Versicherte Schäden. Glasbruch ist die Zerstörung oder Beschädigung der Verglasung (siehe § 1 Nr. 5) in- folge Bruches (Zerbrechen).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Versicherte Schäden. Glasbruch ist die Zerstörung oder Beschädigung der Verglasung (siehe § 1 Nr. 5) in- folge infolge Bruches (Zerbrechen).
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Versicherte Schäden. Glasbruch ist die Zerstörung oder Beschädigung der Verglasung (siehe § 1 Nr. 54) in- folge Bruches (Zerbrechen).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Versicherte Schäden. Glasbruch ist die Zerstörung oder Beschädigung der Verglasung (siehe § 1 Nr. 54) in- folge infolge Bruches (Zerbrechen).
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung