Versicherte Schäden. Soweit zu einer in den Speziellen Bedingungen genannten Gefahr nichts Abweichendes geregelt ist, leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine versicherte Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung, Betriebssachversicherung