Common use of Versicherte Schäden Clause in Contracts

Versicherte Schäden. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass ‒ ihm selbst, entweder durch Dritte oder durch das fahrlässige Handeln der mitversicherten Personen (1.10), ein unmittelbarer Schaden entsteht (2 - Eigenschäden) oder ‒ er oder eine Person, für die er einzutreten hat oder an deren Stelle er nach gesetzlichen Vorschriften haftbar gemacht wird, einen Dritten unmittelbar schädigt (3 - Drittschäden). Versicherte Schäden in diesem Sinn sind Vermögensschäden sowie, soweit besonders vereinbart (siehe Versicherungsschein), Sach- und Personenschäden. Unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung gelten Schäden an Daten, deren Verlust oder deren Blockade als Vermögensschäden im Sinn dieser Bedingungen. Personenschäden sind der Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Beschädigung, das Verderben, die Vernichtung oder das Abhandenkommen von Sachen. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen. Vermögenschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

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Samples: do-rechner.de, do-rechner.de

Versicherte Schäden. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz besteht für den FallVermögensschäden und erweiterte Vermögensschäden. Vermögensschäden sind Schäden, dass ‒ ihm selbst- die weder Personenschäden (Tötung, entweder durch Dritte Verletzung des Körpers oder durch das fahrlässige Handeln Schädigung der mitversicherten Personen (1.10Gesundheit von Menschen), ein unmittelbarer Schaden entsteht noch Sachschäden (2 - Eigenschäden) oder ‒ er oder eine Person, für die er einzutreten hat oder an deren Stelle er nach gesetzlichen Vorschriften haftbar gemacht wird, einen Dritten unmittelbar schädigt (3 - Drittschäden). Versicherte Schäden in diesem Sinn sind Vermögensschäden sowie, soweit besonders vereinbart (siehe Versicherungsschein), Sach- und Personenschäden. Unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung gelten Schäden an Daten, deren Verlust oder deren Blockade als Vermögensschäden im Sinn dieser Bedingungen. Personenschäden sind der Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Beschädigung, das Verderben, die Vernichtung oder das Abhandenkommen von Sachen. Als Sachen gelten , insbesondere auch von Geld und geldwerte geldwerten Zeichen. Vermögenschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden ) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Erweiterte Vermögensschäden sind Schäden, - bei denen die Pflichtverletzung nicht für den Personen- oder Sachschaden selbst, sondern ausschließlich für den daraus resultierenden Vermögensschaden ursächlich ist, - bei denen der Personen- oder Sachschaden bei einem Dritten eintritt und es sich nicht um den Ersatz dieses Schadens, sondern um den Ersatz eines daraus resultierenden Vermögensschadens der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft handelt, - die durch die Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder anderer Rechtsvorschriften entsprechenden Inhalts entstehen und die zu psychischen Beeinträchtigungen (mental anguish oder emotional distress) oder immateriellen Schäden führen. Zudem besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Person für einen Personen- oder Sachschaden in Anspruch genommen wird. In diesem Fall beschränkt sich der Versicherungsschutz jedoch auf die Übernahme der notwendigen Abwehrkosten. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Umweltschäden oder Ansprüche wegen der Verletzung des Corporate Manslaughter and Corporate Homicide Act 2007.

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Samples: Jahresnettobeitrag D&o Versicherung

Versicherte Schäden. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass ‒ ihm selbst, entweder durch Dritte oder durch das fahrlässige Handeln der mitversicherten Personen (1.10), ein unmittelbarer Schaden entsteht (2 - Eigenschäden) oder ‒ er oder eine Person, für die er einzutreten hat oder an deren Stelle er nach gesetzlichen Vorschriften haftbar gemacht wird, einen Dritten unmittelbar schädigt (3 - Drittschäden). Versicherte Schäden in diesem Sinn sind Vermögensschäden sowie, soweit besonders vereinbart (siehe Versicherungsschein), Sach- und Personenschäden. Unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung gelten Schäden an Daten, deren Verlust oder deren Blockade als Vermögensschäden im Sinn dieser Bedingungen. Personenschäden sind der Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Beschädigung, das Verderben, die Vernichtung oder das Abhandenkommen von Sachen. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen. Vermögenschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden sind(Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind noch sich aus solchen Schäden herleiten. Versichert sind auch Schäden, die aus - einem Personen- oder Sachschaden folgen, die Pflichtverletzung der versicherten Personen jedoch nicht für diesen Personen- oder Sachschaden, son- dern ausschließlich für den damit im Zusammen- hang stehenden Vermögensschaden ursächlich war; - Personen- und Sachschäden Dritter folgen, es sich jedoch nicht um deren Ersatz, sondern um den der Versicherungsnehmerin oder einem Tochterunter- nehmen bzw. mitversichertem Unternehmen daraus entstehenden eigenen Schaden handelt.

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Samples: www.4broker.de

Versicherte Schäden. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz für den Fall, dass - ihm selbst, entweder durch Dritte oder durch das fahrlässige Handeln der mitversicherten Personen (1.10), ein unmittelbarer Schaden entsteht (2 - Eigenschäden) oder - er oder eine Person, für die er einzutreten hat oder an deren Stelle er nach gesetzlichen Vorschriften haftbar gemacht wird, einen Dritten unmittelbar schädigt (3 - Drittschäden). Versicherte Schäden in diesem Sinn sind Vermögensschäden sowie, soweit besonders vereinbart (siehe Versicherungsschein), Sach- Sach-und Personenschäden. Unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung gelten Schäden an Daten, deren Verlust oder deren Blockade als Vermögensschäden im Sinn dieser Bedingungen. Personenschäden sind der Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Beschädigung, das Verderben, die Vernichtung oder das Abhandenkommen von Sachen. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen. Vermögenschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

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Samples: www.wko.at