Common use of Versehensklausel Clause in Contracts

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, soweit sie im Rahmen des versicherten Betriebes liegen und nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist – abweichend von A1-8.1 – verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, diese Risiken unverzüglich beim Versicherer anzuzeigen und den danach zu vereinba- renden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Versehensklausel. 11.1 Der Versicherungsschutz erstreckt sich umfasst auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach vor Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, soweit sie entstehende neue Risiken im Rahmen des der versicherten Betriebes liegen und Betriebsbeschreibung. Dies gilt nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages von der für im Rahmen dieser Versicherung ausgeschlossen sindversicherbare Risiken. Der Versicherungsnehmer ist – abweichend von A1-8.1 – zur unverzüglichen Anzeige des neuen Risikos verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist. Er ist ferner verpflichtet, diese Risiken unverzüglich beim Versicherer anzuzeigen und ab Gefahreneintritt den danach zu vereinba- renden vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.

Appears in 1 contract

Samples: mailo.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, soweit sie die im Rahmen des versicherten Betriebes liegen und nicht weder nach den Bestimmungen dieses Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist – abweichend von A1-8.1 – verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, diese Risiken unverzüglich beim Versicherer anzuzeigen entsprechende Anzeige zu erstatten und den der danach zu vereinba- renden vereinbarende Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten. Eine versehentlich verspätete Abgabe von Schadenmeldungen beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht.

Appears in 1 contract

Samples: www.aim-makler.eu

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich umfasst auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, soweit sie entstehende neue Risiken im Rahmen des der versicherten Betriebes liegen und Betriebsbeschreibung. Dies gilt nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages von der für im Rahmen dieser Versicherung ausgeschlossen sind. versicherbare Risiken Der Versicherungsnehmer ist – abweichend von A1-8.1 – zur unverzüglichen Anzeige des neuen Risikos verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist. Er ist ferner verpflichtet, diese Risiken unverzüglich beim Versicherer anzuzeigen und ab Gefahreneintritt den danach zu vereinba- renden vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers

Appears in 1 contract

Samples: www.ensure-online.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich umfasst auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach vor Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, soweit sie entstandene neue Risiken im Rahmen des der versicherten Betriebes liegen und Betriebsbeschreibung. Dies gilt nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages von der für im Rahmen dieser Versicherung ausgeschlossen sindversicherbare Risiken. Der Versicherungsnehmer ist – abweichend von A1-8.1 – zur unverzüglichen Anzeige des neuen Risikos verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist. Er ist ferner verpflichtet, diese Risiken unverzüglich beim Versicherer anzuzeigen und ab Gefahreneintritt den danach zu vereinba- renden vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.ensure-online.de