.
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Verschwiegenheitspflicht. (1) Der AN verpflichtet sich über sämtliche im Zusammenhang mit gegenständlichem Auftrag ihm bekannt gewordene Informationen welcher Natur auch immer (Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahrensart, Preise, etc.) strengstes Stillschweigen zu bewahren. Allfällige diesbezügliche Verstöße berechtigen den AG zum sofortigen Vertragsrücktritt und der Geltendmachung eines Pönales einer Pönale in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Für diese Konventionalstrafe ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht erforderlich. Sie unterliegt keinem richterlichen Mäßigungsrecht und schließt darüberhinausgehende Schadenersatzforderungen nicht aus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschwiegenheitspflicht. (1) Der AN verpflichtet sich sich, über sämtliche im Zusammenhang mit gegenständlichem Auftrag ihm bekannt gewordene Informationen Informatio- nen welcher Natur auch immer (Geschäftsgeheimnisse, technische techni- sche Verfahrensart, Preise, etc.) strengstes Stillschweigen zu bewahrenbe- wahren. Allfällige diesbezügliche Verstöße berechtigen den AG zum sofortigen Vertragsrücktritt und der Geltendmachung eines Pönales Inanspruchnahme einer Pönale in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Für diese Konventionalstrafe Kon- ventionalstrafe ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht erforderlich. Sie unterliegt keinem richterlichen Mäßigungsrecht Mäßigungs- recht und schließt darüberhinausgehende Schadenersatzforderungen Schadenersatzforde- rungen nicht aus.
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Samples: Bauleistungen
Verschwiegenheitspflicht. (1) Der AN verpflichtet sich über sämtliche im Zusammenhang mit gegenständlichem Auftrag ihm bekannt gewordene Informationen welcher Natur auch immer (Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahrensart, Preise, etc.) strengstes Stillschweigen zu bewahren. Allfällige diesbezügliche Verstöße berechtigen den AG zum sofortigen Vertragsrücktritt und der Geltendmachung eines Pönales in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Für diese Konventionalstrafe ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht erforderlich. Sie unterliegt keinem richterlichen Mäßigungsrecht und schließt darüberhinausgehende Schadenersatzforderungen nicht aus.
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Samples: Werkvertrag