Versicherte Sachen und Kosten. 1. Versichert sind die am Versicherungsort betriebsfertig (Punkt 2) aufgestellten und im Versicherungsvertrag angeführten Sachen. 1.1 Elektronische Geräte und Anlagen, wie z.B. Informations-, Elektronische Datenverarbeitungs-, Kommunikations-, Prozesssteuerungs-Anlagen, Elektronische Fotosatz- und Druckanlagen; 1.2 Elektromechanische und sonstige Anlagen und Geräte, wie. z.B. Medizintechnische Anlagen und Geräte, Röntgengeräte, Geräte der Ton- und Bildtechnik, Geräte der Mess- und Regelungstechnik und deren interne Datenträger (bei denen eine betriebsbedingte Auswechslung durch den Benutzer vom Hersteller nicht vorgesehen ist). 2. Eine Sache ist betriebsfertig aufgestellt, wenn sie nach beendeter Erprobung (Probebetrieb) zur Aufnahme des normalen Betriebes entsprechend den Herstelleranweisungen bereit ist und, sofern vorgesehen, die formelle Übernahme durchgeführt wurde. Waren die Sachen betriebsfertig aufgestellt, so bleiben sie auch während der Dauer einer Reinigung, Revision, Überholung, Instandsetzung oder Verbringung versichert, sofern diese Tätigkeiten am Versicherungsort vorgenommen werden. 3. Aufgrund besonderer Vereinbarungen können mitversichert werden: 3.1 bewegliche oder in verkehrsüblichen Beförderungsmitteln (ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge) eingebaute Sachen; 3.2 Geld- und Wareninhalte; 3.3 Fundamente, Erd- und Bauarbeiten; 3.4 erhöhte Aufräumungskosten sowie Bergungskosten; 3.5 Mehrkosten für Luftfrachten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendet werden müssen; 3.6 Schäden an Röntgenröhren und Stromventilröhren, Bildverstärkerröhren, Vakuumröhren und Bildröhren in Diagnostik-, Therapie- und Materialprüfungseinrichtungen. 4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf: 4.1 Betriebsmittel, Hilfsstoffe und Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge sowie Verschleißteile aller Art; 4.2 Externe Datenträger (Disketten, Bänder, Ton- und Bildträger, etc.); 4.3 Filme, Raster, Folien, Textil- und Kunststoffbeläge, Walzenbeläge, Formen und dergleichen; 4.4 Software und Daten.
Appears in 3 contracts
Samples: Elektronikversicherung Für Photovoltaikanlagen, Versicherungsvertrag, Allgemeine Bedingungen Für Die Sachversicherung
Versicherte Sachen und Kosten. 1. Versichert sind die am Versicherungsort betriebsfertig (Punkt 2) aufgestellten und im Versicherungsvertrag angeführten Sachen.
1.1 Elektronische Geräte und Anlagen, wie z.B. Informations-, Elektronische Datenverarbeitungs-, Kommunikations-, Prozesssteuerungs-Anlagen, Elektronische Fotosatz- und Druckanlagen;
1.2 Elektromechanische und sonstige Anlagen und Geräte, wie. z.B. Medizintechnische Anlagen und Geräte, Röntgengeräte, Geräte der Ton- und Bildtechnik, Geräte der Mess- und Regelungstechnik und deren interne Datenträger (bei denen eine betriebsbedingte Auswechslung durch den Benutzer vom Hersteller nicht vorgesehen ist).
2. Eine Sache ist betriebsfertig aufgestellt, wenn sie nach beendeter Erprobung (Probebetrieb) zur Aufnahme des normalen Betriebes entsprechend den Herstelleranweisungen bereit ist und, sofern vorgesehen, die formelle Übernahme durchgeführt wurde. Waren die Sachen betriebsfertig aufgestellt, so bleiben sie auch während der Dauer einer Reinigung, Revision, Überholung, Instandsetzung oder Verbringung versichert, sofern diese Tätigkeiten am Versicherungsort vorgenommen werden.
3. Aufgrund besonderer Vereinbarungen können mitversichert werden:
3.1 bewegliche oder in verkehrsüblichen Beförderungsmitteln (ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge) eingebaute Sachen;
3.2 Geld- und Wareninhalte;
3.3 Fundamente, Erd- und Bauarbeiten;
3.4 erhöhte Aufräumungskosten sowie Bergungskosten;
3.5 Mehrkosten für Luftfrachten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendet werden müssen;
3.6 Schäden an Röntgenröhren und Stromventilröhren, Bildverstärkerröhren, Vakuumröhren und Bildröhren in Diagnostik-, Therapie- und Materialprüfungseinrichtungen.
4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
4.1 Betriebsmittel, Hilfsstoffe und Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge sowie Verschleißteile aller Art;
4.2 Externe Datenträger (Disketten, Bänder, Ton- und Bildträger, etc.);
4.3 Filme, Raster, Folien, Textil- und Kunststoffbeläge, Walzenbeläge, Formen und dergleichen;
4.4 Software und Daten.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag